Archiv ‚Politik und Gesellschaft‘ - Kühlen Kopf bewahren!

Kühlen Kopf bewahren!
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Hört nicht auf die Person, die Antworten hat, hört auf die Person, die Fragen hat.
      Albert Einstein

Archiv ‚Politik und Gesellschaft‘


Bei der Aktualisierung dieser Homepage am 29.08.2024 musste ich vermelden, dass aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen der gesamte Inhalt der Seite  Politik und Gesellschaft bei der Aktualisierung vom 16.06.2024 verlorengegangen war (diese Seite war nicht Gegenstand der Aktualisierung gewesen). Da zumindest einige der Artikel nach meiner Auffassung einen Wert über ihren ursprünglichen Anlass hinaus haben, eine einfache Übertragung aus einer früheren Version der Website allerdings nicht möglich war, habe ich mich letztlich entschlossen, den gesamten vor dem 16.06.2024 entstandenen Inhalt dieser Seite zu restaurieren. In einigen Fällen waren die ursprünglich zur Belegung von dargestellten Fakten eingefügten Links nicht mehr verfügbar; in manchen Fällen ließen sich daher Darstellungen nicht mehr auf diese Weise belegen, in anderen konnte ich andere Belege ausfindig machen, wodurch ganz selten redaktionelle Anpassungen der Texte erforderlich wurden. Zudem habe ich in einigen Fällen versucht, aktuellen Entwicklungen durch Nachträge Rechnung zu tragen, und schließlich Rechtschreibfehler beseitigt, wo sie mir auffielen.


Was bedeutet „konservativ“?

Um gleich mit der Tür ins Haus zu fallen: Ich mache mir Sorgen! Und zwar um eine Reihe so genannter konservativer Parteien. Nicht etwa, dass ich mit ihnen sympathisiere; nein, sie beginnen mir vielmehr Angst zu machen! Warum?

Fangen wir mit einer Begriffsklärung an: Was bedeutet überhaupt „konservativ“? Mit ein wenig Nachdenken lässt sich diese Frage leicht beantworten: wer schon einmal eine Konserve gekauft oder gar gegessen hat weiß, dass deren Inhalt möglichst lange in einem bestimmten Zustand gehalten, „bewahrt“ werden sollte. Konservative Parteien wollen also – ihrer eigenen Bezeichnung zufolge – etwas bewahren. So weit, so gut. Etwas bewahren zu wollen, kann sicherlich gut und richtig sein – das Beispiel der Konserve macht es deutlich. Doch lohnt es sich, alles zu bewahren? Wenn nein, was sollte dann bewahrt werden? Und: Ist das Bewahren an sich schon ein Wert, den es zu bewahren gilt?

Wertvolles sollte unbedingt bewahrt werden, zum Beispiel die in Deutschland (und auch anderswo) zum Teil mühsam erkämpfte Demokratie und die mit ihr und durch sie erkämpften und garantierten persönlichen Freiheitsrechte. Im Bereich der Politik sind dies für mich unbedingt zu bewahrende Güter. Dann sind da die so genannten Traditionen, seit langer Zeit überlieferte Werte, Vorstellungen und Verhaltensweisen. Hier gestaltet sich die Frage, was hiervon unbedingt bewahrt werden sollte und was eher nicht, schon etwas schwieriger. Es ist zu berücksichtigen, dass sich menschliche Gesellschaften im Fluss befinden, sich weiterentwickeln (müssen), weil sich die Spezies Mensch (genauer: homo sapiens) als solche weiterentwickelt. Neue (wissenschaftliche) Erkenntnisse bedingen neue (z.B. technische oder medizinische) Entwicklungen, und auf diese müssen sich Menschen und menschliche Gesellschaften einstellen. Zu viel von Althergebrachtem bewahren zu wollen kann hier in die Irre führen, die gesellschaftliche Entwicklung behindern und so möglicherweise zu unerwünschten Ergebnissen bis hin zu Konflikten führen. Allein aus diesem Grund bin ich konservativ eingestellten Menschen und Parteien zeitlebens mit einem gewissen Misstrauen begegnet. Und bewahren um des Bewahrens willen scheint mir nun wirklich keine Option zu sein.
Folglich: Wenn konservative Parteien in dem Sinne „bewahrend“ sind, dass sie Bewährtes sichern helfen, ohne dem notwendigen Fortschritt allzu sehr im Weg zu stehen, dann können sie wichtig sein. Wenn sie aber nicht Bewährtes und eigentlich schon Überlebtes oder überwunden Geglaubtes um des Bewahrens willen zurückholen wollen, dann sollten sich auch (und gerade) die Menschen entgegenstellen, die ihnen nicht angehören oder mit ihnen sympathisieren. Dann sind wir alle gefragt, die Werte zu verteidigen, die uns wichtig sind.

Genug der Vorrede. Was ist geschehen? Wir schreiben die erste Oktoberwoche des Jahres 2023. In den USA war es in buchstäblich letzter Minute gelungen, einen wegen des Streits um den nächsten Staatshaushalts drohenden weitgehenden Stillstand der Regierungstätigkeit, einen so genannten „Shutdown“, abzuwenden. Möglich wurde dies, weil unter Führung des republikanischen Mehrheitsführers und Sprechers des Repräsentantenhauses, Kevin McCarthy, ein Kompromiss mit der regierenden Demokratischen Partei ausgehandelt worden war, dem auch der US-Senat zugestimmt hatte. Es war ein für 45 Tage (!) geltender Übergangshaushalt verabschiedet worden, der auch international bereits (überwiegend negative) Beachtung fand, weil in ihm keine weiteren Hilfen für die mit einem Angriffskrieg der Russischen Föderation konfrontierte Ukraine (ausführliche Informationen hierzu finden Sie u.a. auf der Seite „Krieg in Europa“ im Rahmen dieser Website) vorgesehen sind. Dies ging einigen Radikalen in der in sich zerstrittenen Mehrheitsfraktion der Republikanischen Partei im Repräsentantenhaus zu weit. Sie warfen McCarthy, der zu Beginn dieses Jahres nur durch Zusage erheblicher Zugeständnisse erst im 15. (!) Wahlgang in sein Amt gewählt worden war, Wortbruch und eine zu weitgehende Zusammenarbeit mit den Demokraten (der Partei von US-Präsident Joe Biden) vor und forderten in der Person des Abgeordneten Matt Gaetz dessen Abwahl. Dies war u.a. deswegen möglich, weil zu den von McCarthy vor seiner Wahl gemachten Zugeständnissen auch gehörte, dass bereits ein einzelner Abgeordneter einen solchen Antrag einbringen konnte. Das in der 250-jährigen Geschichte der USA noch nie Dagewesene geschah: Kevin McCarthy wurde seines Amtes als Sprecher des Repräsentantenhauses enthoben. Möglich wurde dies, weil auch die anwesenden Mitglieder der Fraktion der Demokraten geschlossen gegen ihn stimmten.
Auf den ersten Blick mag man dies für einen normalen demokratischen Vorgang halten. Allerdings muss man zu einer angemessenen Beurteilung dieses Vorgangs wissen, dass zum einen besagter Matt Gaetz ein erklärter glühender Anhänger des ehemaligen US-Präsidenten Donald J. Trump ist und zum anderen die Republikanische Partei der USA  mittlerweile heillos zerstritten ist und sich in ihr verschiedene Blöcke gebildet haben (ein ursprünglich an dieser Stelle eingefügter Link auf einen diesen Sachverhalt illustrierenden tagesschau.de-Beitrag war bei der Restaurierung dieses Artikels am 05.09.2024 leider nicht mehr aktiv). Dabei war diese Republikanische Partei in den USA lange Zeit durchaus ein Garant für Stabilität; nicht vergessen werden sollte etwa, dass der republikanische US-Präsident George Bush sen. zu den Politikern gehörte, die seinerzeit die deutsche Einheit ermöglichten. Eine solche Wandlung einer Partei, so finde ich, muss einen überzeugten Demokraten ratlos zurücklassen. Mir jedenfalls ergeht es so. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass in dem konkreten Fall der Abwahl Kevin McCarthys die US-Demokraten dieses unwürdige Spiel mitgespielt haben – wobei es eine Rolle gespielt haben könnte, dass dieser wenige Tage zuvor auf Druck der Rechten in seiner Fraktion noch ein Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden auf den Weg gebracht hatte. Zwar gibt es sowohl Unruhe unter den Republikanern als auch die Forderung, die „Rebellen“ um Matt Gaetz aus der Fraktion auszuschließen; dennoch ist der entstandene Schaden schon jetzt groß. Das Vertrauen in die politische Stabilität in den USA wird weiter schwinden, die dauerhafte (und dringend notwendige) Unterstützung des Landes für den Freiheitskampf der Ukraine gegen den Aggressor Putin ist in Frage gestellt, einmal mehr wächst die Unsicherheit über die Stabilität in den politischen Verhältnissen auf dem Planeten.

Szenenwechsel: Immer noch erste Oktoberwoche 2023. Parteitag der britischen Konservativen, der „Tories“, in Manchester. Sie regieren zwar seit 13 Jahren das Vereinigte Königreich, liegen aber nach dem Abgang von Boris Johnson und der ultrakurzen Regierungszeit seiner Nachfolgerin Liz Truss unter dem aktuellen Premierminister Rishi Sunak ein Jahr vor den nächsten Parlamentswahlen in Umfragen um bis zu zwanzig Prozentpunkte hinter der nun noch oppositionellen Labour Party zurück. Die Unruhe ist groß. Der „Brexit“ war entgegen den Vorhersagen kein Erfolg, sondern hat das Land wirtschaftlich eher zurückgeworfen. Sunak, seine Regierung und die ganze Partei „stehen mit dem Rücken zur Wand“. Wählerstimmen müssen dringend mobilisiert werden – aber wie? Nachdem er bereits vor Beginn des Parteitages eine Revision der Klimapolitik seines Landes verkündet hatte hielt er am 4. Oktober 2023 die Abschlussrede zu diesem. „Es war der Versuch, sich von den vergangenen 13 Jahren chaotischer Regierungsführung der Torys zu distanzieren“, charakterisiert „ZEIT online“ (dieses Angebot ist leider kostenpflichtig!) vom selben Tag diese Rede. Das Rauchverbot solle so ausgeweitet werden, dass heute 14-Jährige in ihrem Leben keine Möglichkeit mehr bekommen sollten, zu rauchen. Städte sollten verkehrsberuhigte Zonen nicht mehr so leicht vergrößern können. Und: „Leute können nicht einfach entscheiden, welchem Geschlecht sie angehören. Ein Mann ist ein Mann und eine Frau ist eine Frau. Das ist gesunder Menschenverstand.“ Bereits zuvor hatte Innenministerin Suella Braverman – wie auch Sunak selbst mit Migrationshintergrund – gegen „die wachsende Zahl illegaler Immigranten“ gewettert: Ihre Eltern und sie habe noch „ein laues Lüftchen“ ins Vereinigte Königreich getragen; nun aber erhebe sich „ein wahrer Hurrikan“ von Menschen, die kriminell seien, sich nicht integrierten, nicht bereit seien, die englische Sprache zu lernen. Da können wir „ganz England mit Wolkenkratzern zupflastern“, und trotzdem werde es nicht ausreichen, sie alle unterzubringen, tönte sie. Woher kommt eine solche Radikalisierung, ein solches Abgleiten ins Populistische einer – ebenso wie die US-Republikaner – noch vor nicht allzu langer Zeit „staatstragenden“ Partei? Im Falle der Tories hat „ZEIT online“ hierfür eine Erklärung parat: Der ehemalige Premierminister Boris Johnson habe seinerzeit viele moderate Parteimitglieder aus der Partei ausgeschlossen, um einen „harten Brexit“ durchsetzen zu können, und gleichzeitig loyale Abgeordnete aus dem rechten Spektrum der Partei in seine Regierung aufgenommen, um sich „blinde Gefolgschaft“ zu sichern. Da Johnson – ebenso wie seine Nachfolgerin Truss – bei der Parteibasis immer noch beliebt sei, könne sich die heutige Parteiführung von beiden nicht distanzieren.

Noch ein Szenenwechsel: Am 27. September 2023 strahlte der Fernsehsender „Welt TV“ eine Diskussionsrunde zu der Frage aus, was die derzeit hohe Zahl an Migranten nach Deutschland auslöse und wie man diese begrenzen könne. Teilnehmer waren Friedrich Merz (CDU-Partei- und Bundestagsfraktionsvorsitzender), Lars Klingbeil (SPD-Co-Vorsitzender), Omid Nouripour (Grünen-Co-Vorsitzender) und die Meinungsforscherin Janina Mütze. Im Verlauf der Diskussion äußerte Merz offenbar völlig unvermittelt und zur Verblüffung der übrigen Teilnehmer, die Bevölkerung Deutschlands werde ja „wahnsinnig“ zu sehen, „dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen“, und fügte dem hinzu: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen. Und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Die Vertreter von SPD und GRÜNEN in der Runde waren offensichtlich so verblüfft, dass sie dem zunächst einmal nichts entgegensetzten. Auf die von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik an diesen Äußerungen soll an dieser Stelle ebenso wenig eingegangen werden wie auf einige unterstützende Stimmen aus CDU und CSU; erwähnt werden muss jedoch die Kritik, die Merz vom Präsidenten der Bundeszahnärztekammer und aus dem Sozialflügel seiner eigenen Partei erntete. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, sagte „tagesschau.de“ vom 28.09.2023 zufolge im Interview mit der „Wirtschaftswoche“: „Ich kann die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Beim Zahnarzt kriegt man in der Regel problemlos Termine.“ Überdeutliche Kritik kam zwei Tage später auch vom Vize-Chef des CDU-Sozialflügels, Christian Bäumler, der seinen Parteivorsitzenden aufforderte, entweder seine Äußerungen zurückzunehmen oder auf eine mögliche Kanzlerkandidatur zu verzichten. Weiter wird er mit den Worten zitiert: „Die Entgleisungen von Merz sind mit dem christlichen Menschenbild nicht  vereinbar. Viele CDU-Mitglieder schämen sich für ihren  Parteivorsitzenden“ Er warf Merz zudem vor, die CDU zu spalten.
Es ist nicht das erste Mal, dass Friedrich Merz mit Äußerungen auf sich aufmerksam macht, die man eher von AfD-Politikern erwarten würde. Nur beispielhaft sei daran erinnert, dass er nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022 in Berlin von „kleinen Paschas“ sprach, gegen die sich ihre Lehrerinnen nicht durchsetzen könnten, oder vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflüchtete Menschen des „Sozialtourismus“  beschuldigte.

Weshalb besorgen mich die hier beschriebenen Ereignisse? Ich bin doch bekanntlich eher „links“ eingestellt, was interessieren mich da konservative, sich selbst eher der politischen „Mitte“ zurechnende Parteien? Natürlich schlägt nicht nur mein Herz links, nein, dort liegt auch meine politische Überzeugung. Aber noch mehr als „politisch links“ bin ich ein Anhänger der Staatsform „Demokratie“, genauer formuliert: der parlamentarischen Demokratie. Um diese funktionieren zu lassen braucht es Parteien, deren Mitglieder von den Bürgerinnen und Bürgern, die in dem jeweiligen Land wahlberechtigt sind, als Abgeordnete in die Parlamente entsandt werden können. Damit eine solche Demokratie wirklich funktionieren kann, müssen aber zudem die Ziele und Programme der Parteien, die den Bürgerinnen und Bürgern ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl anbieten, aber auch diese Menschen selbst, mit dem politischen Fundament des jeweiligen Staates, also seiner Verfassung (die in Deutschland und möglicherweise noch in einigen anderen Ländern auch „Grundgesetz“ genannt wird) übereinstimmen. Dieses politische Fundament eines Staates beruht in der Regel auf in einer mehr oder weniger fernen Vergangenheit von einer Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen dieses Landes getroffenen Übereinkunft, wie man das Zusammenleben gestalten möchte. In Deutschland ist diese Übereinkunft aufgrund seiner besonderen historischen Erfahrungen und dem Bemühen, auf diesen aufbauend Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft zu übernehmen, gegen bedeutende, möglicherweise gar ihre Grundfesten betreffende Veränderungen dadurch gesichert, dass solche Veränderungen nur mit einer besonders großen Mehrheit beschlossen werden können.

Nun haben wir es bei den beschriebenen Ereignissen mit einem besonderen, in der Geschichte anscheinend (noch[?]) recht seltenen Phänomen zu tun: Parteien, die auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft entstanden sind und auf der Grundlage eben dieser Vereinbarung über mehr oder weniger lange Zeiträume jedenfalls zeitweilig dafür gesorgt haben, dass in ihrem Staat die Staatsform „Demokratie“ stabil und zuverlässig funktioniert hat, beginnen diese Grundlage zu verlassen bzw. lassen die Befürchtung aufkommen, sie würden sie irgendwann verlassen. Dem Namen nach sind es immer noch dieselben, altbekannten Parteien, doch inhaltlich sind sie es nicht mehr oder drohen es bald nicht mehr zu sein. Die Folgen betreffen jedoch nicht nur diese jeweiligen Parteien selbst, sie betreffen auch das politische System des Staates, in dem sie tätig sind, und damit diesen Staat selbst und vor allem alle in diesem Staat lebenden Menschen – völlig unabhängig von der Frage, wie viele von diesen sie tatsächlich wählen.

Dieser Bogen muss erkannt, benannt und tatsächlich geschlagen werden. Somit geht die Entwicklung, die die hier benannten „konservativen“ Parteien (anscheinend) nehmen oder jedenfalls zu nehmen drohen, uns alle an: alle diejenigen, die an die Staatsform „parlamentarische Demokratie“ und deren Zukunft glauben und bereit sind, für sie einzutreten und sie zu verteidigen. Es scheint gerade, als könne der politische Begriff  „konservativ“ eine gravierende inhaltliche Veränderung erfahren. Dies muss bemerkt und sollte kommuniziert werden. Geschieht dies nicht oder zu spät, könnten wir uns schon bald in einer Welt wiederfinden, die wir nicht gewollt haben und in der wir uns vielleicht nicht mehr wirklich wohl (und möglicherweise auch nicht mehr sicher) fühlen können.


Hochgradig unappetitlich
 
Vorbemerkung: Anders als es zu meinen Gewohnheiten gehört greife ich nachfolgend keinen aktuellen Vorgang auf (wie auch schon aus den einleitenden Worten deutlich wird). Ich greife dieses Geschehen in einer Art Rückschau auf weil ich denke, auf etwas hinweisen zu sollen: darauf, dass die Menschen sich um ein besseres Zuhören, ein besseres Hinschauen bemühen sollten (ich nehme mich da selbst keineswegs aus). Besser zuhören sollten wir alle dem, was Politiker auch (aber eben bei weitem nicht nur) in Wahlkämpfen so alles von sich geben, und besser hinschauen kann sich vielfach lohnen, wenn es um die Interpretation politischer Vorgänge und/oder Handlungen durch die in sie verwickelten Politiker selbst geht. Viel zu viele Dinge bleiben sonst uns – den Wählerinnen und Wählern dieses Landes – verborgen. Dabei ist das alles öffentlich – man muss es nur wahrnehmen!

Eigentlich ist diese Geschichte ja bereits Geschichte – wenn nicht zu befürchten wäre, dass aus dieser Geschichte noch eine andere Geschichte werden könnte, nämlich irgendwie doch etwas Größeres. Am 25. August 2023 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung (SZ) einen Artikel über den Vorsitzenden der bayerischen Freien Wähler und stellvertretenden Ministerpräsidenten, Hubert Aiwanger (dieser Artikel ist kostenpflichtig, es gibt aber ein vierwöchiges Probe-Abo [Vorsicht: Rechtzeitiges kündigen nicht vergessen]). Zentral geht es darin um ein Flugblatt, dass 1987 in seiner Schultasche gefunden wurde – mit einem widerwärtigen, menschenverachtenden, ja geradezu abscheulichen Inhalt, von dem er sich heute (pro forma?) distanziert. Ausgelobt wird darin ein „Bundeswettbewerb“, in dem der größte „Vaterlandsverräter“ gesucht wird. Bewerber sollen sich „im Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch“ melden, als 1. Preis winkt „Ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“. (Pikantes Detail: Im Schuljahr 1987/88 nimmt das von Hubert Aiwanger und seinem Bruder [von dem gleich noch die Rede sein wird] besuchte Burkhart-Gymnasium an einem Erinnerungswettbewerb „Deutsche Geschichte“ teil.).
 
Die Empörung ist groß: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnet das Flugblatt als „menschenverachtend, geradezu eklig“. Hubert Aiwanger erklärt in einer ersten Reaktion, er habe das Flugblatt nicht verfasst, kenne jedoch den Verfasser, der sich selbst zu erkennen geben werde, und qualifiziert den Inhalt ähnlich wie Söder als „ekelhaft und menschenverachtend“. Wenig später meldet sich sein älterer Bruder Helmut (noch ein pikantes Detail: der Mann handelt mit [Jagd-]Waffen) zu Wort und erklärt, er habe das Flugblatt verfasst, und fügt hinzu: „Ich distanziere mich in jeder Hinsicht von dem unsäglichen Inhalt und bedauere sehr die Folgen dieses Tuns. Ich war damals total wütend, weil  ich in der Schule durchgefallen war.“ Später sagt er in einem Interview mit der Zeitschrift „Focus“, er habe das Flugblatt als „zugespitzten Protest gegen linke Lehrer“ geschrieben, die ihm immer wieder das Leben schwer gemacht hätten. Das Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg sei eine „linke Schule“ gewesen. Heute  schäme er sich dafür, den Geschichts-Schulwettbewerb des  Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker auf antisemitische Art verhöhnt  zu haben. „Es ging nicht um den Wettbewerb. Ich wollte meine linken  Lehrer zur Weißglut bringen.“ Seinen jüngeren Bruder habe er vorgeschoben, weil er zuvor sitzengeblieben sei und noch mehr Ärger habe vermeiden wollen.
 
Markus Söder befand sich in einer Zwickmühle: einerseits sah er den Vorsitzenden seines bisherigen Koalitionspartners mit schwersten Vorwürfen aus dessen Schulzeit konfrontiert, andererseits war er auf dessen parlamentarische Unterstützung angewiesen und hatte sich auch für die Zeit nach den am 8. Oktober dieses Jahres stattfinden Landtagswahlen in seinem Bundesland quasi schon auf eine Fortsetzung dieser Koalition festgelegt. Um Handlungsfähigkeit zu beweisen übermittelte er seinem Vize einen Katalog mit 25 Fragen, verbunden mit der Aufforderung, diese möglichst schnell zu beantworten. Nachdem er am 1. September den zeitlichen Druck auf Hubert Aiwanger noch einmal erhöht hatte, gingen dessen Antworten noch am gleichen Abend bei der bayerischen Staatskanzlei ein und wurden am folgenden Tag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht . Wiederum einen Tag später erklärt Markus Söder auf einer eigens hierzu einberufenen Pressekonferenz, er habe im Zuge eines „Abwägungsprozesses“ entschieden, Aiwanger  „vorläufig“ im Amt zu belassen. Angesichts der Tatsache, dass die in Rede stehenden Ereignisse 35 Jahre zurücklägen, sei eine Entlassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt „nicht verhältnismäßig“. Söder erklärte weiter, Aiwanger habe schwere Fehler in seiner Jugend begangen, sich davon aber nach seinem Eindruck glaubhaft distanziert und  entschuldigt. Außerdem gebe es keinen Beweis dafür, dass Aiwanger das  Flugblatt erstellt oder verteilt habe – dagegen stehe das Wort  des Ministers. Allerdings erklärte er auch, viele Antworten Aiwangers seien unbefriedigend gewesen; sie hätten „viel Bekanntes und wenig Neues“ enthalten.
 
Von der von Söder geforderten Reue und Nachdenklichkeit war allerdings im Anschluss wenig zu spüren. Aiwanger sah sich entlastet, seitens der SZ einer „Schmutzkampagne“ und in der Folge einer „Hexenjagd“ ausgesetzt. Wohl nicht nur ich fühle mich angesichts solcher Wortwahl an einen gewissen Donald J. Trump erinnert. Auch von berufenerer Seite, so etwa vom Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, wird an Aiwanger deutliche Kritik geübt. Dieser erklärte im Interview mit den „tagesthemen“ vom 4. September 2023 u.a., Aiwanger habe die von Söder geforderte Reue und Demut nicht gezeigt. Er habe sich zwar entschuldigt, doch sei nicht klar, für was. Und weiter: „Ich habe eigentlich erwartet und erhofft, dass Aiwanger zu seinen  Verfehlungen, auch wenn sie viele Jahre zurückliegen, ganz klar steht.  Das wäre der richtige Weg gewesen, um eine solche Debatte auch  abschließen zu können.“ Und nicht nur Politiker von Parteien, die in Bayern in der Opposition stehen, sondern auch etwa das ZDF werfen Söder vor, das Festhalten an Aiwanger sei ein Kalkül des Machterhalts.
 
Dies sind nur die hauptsächlichsten Fakten zu dieser Affäre. Um den Umfang dieses Artikels nicht über Gebühr auszuweiten habe ich hier nur die wichtigsten Aspekte dieser Affäre dargestellt. Schließlich sollte auch noch ein wenig Raum für die nachfolgende Bewertung dieser Vorgänge bleiben.
 
Meine Meinung: Die vorstehende Beschreibung stellt gewissermaßen nur die berühmt-berüchtigte „Spitze des Eisbergs“ dieser Affäre dar. Bereits sie sollte hinreichend deutlich machen, dass sie mindestens als „hochgradig unappetitlich“ zu qualifizieren ist. Dabei ist auch der Aufhänger des oben erwähnten SZ-Artikels, das in Hubert Aiwangers Schultasche vorgefundene Flugblatt, selbst eben wiederum nur diese „Spitze des Eisbergs“: der Artikel geht nämlich sehr ausführlich auf die politische Vergangenheit Aiwangers ein, und die ist – wenn man den SZ-Recherchen Glauben schenken darf – alles andere als harmlos. So wird etwa beschrieben, dass Hubert Aiwanger schon heute „AfD-like“ erscheinende Parolen von sich gegeben hat, als diese Partei noch gar nicht gegründet worden war (und hier sollte zusätzlich berücksichtigt werden, dass diese Partei nach ihrer Gründung noch einige Jahre benötigte, um sich zu der heute wahrzunehmenden zu entwickeln). Die SZ gibt die Einschätzung eines heutigen AfD-Mannes, der anonym bleiben möchte, wieder, möglicherweise wären heute statt der AfD die Freien Wähler die große deutsche Protestpartei, wäre Aiwanger bei seinen etwa auf einer Anti-Euro-Kundgebung 2012 auf dem Münchner Stachus (bei der – nochmal ein pikantes Detail – Beatrix von Storch, heute stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, neben ihm stand) geäußerten Parolen geblieben. Und noch in jüngster Vergangenheit (bei einer Protestdemonstration gegen das so genannte „Heizungsgesetz“) hatte Aiwanger getönt, man müsse sich „von denen da oben in Berlin die Demokratie zurückholen“ (diese Szene war zuletzt in den „tagesthemen“ vom 08.09.2023 noch einmal zu „bewundern“).
 
Dies allein – abgesehen einmal von der Tatsache, dass auch seitens der CSU einmal vor den Freien Wählern wegen rechtsradikaler Tendenzen gewarnt worden war und auch innerhalb der Freien Wähler selbst im Zusammenhang mit seiner Kandidatur für deren Vorsitz und seiner anschließenden Wahl vor einem drohenden „Rechtsruck“ gewarnt worden war – muss zunächst einmal die Frage aufwerfen, was Markus Söder (außer dem bereits erwähnten Aspekt des Machterhalts) antreibt, weiter an der Koalition mit den Freien Wählern und insbesondere an seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger festzuhalten. Doch das ist beileibe nicht die einzige zu stellende Frage. So lohnt es sich insbesondere, die Antworten Aiwangers auf den ihm übermittelten Fragenkatalog einmal näher anzuschauen. Es ist z.B. mindestens als seltsam zu bewerten, dass er in seiner Antwort auf Frage 7 angibt, das Flugblatt sei von seinem Bruder nach dessen eigener Aussage „aufgrund seiner problematischen schulischen Situation und seines Ärgers mit Lehrern erstellt“ worden, auf die Frage, wann ihm die Urheberschaft seines Bruders bekannt geworden sei, dann aber angibt, daran könne er sich nicht mehr erinnern (Frage 9). Seltsam ist auch seine Antwort auf die Frage 14, weshalb er seinerzeit gegenüber der Schulleitung die Verantwortung für das Flugblatt übernommen habe: er wisse nicht, „ob und was ich an Verantwortung für das Flugblatt übernommen habe“. In dieser Antwort erklärt er weiter, ihm sei nach Auffinden des Flugblatts in seiner Schultasche (wie der Verdacht auf ihn fallen konnte, wurde von Söder übrigens ebenso wenig nachgefragt wie etwa, wie das Flugblatt in seine Schultasche gelangt sei [warum eigentlich nicht?] und somit auch nicht beantwortet) sei ihm mit der Polizei gedroht, zur Abwendung dieses Schritts aber auch angeboten worden, ein Referat zu halten (über den Nationalsozialismus, wie die SZ am 28.08.2023 zu berichten weiß). Ob er dieses Referat jemals gehalten hat, ist allerdings unklar; die entsprechende Frage in Söders Fragenkatalog beantwortet er mit „wahrscheinlich ja“ (Frage 16). Eine weitere Ungereimtheit ergibt sich angesichts seiner oben dargestellten Antworten zu den Fragen 7 und 9 aus seiner Antwort auf Frage 18. Diese zielt darauf ab, ob er seinen Bruder mit dem Flugblatt konfrontiert und wie dieser darauf reagiert habe. Hierzu erklärt Hubert Aiwanger, er und sein Bruder hätten unter Schock gestanden. Sein Bruder sei im Nachhinein selbst „über den abscheulichen Inhalt beschämt“ gewesen und habe „die Sache sehr bereut“. (Wenn er sich nicht erinnern kann, wann er von der Urheberschaft seines Bruders erfahren hat, ist diese Antwort schlicht unsinnig. Zudem wird nicht deutlich, dass die Distanzierung seines Bruders [wie auch seine eigene] wohl erst den aktuellen Ereignissen zuzuordnen sein dürfte. Schließlich entzieht es sich laut seiner Antwort auf Frage 20 seiner Kenntnis, ob auch sein Bruder seinerzeit der Urheberschaft des Flugblatts verdächtigt wurde; auch dies passt nicht wirklich zu der vorstehend dargestellten Antwort.)

Und aus diesen Antworten ergibt sich mindestens eine weitere Frage: die nach dem Verhalten und der Stellung des Burkhart-Gymnasiums in dieser Angelegenheit. Helmut Aiwanger hat es in seinem Focus-Interview als eine „extrem linke“ Schule beschrieben. Jedenfalls mir stellt sich nach den Antworten Hubert Aiwangers auf den Söderschen Fragenkatalog die Frage, ob diese Darstellung wirklich zutrifft. Die SZ schreibt in ihrem diese Affäre auslösenden Artikel u.a. über Mitschüler*innen Huberts, die über Hitlergrüße und Imitationen des Nazi-Diktators durch ihn berichten. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass derlei Dinge von einer „linken“ Lehrerschaft unbemerkt geblieben sein sollen. Die Nicht-Einschaltung der Polizei könnte noch mit der Erwartung erklärt werden, dass sich diese aufgrund entsprechender eigener Einstellungen nicht wirklich um einen solchen Vorfall würde kümmern werden. Dass aber zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass Hubert Aiwanger das ihm auferlegte Referat letztlich doch nicht halten musste, lässt bereits durchaus wieder Fragen nach der Haltung der Schule zu. Und wenn Helmuts Aussage zutrifft, die Eltern der Brüder seien Bauern gewesen, kann eine entsprechende Einflussnahme von dieser Seite wohl weitestgehend ausgeschlossen werden.

Hubert Aiwanger hat der SZ nach deren Angaben für den Fall der Veröffentlichung des Artikels mit rechtlichen Schritten gedroht. Dass diese bislang nicht erfolgt sind, sollte für sich sprechen...

Nachtrag zum letzten Satz vom 05.09.2024(!) aus Anlass der Restaurierung dieses Artikels: Eine solche Klage Hubert Aiwangers kann auch heute noch nicht registriert werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Deutsche Presserat, Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Print- und Onlinemedien, bereits am 5. Dezember 2023 insgesamt 18(!) gegen die Berichterstattung der SZ zu diesem Komplex erhobene Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen hat. Die ausführliche Begründung zu dieser Entscheidung hat die SZ am 21.12.2023 ausführlich dokumentiert.


Wie geht nochmal Demokratie?
 
Update vom 15. April 2023: Wegen anderweitiger Verpflichtungen kann ich erst mit etwas Verspätung meiner Chronistenpflicht nachkommen und die Leserinnen und Leser dieser Webseite von der Antwort in Kenntnis setzen, die ich am 12.04.2023 auf meine E-Mail (offenbar von Thorsten Frei persönlich) erhalten habe. Zwar bemüht er sich darum, die dem Anschein nach in seinem Interview gefallenen Äußerungen ein wenig zurechtzurücken; dennoch bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass seine – inhaltlich ja nicht einmal unberechtigte – Kritik an den Ostermarschierern zumindest unglücklich formuliert war und daher durchaus missverstanden werden konnte.

Ostern. Die Zeit nicht nur der Osterhasen und -eier, sondern auch der Ostermärsche. Dass es die diesjährigen Ostermarschierer schon rein mental nicht besonders einfach haben dürften, habe ich noch am Karfreitag in meinem Artikel „Frieden? Russland sagt ‚nein‘?“ auf der Seite „Krieg in Europa“ beschrieben. Dort habe ich auch geschrieben, dass ihr Einsatz trotz (oder gerade wegen) dieser Umstände lobenswert sei – weil es immer lobenswert sei, sich für den Frieden einzusetzen, wenngleich man sich über den Weg zu einem echten Frieden streiten könne (vielleicht sogar müsse).
Thorsten Frei – seines Zeichens Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – scheint das ein wenig anders zu sehen. In einem (bereits am folgenden Tag im Netz nicht mehr aufzufindenden) Interview mit der „BILD am Sonntag“ (BamS) vom 09.04.2023 soll er die Ostermärsche als etwas Naives kritisiert und darauf hingewiesen haben, dass die freiheitliche Demokratie gegen Menschen verteidigt werden müsse, die auf das Recht des Stärkeren setzten. Dies finde ich eine für einen Demokraten sehr bedenkliche Haltung, was ich ihm noch am Ostermontag in einer E-Mail mitgeteilt habe. Selbstverständlich muss sachliche und berechtigte Kritik (die es übrigens an den diesjährigen Ostermärschen durchaus geben kann und auch gibt) möglich sein und von den Adressaten auch hingenommen werden. Allerdings denke ich, dass die Äußerungen Freis diesen Kriterien nicht standhalten, sondern im Gegenteil sogar ein fragwürdiges Demokratieverständnis bzw. ein fragwürdiges Verhältnis zur Ausübung demokratischer (und darüber hinaus grundgesetzlich verbriefter) Rechte offenbaren.


Ist der FDP die Zukunft Deutschlands egal?

Update vom 15. April 2023: Wegen anderweitiger Verpflichtungen kann ich erst mit etwas Verspätung meiner Chronistenpflicht nachkommen und die Leserinnen und Leser dieser Webseite über eine Antwort aus dem Abgeordnetenbüro Christian Lindners vom 11.04.2023 auf meine E-Mail an den Bundesfinanzminister informieren. Weil der antwortende Mitarbeiter darin – ausdrücklich von Lindner autorisiert – an der in dem weiter unten verlinkten Brief des Hauptgeschäftsführers des PARITÄTISCHEN widerlegten Behauptung über angeblich 150 in Deutschland zur Verfügung stehende familienbezogene Leistungen festhält, konnte ich mir eine Reaktion mit einem entsprechenden Hinweis nicht verkneifen.

Eine alte Weisheit besagt, Kinder seien die Zukunft eines Landes. Je besser es den Kindern gehe, desto besser könnten sie ihr Erwachsenenleben gestalten und ihr Land voranbringen. Weisheiten, die recht plausibel und daher auch einfach nachzuvollziehen sind. Seit mehreren Wochen streiten sich nun die „Ampel“-Koalitionäre – insbesondere FDP und Grüne – um die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag (Seiten 6. 94) verabredete Kindergrundsicherung. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) veranschlagt 12 Milliarden Euro an Mehrausgaben, FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr argumentiert, es nütze nichts, immer neue Milliardenbeträge für Sozialleistungen vorzusehen diese müssten auch bei den Berechtigten ankommen, und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt vor, die Ursachen der Kinderarmut zu bekämpfen, statt immer neue Sozialtransfers vorzusehen. Als ein Beispiel für die von ihm vorgeschlagene Bekämpfung nennt er, den Spracherwerb der Eltern zu fördern, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Weil ich denke, dass diese Haltung der FDP und ihres Vorsitzenden, Christian Lindner, vielen von Armut betroffenen und bedrohten Kindern und ihren Eltern förmlich ins Gesicht schlägt, habe ich ihm am 6. April 2023 diese E-Mail übermittelt. Meine darin bekundete Ansicht, dass die Positionen der FDP und ihres Vorsitzenden in dieser Angelegenheit jedenfalls teilweise an den Realitäten vorbeigehen und die Diskussionen in eine der Sache nicht angemessene Richtung lenken, wird auch durch einen Brief bestätigt, den der Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN, Ulrich Schneider, ebenfalls am 06.04.2023 an Christian Lindner gerichtet hat.

Es ist bekannt, dass die Bildungschancen und die Möglichkeiten sozialen Aufstiegs in Deutschland sowohl stärker als in früheren Zeiten als auch stärker als in anderen Ländern vom sozialen Status der Eltern abhängig sind. Die geplante Kindergrundsicherung könnte – und soll, folgt man dem Koalitionsvertrag der „Ampel“-Regierung – hieran etwas ändern. Ist die FDP nun dabei, zur Sicherung ihres eigenen (Wahl-)Erfolgs die Zukunft unserer Kinder und damit die Zukunft Deutschlands aufs Spiel zu setzen? Am Schluss meiner E-Mail habe ich Christian Lindner mit genau dieser Frage konfrontiert.


Wissings Einsatz für eFuels – was soll das eigentlich?
oder: Ein fragwürdiger Einsatz für ein fragwürdiges Ziel

Update vom 28.03.2023: Die letztlich trotz der mit dem deutschen Vorgehen verbundenen Irritationen erzielte Einigung zum „Verbrenner-Aus“ (mit einer weitgehenden Übernahme der deutschen Position) war kaum verkündet, da führte Bundesfinanzminister Christian Lindner (wohlgemerkt derselben Partei zugehörig wie Volker Wissing) den nächsten Streich aus: er verkündete das Vorhaben einer „großen“ Reform der Kfz-Steuer – selbstverständlich mit einer gebührenden Berücksichtigung der ach so umweltfreundlichen eFuels. Zwar sei es ja wohl noch ein bisschen hin, bis man eFuels im Tank haben werde – aber schließlich müssten die Menschen und die Wirtschaft „Planungssicherheit“ haben.
 
Auch hierzu noch einmal ganz kurz meine Meinung: Die ersten in den Medien berichteten Reaktionen auf die auf dem EU-Gipfel erzielte „Einigung“ (über die es noch einige Diskussionen geben dürfte: so ist beispielsweise völlig unklar, ob sich das EU-Parlament mit dieser befassen muss und, falls ja, ob es ihr zustimmen wird) bestätigen überwiegend die in diesem Artikel von mir formulierten Einschätzungen, was die Bedeutung von eFuels für den künftígen Einsatz in Autos und dessen zu erwartende Wirtschaftlichkeit angeht. Angesichts dessen stellt sich mir die ebenso drängende wie bange Frage, ob bzw. inwieweit die FDP überhaupt noch in der Lage ist, so etwas wie Realpolitik zu betreiben. In dem Augenblick, in dem ich dies schreibe, sind mir etwaige Ergebnisse des verlängerten Koalitionsausschusses noch nicht bekannt: wenn ich bedenke, dass in dieser Sitzung auch über die weitere Bekämpfung des Klimawandels beraten werden sollte, und mir dann überlege, welcher Nachholbedarf in diesem Bereich insbesondere in dem von Volker Wissing zu verantwortenden Verkehrssektor festgestellt worden ist, wird mir beim Gedanken, was diese Regierung – möglicherweise wesentlich bedingt durch Verweigerungshaltungen der FDP – künftigen Generationen hinterlassen wird, angst und bange. So wenig ich die Aktionen der Letzten Generation“ billigen kann, so sehr beginne ich angesichts dieser Vorgänge die hinter ihnen stehende Wut zu verstehen.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing sorgt seit einigen Wochen für ziemlichen Wirbel – sowohl in der Ampel-Koalition als auch unter den europäischen Partnern. Nachdem sich die 27 EU-Mitgliedstaaten und auch das EU-Parlament auf ein Aus für Autos mit so genannten „Verbrenner“-Motoren (also Autos, deren Motoren mit Mineralöl-Produkten betrieben werden) ab 2035 geeinigt hatten, stoppte FDP-Minister Wissing wenige Tage vor der endgültigen Verabschiedung des Vorhabens den gesamten Prozess mit der Forderung, auch nach 2035 müssten noch Autos neu zugelassen werden können, deren Motoren mit so genannten „eFuels“ betrieben werden. Letztlich machte sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz diese Position zu eigen, und in der Folge musste sich auch der am 23./24. März stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union mit dem Thema befassen, obwohl es gar nicht auf dessen offizieller Tagesordnung stand. Und das führte – ungeachtet der Tatsache, dass die deutsche Position auch Unterstützer fand – zu deutlicher Kritik der Partner, ja sogar zu Verunsicherung: schließlich stelle das deutsche Vorgehen die bisher üblichen Abläufe bei Beschlussfassungen in Frage, und was ein so gewichtiges Mitglied wie Deutschland praktiziere, könne auch bei kleineren Mitgliedsländern Schule machen. Somit sei letztlich die Verlässlichkeit der Abläufe in der Union als solche infrage gestellt.
 
Worum geht es denn überhaupt? Es geht – salopp gesagt – ums Klima; genauer gesagt: um das Erfordernis, Europa (die in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Länder) bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen, was bedeutet, dass nicht mehr Kohlendioxid von diesen Ländern in die Atmosphäre ausgestoßen werden darf als aus ihr entnommen wird. Ein wichtiger Beitrag zum Erreichen dieses Ziels wird darin gesehen, Kraftfahrzeuge nicht mehr mit fossiler Energie, also mit Motoren zu betreiben, die Benzin oder Diesel verbrennen – eben „Verbrenner“-Motoren. Ein wichtiger Schritt zum Erreichen dieses Ziels – da ist sich die große Mehrzahl der Experten einig – ist der Ausbau der so genannten „Elektromobilität“, also die Umstellung der Antriebe auf elektrische Energie. Erste Wahl sind hier vollelektrische, also batteriebetriebene Fahrzeuge. Seitens der FDP wird jedoch schon seit geraumer Zeit argumentiert, die gesamte Energiewende müsse „technologieoffen“ erfolgen, was bedeuten soll, es dürften keine Technologien von vornherein ausgeschlossen (also mit einem Verbot belegt) werden, die auch nur möglicherweise einen Beitrag zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes leisten könnten. Da nun das Prinzip des eFuels sehr wohl darin besteht, elektrische Energie (durch Umformungsprozesse) als Antriebsenergie für Fahrzeuge zu nutzen, könnten sie theoretisch durchaus einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Ein Blick in die Beschreibung dieses Energieträgers zeigt allerdings, dass diese Möglichkeit nach dem derzeitigen Stand der Technik offenbar eine sehr theoretische ist und die Aussichten, dass sich dies (auch bis 2035 oder später) grundlegend ändern könnte, ebenfalls nur eher theoretischer Natur sind. Wohl ein Grund dafür, dass auch die deutsche Autoindustrie wenig Neigung zeigt, sich mit dem Thema der Entwicklung derartiger Antriebe auch nur zu befassen. Nach der deutschen Intervention kam nun von der EU-Kommission der Kompromissvorschlag, nach 2035 könnten Autos mit für eFuels geeigneten Verbrennermotoren zugelassen werden, wenn diese so konstruiert seien, dass sie herkömmliche Treibstoffe erkennen und sich bei deren Verwendung automatisch abschalten könnten. Auch diese Lösung ist jedoch möglicherweise technisch nur schwer zu realisieren und stößt daher mindestens auf Skepsis hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit (dieser ganze komplexe Sachverhalt ist in dem „Tagessspiegel“-Artikel „Einigung im E-Fuels Streit erwartet / Wissings Pyrrhussieg auf Kosten Europas“ vom 24.03.2023 sehr anschaulich zusammengefasst).
 
Meine Meinung: Zunächst mag dieser Vorgang wie ein Possenspiel anmuten: Eine anscheinend längst gefallene, auf internationaler Ebene getroffene Entscheidung wird in der deutschen Bundesregierung von dem zuständigen Minister einer Partei in Frage gestellt, die seit ihrem Eintritt in die Regierungskoalition bei Wahlen in den Bundesländern massive Verluste erlitten hat und zuletzt in zwei Ländern sogar aus dem Parlament flog. Der Verdacht liegt nahe, dass dieses Veto in einer Sache, die auf Regierungsebene längst entschieden und somit als auch von dieser ParteI abgesegnet gelten sollte, der innenpolitischen Profilierung geschuldet ist. Dies umso mehr, als der Einsatz für diese Sache inhaltlich kaum nachzuvollziehen ist: Ob der Einsatz von eFuels jemals wirtschaftlich sein wird, lässt sich derzeit zwar offensichtlich nur schwer abschätzen, muss aber wohl – jedenfalls was Autos angeht – als eher unrealistisch angesehen werden. Für die deutsche Autoindustrie ist das Thema allem Anschein nach bereits erledigt, bevor die Diskussion darüber überhaupt begonnen hat – vermutlich nicht zuletzt aus dem soeben genannten Grund (den hier verarbeiteten Informationen zufolge sehen aber offenbar einige mittelständische Betriebe der Automobil-Zuliefererindustrie [durchaus ein Wählerpotenzial der FDP] hier dennoch Entwicklungschancen). Und wenn diese Informationen zutreffen, spielt der Einsatz dieses zukünftigen potenziellen Energieträgers für Autoantriebe außerhalb Europas ohnehin keine Rolle. Hinzu kommt noch, dass die technische Umsetzung des angedachten Kompromisses alles andere als sicher zu sein scheint. Zum einen ist wohl über eine automatische Abschaltung von Motoren für den Fall, dass diese vorschriftswidrig nicht mit eFuels betrieben werden, in technischer Hinsicht überhaupt noch nicht nachgedacht worden, zum anderen haben insbesondere deutsche Autohersteller mit dem Diesel-Skandal ab 2014 sehr eindrucksvoll zeigen können, welche Manipulationen an Automotoren möglich sind. So weit, so schlecht.
 
Dennoch nimmt Bundeskanzler Olaf Scholz das von seinem Verkehrsminister hochgekochte Thema erstaunlich bereitwillig auf, stellt auf einem EU-Gipfel, der sich laut Tagesordnung mit dieser Angelegenheit gar nicht zu befassen hat, eine Übereinkunft zu dem Streitpunkt als längst getroffen und eigentlich nur noch abzusegnen dar und erntet hierfür entschiedenen Widerspruch der EU-Kommission und betroffenes Unverständnis bei einigen europäischen Kollegen. Dass er dabei den Eindruck erweckt (erwecken muss?), dass er schlicht die Unwahrheit sagt, ist ihm anscheinend auch noch schnurzpiepegal. Und was Technologieoffenheit angeht, so kann man dieses Schlagwort durchaus trefflich hinterfragen: Mit diesem hat sich nämlich die Partei, der auch Herr Verkehrsminister Wissing angehört, (zum Glück erfolglos) dafür eingesetzt, die deutschen Atomkraftwerke doch noch bis zu zwei Jahre länger laufen zu lassen (und damit einen weiteren seinerzeit mit ihrer Zustimmung gefassten Beschluss geflissentlich zu ignorieren). Und mit eben diesem Argument schlägt sich Frankreich, das ebenfalls dem „Verbrenner“-Aus zugestimmt hatte, auf dem EU-Gipfel plötzlich auf die Seite Deutschlands – allem Anschein nach in der Erwartung, irgendwie doch noch erreichen zu können, seine Atomkraftwerke als „Übergangstechnologie“ für die Energiewende und damit als „nachhaltig“ anerkannt zu bekommen.*)
 
Was bleibt? Einen Tag nach Beendigung des EU-Gipfels vermelden die Nachrichtenagenturen eine Einigung in der Sache. Hat Wissing, haben Bundeskanzler Scholz und Deutschland also gewonnen? Eher nein, und wenn überhaupt, allenfalls vordergründig. Wie bereits geschildert ist mit dem von Verkehrsminister Wissing und der FDP initiierten und von seinem Kanzler gebilligten und übernommenen Vorgehen auf europäischer Ebene viel politisches Porzellan zerschlagen und jede Menge Vertrauen in Deutschlands Handeln verspielt, wenn nicht gar zerstört worden. In der Arbeit der europäischen Institutionen eingespielte und bewährte Abläufe sind infrage gestellt, möglicherweise die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft dauerhaft beeinträchtigt worden. Einzig die FDP könnte von diesem Desaster tatsächlich profitieren, wenn man sich vor Augen führt, dass sich in einer Meinungsumfrage zwei Drittel der Befragten gegen das Aus für Verbrenner-Motoren ab 2035 ausgesprochen hatten. Ob das allerdings der FDP – dauerhaft – aus ihrem Umfrage-Tief heraus- und somit wieder zu Wahlerfolgen verhelfen kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Noch etwas ist in Bezug auf diese Partei anzumerken: Sie hat in der Vergangenheit immer großen Wert darauf gelegt, als pro-europäisch zu gelten; diesem Image dürfte diese Episode einen Bärendienst erwiesen haben.
 
Und Olaf Scholz? Er hat in seinem Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volk zu wenden. Unter diesem Aspekt muss sein Verhalten in dieser Angelegenheit wohl zwiespältig betrachtet werden: Möglicherweise ist er auf Volker Wissings und der FDP Position eingegangen, weil er glaubte, anderenfalls den Fortbestand seiner Regierungskoalition zu gefährden, was als ein durchaus legitimes Anliegen betrachtet werden kann. Andererseits hat er mit seinem Eingehen auf diese Position und mit seinem Eintreten für sie auf dem EU-Gipfel Deutschlands Ansehen in der Gemeinschaft möglicherweise dauerhaft beschädigt und seinen Anspruch als Führungsmacht in Europa in Frage gestellt – Momente, die sich durchaus als Schaden für das deutsche Volk erweisen könnten.
 
Der Tagesspiegel hat in der Überschrift zu seinem Artikel den Begriff des Pyrrhussieges bemüht; wenn hier überhaupt irgendjemand einen Sieg davongetragen haben sollte – was nach Lage der Dinge mehr als fraglich ist – dann ist es ein solcher. Mit Ruhm bekleckert hat sich sicherlich niemand – noch nicht einmal die EU-Kommission. Und die FDP muss sich vorwerfen lassen, für einen durchaus sowohl fraglichen als auch fragwürdigen innenpolitischen Vorteil Deutschlands internationales Ansehen zumindest in Europa nicht nur aufs Spiel gesetzt, sondern mit hoher Wahrscheinlidchkeit sogar dauerhaft beschädigt zu haben.
 
*) Dumm nur, dass insbesondere die spätestens seit dem letzten Jahr (2022) vom Klimawandel in Gestalt von Dürreperioden besonders betroffenen Franzosen hierbei geflissentlich zu übersehen scheinen, dass gerade angesichts dieses Klimawandels Atomkraftwerke eine immer unrealistischer erscheinende Option jedenfalls in Mitteleuropa und insbesondere in ihrem eigenen Land darstellen. Schließlich hat sich gerade in dem Jahr erwiesen, dass viele dieser Kraftwerke angesichts mangelnden Wassers für ihre Kühlung eben keinen Strom mehr liefern konnten; dieses Problem dürfte sich in der Zukunft eher verstärken denn abschwächen.


Bürgergeld-Blockade der Union „unanständig“

Update vom 01.12.2022: Am 25. November 2022 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat einem am Beginn der Woche zwischen den „Ampel“-Koalitionären und der CDU/CSU ausgehandelten und am 23. November im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundsrat formal beschlossenen Kompromiss zugestimmt und damit den Weg für eine Einführung des „Bürgergeldes“ zum 1. Januar 2023 doch noch freigemacht. Nachdem sich also CDU und CSU als Sieger fühlen konnten, erreichte mich recht unerwartet am 28. November 2022 folgende Antwort von Carsten Linnemann auf meine in diesem Artikel wiedergegebene E-Mail:

Sehr geehrter Herr Masmeier,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Ich schätze es, dass Sie sich so dezidiert mit dem Thema beschäftigen. Inhaltlich sind wir recht weit auseinander, finde ich aber nicht schlimm. Das macht den politischen Diskurs ja aus und zeigt vielleicht einfach nur, dass wir von unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema schauen.
Im Kern geht es mir um  Zweierlei: 1. Ich möchte diejenigen, die mit ihren Zahlungen unseren Sozialstaat überhaupt erst ermöglichen, unterstützen. 2. Ich möchte weniger Gießkanne und mehr gezielte Unterstützung, damit diejenigen, die nicht arbeiten können, noch mehr Rückendeckung haben und diejenigen, die nicht arbeiten wollen, weniger.

Alles Gute nach Düsseldorf

Carsten Linnemann

Die Hardliner in der CDU/CSU haben wieder einmal zugeschlagen und die Pläne der so genannten „Ampel“-Koalition, „Hartz IV“ am 1. Januar 2023 durch das so genannte Bürgergeld abzulösen, in der Bundesrats-Sitzung vom 14.11.2022 erst einmal gestoppt. Dies war bereits im Vorfeld von den Vorsitzenden der beiden Parteien, Friedrich Merz und Markus Söder, vollmundig angekündigt worden. Angesichts der gerade in Zeiten hoher Inflation und jedenfalls einiger Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands großen sozialpolitischen Bedeutung dieses Vorhabens hatte dies für einiges Aufsehen gesorgt. Mit der Reform sollten nicht nur die Regelsätze um immerhin 53 € erhöht werden (dies wollten die Unionsparteien unterstützen, aus dem Gesamtpaket herauslösen und getrennt verabschieden), sondern auch die Höhe des so genannten Schonvermögens erhöht und dieses für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren von der Pflicht zur „Verwertung“ (also zum [teilweisen] Verbrauch vor der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen) ausgenommen werden. Zudem sollte teilweise auf die unter dem „Hartz IV“-Regime üblichen Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung verzichtet werden. Insbesondere die letzten beiden Punkte nahmen die Unionsparteien zum Anlass für ihre Ablehnung, kritisierten aber – trotz der signalisierten Bereitschaft, die vorgesehene Erhöhung der Regelsätze mitzutragen – gleichzeitig auch, dass sich insbesondere für die Bezieher niedriger Einkommen (insbesondere des Mindestlohns) Arbeiten nicht mehr lohne. So würden falsche Anreize gesetzt.

Auch die ARD-Talkshow „Anne Will“ befasste sich am Abend des 12. November 2022 mit diesem Thema. Die Position der CDU/CSU wurde darin von Carsten Linnemann vertreten, seit 2013 Mitglied im Bundesvorstand der CDU und seit 2022 auch einer deren stellvertretenden Vorsitzenden. Ich habe diese Sendung  live im Fernsehen verfolgt und konnte nicht umhin, ihm als Betreiber dieser Website am folgenden Tag die nachfolgend wiedergegebene E-Mail mit dem Betreff „Sie haben gewonnen: Ideologie schlägt Pragmatismus“ zu übermitteln (Friedrich Merz erhielt eine Kopie derselben):

Sehr geehrter Herr Linnemann MdB,

herzlichen Glückwunsch! Sie, Ihr Parteivorsitzender und Ihre Partei haben gewonnen – das Bürgergeld ist (vorerst) gestoppt. Freue ich mich? Nein – ich habe vielmehr eine Stinkwut: auf Ihre Partei, deren Vorsitzenden und nicht zuletzt auch auf Sie; Sie haben es auf sich genommen, in der gestrigen ‚Anne Will‘-Talkshow und im heutigen ARD-Mittagsmagazin die unsäglichen Positionen Ihrer Partei zur Begründung von deren Ablehnung zum geplanten Bürgergeld zu vertreten. Möglicherweise glauben Sie ja auch sogar, was Sie da von sich gegeben haben; allerdings kann ich dies wiederum nicht wirklich glauben, weil ich Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer Stellung in der Hierarchie Ihrer Partei für einen intelligenten Menschen halten muss.

Doch zum Inhaltlichen: Sie beklagen, mit dem neuen Bürgergeld würde sich Arbeiten nicht mehr lohnen. Dabei beziehen Sie sich auf Angaben des DGB. Aus diesen geht jedoch dummerweise hervor, dass nach aktuellem Stand (die zum 1. Januar 2023 geplante Kindergeld-Erhöhung noch nicht eingerechnet) eine vierköpfige Familie mit einem Mindestlohn-Verdiener monatlich über 518 € mehr verfügen kann als dieselbe Familie mit Bürgergeld-Bezug (das sind immerhin 15 € mehr als der für das Bürgergeld vorgesehene Regelsatz für eine Person). Dies wischen Sie mit dem Hinweis beiseite, die erste Familie komme auf diese Einkünfte nur, wenn Sie den Kindergeldzuschlag und das Wohngeld beantrage; die entsprechenden Anträge würden jedoch häufig aus Scham nicht gestellt. Auf den Hinweis von Clemens Fuest (dessen Argumentation Sie an anderer Stelle geradezu begierig aufgreifen; s. weiter unten), dass man den Rechtsanspruch auf diese Leistungen besser kommunizieren müsse, um so die Hemm- und Schamschwelle zu senken, gehen Sie bemerkenswerterweise mit keinem Wort ein. Zudem war Ihnen bzw. Ihrer Partei diese Schwelle völlig egal, als weiland die Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vehement abgelehnt wurde (hätten Sie mit Ihrem hochwohllöblichen Kandidaten Edmund Stoiber die Bundestagswahl 2003 gewonnen, würden vielleicht noch heute viele alte Menschen unterhalb des Existenzminimums dahinvegetieren, weil sie ihre Kinder nicht mit Kostenbeiträgen für ihren Lebensunterhalt belasten wollen).

Ihr zweiter (Ablehnungs‑)Punkt waren die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Mitwirkung, so etwa bei der Nichtteilnahme an Sprach- oder Integrationskursen sowie Weiterbildungsangeboten. Gerade junge Menschen seien nur mit Sanktionsandrohungen dazu zu bewegen, Weiterbildungsangebote an- oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Den Hinweis von Clemens Fuest, der zwar einerseits die Auffassung vertrat, ganz ohne Sanktionen werde es möglicherweise nicht gehen, andererseits aber auch zu bedenken gab, die Nachhaltigkeit der Integration Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt leide z.T. erheblich, wenn die erstbeste Stelle angenommen werden müsse, griffen Sie bezeichnenderweise nur bezüglich des ersten Teils auf, ließen jedoch den zweiten (einschränkenden) Teil geflissentlich außer Acht. Und zu diesem Punkt nur so eher nebenbei: die CDU präsentiert sich doch sonst gerne als eine Partei, die auf Eigenverantwortung setzt; weshalb trauen Sie diese arbeitslos gewordenen Menschen nicht zu? Ist Ihnen als Wirtschaftslenker nicht bekannt, dass Zwang oder Androhung von Strafen häufig negative Gegenreaktionen bewirken, frei nach dem Motto: ‚Jetzt erst recht nicht, ihr könnt mich alle mal!‘?

Dritter Punkt war dann die aus Ihrer (oder doch eher Partei-?)Sicht zu üppige Nichtberücksichtigung vorhandenen Vermögens beim Anspruch auf Bürgergeld. Den Hinweis von Kevin Kühnert, dass damit zum einen Selbstständige, die durch Aufgabe ihrer Tätigkeit in Arbeitslosigkeit geraten, und zum anderen arbeitslos werdende Arbeitnehmer in höherem Alter (Herr Kühnert sprach von Menschen ‚jenseits der 50‘) geschützt werden sollten, um deren ansonsten nicht vorhandene Alterssicherung nicht zu gefährden, ließen Sie völlig außer Acht. Und: natürlich haben Sie einerseits recht damit, dass eine Freilassung von im Extremfall 160.000 € im Einzelfall schwer zu vermitteln sein dürfte; andererseits gestatte ich mir hierzu aber auch den Hinweis, dass eine solche Fallgestaltung extrem selten sein dürfte. Ein arbeitslos gewordener Arbeitnehmer, der (bzw. dessen Familie) über ein derart hohes Vermögen verfügt, ist nur sehr schwer vorstellbar, und wenn es sich um einen Selbstständigen handeln sollte – s.o. Im Übrigen gestatte ich mir den weiteren Hinweis, dass es Ihre Partei ist, die sich in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich gegen Bemühungen zur Wehr gesetzt hat, eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen; gäbe es eine solche, hätte die ‚Ampel‘-Koalition möglicherweise gar keine Veranlassung gesehen, eine Freilassung derart hoher Vermögenswerte in den gesetzlichen Regelungen zum Bürgergeld überhaupt in Erwägung zu ziehen.

Schließlich beklagen Sie, mit dem Bürgergeld falle das Fordern zugunsten des Förderns völlig weg. Gestatten Sie mir hierzu die folgende Bemerkung: Gerhard Schröder hatte seinerzeit die Absicht (jedenfalls verkündet), mit der Hartz-IV-Reform ein in etwa gleichgewichtiges ‚Fördern und Fordern‘ zu schaffen. Bedauerlicherweise hat diese Reform offenbar diesen Anspruch nie wirklich einlösen können. Immer wieder ist von Menschen, die in dieses System hineingeraten waren, ein Mangel an tatsächlicher, wirksamer, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt real verbessernder Förderung beklagt worden. Die hohe Zahl der Menschen, die – Kevin Kühnert erwähnte es – seit Inkrafttreten der ‚Hartz-IV-Reform‘ in diesem System ‚feststecken‘, dürfte als Indiz für dieses Versagen gewertet werden können. Wenn nun mit dem Bürgergeld-Konzept gerade für diesen Personenkreis neue Möglichkeiten geschaffen werden sollen, aus diesem System endlich wieder herauszukommen – Kevin Kühnert hat dies sehr eindringlich geschildert – und zudem Weiterbildung stärker als bisher angeboten und sogar belohnt werden soll, dann s.ind dies sehr beachtliche Elemente dieses Reformvorhabens.

Sie – Ihre Partei – haben als Opposition entschieden, dieses Vorhaben zu blockieren. Sie – diesmal persönlich – haben Herrn Kühnert in der ‚Anne Will‘Sendung mindestens zwei Mal vorgeworfen, der SPD gehe es ‚doch nur um die Überwindung von Hartz IV‘. Selbstverständlich stellt ‚Hartz IV‘ für die SPD ein gewisses Trauma dar; allerdings ist hierzu zum einen zu bemerken, dass die Unfähigkeit Ihrer Partei, Reformen der Sozialgesetzgebung einzuleiten, die SPD unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder erst in dieses Dilemma hineingedrängt hat – um sich dann nach der Regierungsübernahme im Jahr 2005 in den durch diese Gesetzgebung erreichten Erfolgen beim Rückgang der Arbeitslosigkeit zu sonnen und diese als eigene Verdienste hinzustellen. Und wenn erkannt worden ist, dass eine Reform bei allen Erfolgen auch Schwächen aufzuweisen hat, dann darf sie wohl auch nach 18 Jahren einmal auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet werden. Und natürlich hat eine Opposition das Recht, Gesetzesvorhaben einer Regierung schlecht zu finden und zu blockieren. Das ist nun einmal das Wesen von Demokratie, und mir liegt nichts ferner, als diese infrage stellen zu wollen. Aber wenn diese Blockade nicht von stichhaltigen, sondern von Scheinargumenten oder solchen untermauert wird, die auf mehr oder weniger tönernen Füßen stehen, dann wird dieses Vorgehen einer Oppositionspartei fragwürdig. Genau dies ist hier geschehen. Und aus der Bezeichnung ‚Bürgergeld‘ zu folgern, dieses Gesetz sei der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen, ist der Gipfel an Geschmacklosigkeit und Populismus. Katja Kipping hat Ihnen hierzu die passende Entgegnung gegeben. Dieser schließe ich mich an, wenn auch in einer anderen Richtung: ich bin gegen ein solches bedingungsloses Grundeinkommen, und wenn ich im Bürgergeld einen Einstieg dazu sehen würde, würde ich es nicht so vehement verteidigen wie in dieser E-Mail
Ja, die CDU/CSU hat heute einen Sieg errungen. Dazu noch einmal herzlichen Glückwunsch. Aber dieser Sieg ist ein fragwürdiger, und er wurde mit fragwürdigen Mitteln errungen. Die Union hat wieder einmal gezeigt, dass der Begriff ‚staatspolitische Verantwortung‘ viel zu häufig nicht Bestandteil ihres Vokabulars und ihres Gedankenguts ist. Es hat in den letzten Jahren viele Entscheidungen dieser beiden Parteien gegeben, die mich am Vorhandensein dieser notwendigen Eigenschaft bei Ihnen haben zweifeln lassen; diesen haben sie heute eine weitere hinzugefügt
Mit freundlichen Grüßen

Bernd Masmeier
 
Diplom-Pädagoge; Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik i.R.

Einen Tag später darf ich – zugegeben mit einiger Genugtuung – feststellen, dass einige Sozialverbände mit ihrer Kritik sogar noch einen Schritt weiter gehen: Sowohl der Sozialverband SoVD als auch der Kinderschutzbund haben die Blockadehaltung der Unionsparteien zum Bürgergeld im Bundesrat wörtlich als „unanständig“ bezeichnet (bei der Restaurierung dieser Seite war am 07.09.2024 die auf dem Internet -Auftritt des Deutschlandfunks eingestellte Meldung über die Reaktion des Kinderschutzbundes leider nicht mehr auffindbar [„404 – Seite nicht gefunden“]).

Meine Meinung wird (hoffentlich) aus dem Text der E-Mail deutlich, und der Einschätzung der erwähnten Sozialverbände ist auch nicht sonderlich viel hinzuzufügen – außer vielleicht, dass die Unionsparteien mit ihrer Haltung (auch wenn Carsten Linnemann dies bei „Anne Will“ vehement bestritten hat) die arbeitslos werdenden Menschen einem Generalverdacht aussetzt. Und auch das ist wohl im besten Sinne dieses Wortes „unanständig“.


Zwischenwahlen – kippen die USA?

Update 1 vom 01.11.2022: Am 31. Oktober 2022 widmete Das Erste den „Midterms“ einen ganzen Abend – und vermittelte dabei neben möglicherweise schon relativ bekannten Details einige durchaus interessante und bemerkenswerte Hintergrundinformationen. Los ging es um 20.15 Uhr mit der Reportage „Trump, Biden, meine US-Familie und ich“ (verfügbar bis 12.06.2026, 23.59 Uhr). Darin berichtet der mit einer US-Amerikanerin verheiratete Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni, wie die Spaltung der US-amerikanischen Gesellschaft nach dem Amtsantritt von Jo Biden eher noch zu- als abgenommen hat und beleuchtet auch einige der hierfür verantwortlichen Hintergründe, so etwa den höchst umstrittenen Umgang mit illegalen Einwanderern. Dabei wird auch deutlich, dass der Umgang der US-Gesellschaft mit dieser Frage teils durchaus unehrlich ist: verschwiegen wird nämlich (vor allem seitens der Republikaner und deren Anhänger) geflissentlich, dass ein Großteil dieser Migranten in der Wirtschaft als billige Arbeitskräfte höchst willkommen ist und sogar mehr oder weniger dringend gebraucht wird. An diese Reportage schloss sich um 21.00 Uhr die „Hart aber fair“-Diskussion zum Thema  „Unter Feinden: Spaltet der Populismus die Demokratien?“ an. Darin wurde nicht nur die politische Situation vor den Zwischenwahlen in den USA näher beleuchtet, sondern auch die Ergebnisse der jüngsten Parlamentswahlen in Schweden und Italien analysiert und die Frage untersucht, wie gefährdet die deutsche Demokratie durch diese Entwicklungen ist. Aus meiner Sicht durchaus verstörend war dann um 22.50 Uhr die „Weltspiegel Doku“-Reportage „Trumps Erbe(n): Wie die jungen Rechten Amerika verändern wollen“ (verfügbar bis 01.01.2099). Darin beschreibt die stellvertretende Leiterin des ARD-Studios Washington, Kerstin Klein, mit welchen (zum Teil abenteuerlichen) Argumenten sich junge (und teils farbige) US-Bürger den Republikanern anschließen. Teilweise geben diese jungen Menschen sogar an, weniger die Republikaner als Partei als vielmehr Donald J. Trump als Person unterstützen zu wollen. Viele dieser jungen Leute finden, der „gesunde Menschenverstand“ werde gerade durch Trumps „MAGA(Make America Great Again)-Kampagne“ repräsentiert – und unter einer Regierung der Republikaner würde die Kriminalität eingedämmt werden (zu meiner Verwunderung hat Frau Klein diese Ansicht nicht mit der Frage gekontert, wie dies mit der Unterstützung der Schusswaffen-Lobby durch diese Partei zu vereinbaren sei). Ein weiteres Ergebnis dieser Doku: Viele dieser jungen Rechten bezeichnen sich als „sehr gläubig“.

Update 2 vom 01.11.2022: Am 1. November 2022 entnehme ich einer Meldung des „NOS-Teletekst“ neue, wirklich schockierende Einzelheiten zu dem im Artikel beschriebenen Zwischenfall rund um die Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, vom 28. Oktober 2022. Nachdem bereits kurz nach dessen Festnahme bekannt geworden war, dass der Täter Anhänger der Theorie von der (Donald Trump) „gestohlenen Wahl“ sei, wurde nun deutlich, wie gewaltbereit die Anhänger dieser (Vereschwörungs-)Theorie offenbar jedenfalls in Teilen sind. Der Meldung zufolge soll er im Polizeiverhör angegeben haben, er habe mit Nancy Pelosi reden und sie auffordern wollen, „die Wahrheit zu sagen“. Für diesen Fall habe er sie „gehen lassen“ wollen. Im anderen Fall wollte er ihr die Kniescheiben brechen; wenn sie dann im Rollstuhl ins Repräsentantenhaus zurückgekehrt wäre, hätten die anderen Abgeordneten sehen können, „dass ihre Taten Folgen haben würden“. Auch die Frankfurter Allgemeine und andere deutsche Zeitungen berichten inzwischen hierüber. (Der hier verlinkte FAZ-Artikel enthüllt noch weitere Einzelheiten zu dem Ereignis, u.a. die Tatsache, dass Donald Trump und einige andere führende Republikaner inzwischen tatsächlich Worte des Bedauerns zu dem Vorfall gefunden haben – nicht ohne darauf hinzuweisen, dass San Francisco von den Demokraten regiert wird.)

Am 8. November 2022 finden in den USA die so genannten „Midterm Elections“, die Wahlen zur Halbzeit der Amtszeit des US-Präsidenten statt. Neu gewählt werden alle 435 Mitglieder des Repräsentantenhauses (vergleichbar mit dem Deutschen Bundestag) und ein Drittel der 100 Senatoren (der US-Senat ist mit der deutschen „Länderkammer“, dem Bundesrat, vergleichbar). Schon seit längerem wird (in Europa und der „westlichen Welt“ sowie bei den demokratisch gesinnten Bürger*innen der USA) befürchtet, dass bei diesen Wahlen die Demokratische Partei des derzeitigen Präsidenten Joseph („Jo“) R. Biden ihre Mehrheit im Repräsentantenhaus verlieren und die Republikaner darüber hinaus auch die Mehrheit im Senat erringen könnten (dort herrscht derzeit mit 50:50 Sitzen ein Patt, wodurch gemäß der US -Verfassung ggfls. die Stimme der Vizepräsidentin, Kamela Harris, den Ausschlag gibt, die Kraft ihres Amtes gleichzeitig Vorsitzende des Senats ist). Käme es tatsächlich so, wäre Biden in seiner politischen Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt – mit schwerwiegenden Folgen auch für Europa. So wäre etwa eine weitere militärische Unterstützung der Ukraine durch die USA zumindest im bisherigen Umfang extrem fraglich – möglicherweise sogar in Gänze.

Schon bisher war die Amtszeit Bidens von Bemühungen der Republikaner geprägt, die Dinge zu ihrem Vorteil zu verändern. In vielen von ihnen regierten Bundesstaaten wurden die Wahlgesetze und die Einteilung von Wahlkreisen so geändert, dass die Ergebnisse künftiger Wahlen aller Voraussicht nach zu ihren Gunsten ausfallen werden. Vielfach wurden diese Änderungen sogar von den zuständigen Gerichten in diesen Staaten bestätigt. Doch als wäre dies alles noch nicht ausreichend für die ohnehin schon durchaus gefährdete Demokratie in den USA, nehmen die Ereignisse dort kurz vor diesen „Midterms“ noch einmal richtig Fahrt auf. So fällt etwa der Rapper Kanye West, der sich inzwischen „Ye“ nennt, seit einigen Wochen nicht nur mit antisemitischen Entgleisungen auf, die ihn inzwischen unter anderem eine ganze Reihe von Werbeverträgen gekostet haben, sondern zusätzlich auch noch durch die Übernahme des Kurznachrichtendienstes „Parler“, der eine äußerst unrühmliche Rolle rund um die Erstürmung des Kapitols durch Anhänger des abgewählten Präsidenten Donald Trump am 6. Januar 2021 spielte. Eine gute Woche später der nächste mediale Kracher (der allerdings schon etwas länger in der Luft lag): Nach einem verwirrenden Hin und Her übernahm Elon Musk, Milliardär und Unternehmer (SpaceX, Tesla) unmittelbar vor Ablauf einer gerichtlich festgesetzten Frist (28.10.2022, 23.00 Uhr deutscher Zeit) den Kurznachrichtendienst Twitter – mit einem Waschbecken in der Hand durch die Räume marschierend und dem vielsagenden Tweet: „The bird is freed!“ („Der Vogel ist befreit!“). Nach eigenen Worten will Musk auf Twitter mehr wirklich freie Rede ermöglichen; befürchtet wird allerdings, dass die Regeln über Hasskommentare aufgeweicht werden und Twitter folglich ein Forum für Hass und Hetze werden könnte. Hinweise hierauf gibt es schon: so hatte Musk schon vor der Bestätigung des Kaufs Überlegungen angestellt, der nach den Ereignissen des 6. Januar 2021 gesperrte Account von Donald Trump könne wieder freigegeben werden, und zu den offenbar noch vor der offiziellen Verkündung des Geschäftsabschlusses gefeuerten drei Top-Managern des Unternehmens gehört auch die Chefjuristin Vijaya Gadde, die seinerzeit für die Sperrung eben dieses Accounts gesorgt hatte. Die deutsche Bundesregierung will die Entwicklung „beobachten“, und etwa die SPD-Co-Chefin Saskia Esken hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Transaktion ihren Rückzug von der Plattform verkündet.

Am Abend des 28. Oktober 2022 (deutscher Zeit) dann der nächste – aus meiner Sicht (vorerst[?]) heftigste (und den Anlass für diesen Artikel darstellende) – Paukenschlag in diesem US-Midterms-Wahlkampf: Ein Vorfall um die Sprecherin (Vorsitzende) des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi. Gegen 2.30 Uhr war bei der Polizei von San Francisco ein Notruf eingegangen, Berichten zufolge von ihrem Ehemann Paul abgesetzt. Ein Mann hatte ein Fenster eingeschlagen, war in dieses eingedrungen und hatte mit den wiederholten Rufen „Wo ist Nancy?“ nach dieser gesucht (mit genau diesem Ruf hatte am 6. Januar 2021 der ins Kapitol eingedrungene Mob nach ihr gesucht). Sie war jedoch nicht anwesend, sondern in Washington, und so griff der Mann ihren 82-jährigen Ehemann mit einem Hammer an und verletzte ihn schwer (dem Vernehmen nach erlitt er einen Schädelbruch; die Ärzte gehen derzeit [29.10.2022] jedoch offenbar davon aus, dass er „vollständig wiederhergestellt“ werden kann). Ersten Ermittlungen zufolge ist der festgenommene Täter Anhänger der Theorie, Trump sei seinerzeit die Wahl „gestohlen“ worden. – Was fast noch schwerer wiegt als dieser Angriff sind jedoch die (ausbleibenden) Reaktionen seitens der Republikaner: die ARD-Korrespondentin in den USA, Gudrun Engel, berichtete in den „tagesthemen“ vom Tag des Vorfalls, die Anhänger der Republikaner reagierten auf den Vorfall „eher mit Häme und auch Gleichgültigkeit“, und es sei „bemerkenswert, dass  es den Wortführern der Republikaner nicht gelingt, deutliche Worte zu finden für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“.

Meine Meinung: Wie es aussieht, steht bei den US-Wahlen am 8. November 2022 nicht nur die Mehrheit der Demokratischen Partei im Repräsentantenhaus und damit die politische Handlungsfähigkeit des Präsidenten Jo Biden, sondern – wie dem weiter oben verlinkten Dokument zu entnehmen ist – das gesamte demokratische System in den USA auf der Kippe. Und damit möglicherweise noch weit mehr: jedenfalls langfristig könnte ein Sieg der Republikaner bei diesen Wahlen verheerende Folgen für die gesamte so genannte „westlichen Welt“ haben. Wie oben bereits angedeutet, könnte die militärische Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg (möglicherweise sogar recht abrupt) beendet werden. Damit wäre der Weg für Wladimir Putin frei, in Europa (und möglicherweise weit darüber hinaus) seine Vorstellung von einer (Un)Friedensordnung durchzusetzen, wodurch mit hoher Wahrscheinlichkeit autoritäre Regimes und Regierungsformen weltweit gestärkt werden und demokratische und freiheitliche Errungenschaften ins Hintertreffen geraten könnten. Und letztlich könnte durch eine solche Entwicklung auch der Kampf gegen den Klimawandel behindert werden oder sogar weitestgehend zum Erliegen kommen. Das hätte dann im wahrsten Sinne des Wortes verheerende Folgen für die gesamte Menschheit...


China-Beteiligung an kritischer Infrastruktur?

Kurz vor dem Ablauf einer Frist für ein Einschreiten der Bundesregierung am 31. Oktober 2022 ist ein heftiger Streit (nicht nur) innerhalb der Bundesregierung über eine schon im September 2021 vereinbarte 35%-Beteiligung des chinesischen Staatskonzerns Cosco an dem HHLA-Terminal Tollerort im Hamburger Hafen entbrannt. Während sich sechs Fachministerien der Bundesregierung gegen diesen Einstieg aussprachen, wollte das Bundeskanzleramt den Deal „durchwinken“ (nach Verstreichen der erwähnten Prüffrist ohne einen Einspruch der Bundesregierung wäre das Geschäft automatisch fix). Diese Bereitschaft des Bundeskanzleramts muss nachdenklich machen: eine 35%-Beteiligung würde den Chinesen eine erhebliche Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen der Betreibergesellschaft ermöglichen, und Hafenanlagen gehören nun einmal ohne Wenn und Aber zur kritischen Infrastruktur eines jeden Landes, die tunlichst vor ausländischer Ineinflussnahme geschützt werden sollte.

Am 25. Oktober 2022 zeichnet sich nun anscheinend ein Kompromiss innerhalb der Bundesregierung ab, dem zufolge der Einstieg von Cosco an dem Hafenterminal auf 24,9% begrenzt werden soll. Damit wäre jedenfalls pro forma ein chinesischer Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen weitestgehend ausgeschlossen; ein Zugriff etwa auf Kundendaten wäre den Angaben zufolge jedoch auch bei dieser reduzierten Beteiligung möglich – und solche Daten gehören bekanntlich heutzutage zu den wertvollsten, die sich ein Unternehmen beschaffen kann. Zudem ist mit diesem angedachten Kompromiss der Streit in der Ampel-Koalition keinesfalls ausgestanden; so wird etwa die FDP-Bundestagsabgeordnete und verteidigungspolitische Expertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit dem Hinweis zitiert: „So wenig, wie es in der Natur ein bisschen schwanger gibt, so wenig gibt es bei dem Hafendeal in Hamburg ein bisschen chinesisch. Entweder man lässt sich auf das Geschäft ein oder man lässt es.“

Weshalb diese Aufregung, ist dieser Deal doch schon vor über einem Jahr in die Wege geleitet worden? Die Erklärung dürfte naheliegend sein: Erst am vergangenen Sonntag, dem 23. Oktober 2022, ist der chinesische Staats- und Parteichef Xi Jinping zum Abschluss des diesjährigen Parteitages der Kommunistischen Partei seines Landes für eine (seit den Zeiten Mao Zedongs unüblich gewordene) dritte fünfjähirge Amtszeit als Generalsekretär bestätigt worden, nachdem zuvor weitere kritische Stimmen bei der Wahl des neuen Zentralkommitees der Partei eliminiert worden waren. Damit beschreitet er im Prinzip denselben Weg wie Wladimir Putin in Russland und verschafft sich nahezu unbeschränkte Macht – wie ein Diktator. Zwar möchte er nach eigenem Bekunden weiterhin ausländisches Kapital in sein Land locken; nach ebenso eigenem Bekunden strebt er aber in der nun beginnenden Amtszeit eine „Wiedervereinigung“ mit der derzeit noch demokratisch regierten Insel Taiwan an – wobei er ausdrücklich die Anwendung militärischer Gewalt nicht ausschließt. Was unterscheidet ihn also von Wladimir Putin? Und: Haben wir nicht gerade schmerzhaft erlebt (bzw. erleben es immer noch) wozu es führt, sich in Abhängigkeiten von despotisch regierten Ländern zu begeben?

Meine Meinung: Unsere (die deutsche) Abhängigkeit von China (von der chinesischen Wirtschaft) ist bereits viel zu groß. Mich stimmt z.B. mehr als bedenklich, dass der deutsche Volkswagen-Konzern mittlerweile den Großteil seiner Gewinne im China-Geschäft realisiert – und sich nach meiner Kenntnis noch immer nicht ernsthaft mit Vorwürfen auseinandersetzt, in seinen chinesischen Werken seien auch Uiguren als Zwangsarbeiter beschäftigt. Auch Mercedes expandiert immer weiter nach China, weil dort das große Geld lockt. Das sind unternehmerische Entschedungen, in die in einem demokratischen Land wie der Bundesrepublik Deutschland die Politik nicht großartig hineinzureden hat (sie darf nur im Ernstfall gerne mit Rettungsschirmen einspringen, sollten diese unternehmerischen Entscheidungen in enem wirtschaftlichen Desaster enden). Aber alle Mitglieder der Bundesregierung haben in ihrem Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten; zu dieser Verpflichtung sollte auch gehören, die kritische Infrastruktur vor Einflüssen von Mächten zu schützen, die als Konkurrenten angesehen werden könnten. Und erst vor wenigen Tagen hat die EU China als „systemischen Konkurrenten“ (an)erkannt. Was also reitet Olaf Scholz und die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein, an diesem Deal festzuhalten? Wollen sie sich unbedingt Vorwürfen (eigentlich zu bekämpfender) politischer Gegner aussetzen, einen „Ausverkauf Deutschlands“ zu planen? (Solche Vorwürfe zu erheben sollte normalerweise das Geschäft von Verschwörungstheoretikern sein, mit denen ich auf gar keinen Fall etwas zu tun haben möchte; aber wenn ich schon auf eine solche Idee komme...)


Was reitet Donald J. Trump?

Wichtiger Hinweis: Nachdem ich am 7. Januar 2021 mit dem Erstellen dieses Artikels begonnen hatte, hat dessen Anlass einen wahren Rattenschwanz weiterer Ereignisse nach sich gezogen. Bereits vor der Veröffentlichung am 9. Januar 2021 habe ich ihn daher durch zwei Updates ergänzt, da der eigentliche Artikel den Stand der Ereignisse am 7. Januar 2021 wiedergibt (und sich auch darauf beschränken soll). Anlässlich des weiteren, am 10.01.2021 hinzugefügten Updates habe ich mich entschlossen, nunmehr dieses und mögliche weitere Updates diesem voranzustellen. Am Ende des Artikels finden Sie meine Meinung bzw. Bewertung zu diesen Vorgängen, die sich vorläufig ausschließlich auf den Artikel bezieht.

Update vom 10. Januar 2021: Einen Tag nach Google melden nun auch Apple und Amazon, Parler bis auf Weiteres nicht mehr auf ihren Plattformen nicht mehr anzubieten.
Dem NOS-Text ist an diesem Tag zu entnehmen, dass Vizepräsident Mike Pence im Gegensatz zu Donald J. Trump seine Anwesenheit bei der Amtseinführung von Joe Biden angekündigt hat. Dieser soll diese Nachricht als „gute Sache“ bezeichnet haben.
Ein Abgeordneter der Republikaner ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Derrick Evans aus West Virginia muss mit einer Anklage wegen Betretens eines Sperrbereichs rechnen, nachdem er sich per Livestream zusammen mit Randalierern im Kapitol filmte.


Update vom 9. Januar 2021: Auch Twitter meldet jetzt, es habe den Account @realDonaldTrump nunmehr „dauerhaft“ gesperrt. Dem NOS-Teletext zufolge seien hierfür zwei neuerliche Tweets verantwortlich. In einem von ihnen kündigt Trump an, nicht an der Amtseinführung seines Nachfolgers Joe Biden teilnehmen zu wollen. Twitter-Verantwortliche sehen hierin eine Andeutung, diese Zeremonie sei möglicherweise nicht sicher, was sie zu einem Ziel von Störungsversuchen durch Trump-Anhänger machen könnte. Somit stelle dieser Tweet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und sei ein weiterer Verstoß gegen die Regeln des Netzwerkes.
 
Wie am Mittag dieses Tages gemeldet wird, bietet Google die in rechten Kreisen beliebte Social-Media App Parler vorläufig nicht mehr zum Download an. Dort würden „ungeheuerliche Inhalte“ gepostet, die zu tödlicher Gewalt führen könnten. Angesichts der anhaltenden und akuten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit werde die App nicht mehr verfügbar sein, bis diese Probleme behoben seien. Parler ist diesen Angaben zufolge auch unter den Trump-Unterstützern weit verbreitet.


Update vom 8. Januar 2021: Inzwischen hat sich Medienberichten zufolge Donald Trump über seinen wieder freigegebenen Twitter-Account mit einer weiteren Video-Botschaft zu Wort gemeldet. Darin verurteilt er die Gewalt am und im Kapitol. Den angeblichen Wahlbetrug erwähnt er nicht mehr. Im Teletext der niederländischen NOS ist am Vormittag des 8. Januar 2021 davon die Rede, Trump habe seine Niederlage erstmals eingestanden; es bleibt jedoch unklar, ob dies lediglich eine Interpretation des Nicht-Erwähnens der bisherigen Betrugsvorwürfe ist. Der Washingtoner ARD-Korrespondent Jan Philipp Burgard berichtet im ARD-Morgenmagazin dieses Tages, diese Video-Botschaft sei offenbar auf Druck von Mitarbeitern im Weißen Haus zustande gekommen. Ein Indiz hierfür könne auch sein, dass die Botschaft – anders als man dies von Trump gewohnt sei – seltsam emotionslos und mit monotoner Stimme vorgetragen worden sei. Als Folge der Ausschreitungen sind bereits zwei Ministerinnen zurückgetreten. Besonders bemerkenswert erscheint hierbei der Rücktritt von Verkehrsministerin Elaine Chao: sie ist die Ehefrau des Noch-Mehrheitsführers der Republikaner im US-Senat, Mitch McConnell. Zurückgetreten sind auch bereits hochrangige Mitglieder aus Trumps Beraterstab. In diesem Zusammenhang wies Jan Philipp Burgard auf die Möglichkeit hin, dass der Präsident mit der neuerlichen Video-Botschaft weiteren Berater-Rücktritten zuvorkommen wollte. Anlass für diese könnte zudem gewesen sein, dass inzwischen ein bei der Erstürmung des Kapitols verletzter Polizist verstorben ist. Somit hat sich die Zahl der Todesopfer dieser Vorfälle auf fünf erhöht (bereits am Vortag war gemeldet worden, drei Personen seien aufgrund „medizinischer Notfälle“ verstorben).
Zu bemerken wäre noch, dass Facebook und Instagram angekündigt haben, die Sperre der Trump-Accounts „mindestens“ bis zum Ende seiner Amtszeit am 20. Januar 2021 aufrechtzuerhalten. Facebook-Chef Mark Zuckerberg erklärte hierzu, das mit einer früheren Freigabe des Accounts verbundene Risiko für die Gesellschaft sei „zu hoch“.


Der 6. Januar 2021 dürfte als einer der schwärzesten Tage in die Geschichtsbücher der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingehen, möglicherweise (hoffentlich nicht!) aber auch als ein Tag, an dem der Staatsform „Demokratie“ schwerer Schaden zugefügt wurde.

Erinnern wir uns kurz zurück: Am 3. November 2020 wurden dort Präsidentschaftswahlen abgehalten. Die Bürger hatten darüber zu entscheiden, ob der 45. Präsident der USA, Donald J. Trump von der Republikanischen Partei, für weitere vier Jahre dieses Amt bekleiden oder ob er von dem Demokraten Joseph R. (Joe) Biden abgelöst werden solle. Es dauerte mehrere Tage, bis der Sieg von Joseph R. Biden feststand: 306 Wahlleute konnte er auf sich vereinigen, 232 Donald Trump. Als erster nicht wiedergewählter Präsident der USA weigerte (und weigert sich auch am 7. Januar 2021 weiterhin) letzterer sich jedoch, seine Niederlage anzuerkennen. Stattdessen wiederholt er beständig etwas, was er bereits im Vorfeld der Wahl mehrfach erklärt hatte: er könne diese Wahl nur durch Betrug verlieren. Seither verkündet er unermüdlich immer wieder: Die Demokraten (genauer: die Demokratische Partei) hätten die Wahl „gestohlen“, das verkündete Ergebnis sei ein gigantischer Betrug. Sein Team strengte im Verlauf etwa 60 Klagen an, mit denen zugunsten von Joe Biden ausgefallene Wahlergebnisse annulliert werden sollten; alle diese Klagen blieben erfolglos oder wurden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Am 2. Januar 2021 dann eine weitere „Verzweiflungstat“ des noch amtierenden Präsidenten: Ein Anruf beim obersten Wahl-Aufsichtsbeamten des Staates Georgia, Brad Raffensperger (wie Trump Mitglied der Republikanischen Partei). Inhalt: Er, Trump, habe die Wahl in Georgia gewonnen; die Leute seien wegen des offiziellen Wahlergebnisses unzufrieden. Raffensperger wisse doch, was er zu tun habe: „Finden Sie 11.780 Stimmen!“ (Joe Biden hatte die Wahl in diesem Staat mit 11.779 Stimmen Vorsprung für sich entscheiden können.) Und obwohl Raffensperger der ZEIT zufolge ein ehemals überzeugter Trump-Anhänger war, weigert er sich trotz des Hinweises auf eine Gefährdung seiner weiteren Karriere, auf Trumps Forderungen einzugehen. Stattdessen macht er einen Mitschnitt dieses Telefonats öffentlich.
 
Wenige Tage später, am 6. Januar 2021, sollen in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern des US-Kongresses (Repräsentantenhaus und Senat) die Wahlergebnisse der einzelnen Bundesstaaten (genauer: die Abstimmungsergebnisse der von den Bundesstaaten benannten Wahlleute) formell bestätigt werden. Normalerweise ist dies eine Formsache. Nicht so im Jahr 2021. Bereits im Vorfeld haben 140 - 160 republikanische Abgeordnete des Repräsentantenhauses und 13 republikanische Senatoren angekündigt, gegen die Abstimmungsergebnisse mehrerer Staaten, die Joe Biden für sich hatte verbuchen können, Einsprüche einzulegen. In dieser Sitzung werden die Ergebnisse der Bundesstaaten in deren alphabetischer Reihenfolge vorgetragen; demzufolge das des von Biden gewonnenen Arizona (11 Wahlleute) an dritter Stelle. Nachdem der – schriftlich vorbereitete – Einspruch gegen das vorgetragene Ergebnis eingelegt worden war, zogen sich die beiden Kammern des Kongresses den Regeln entsprechend zu getrennten Beratungen und anschließenden Abstimmungen über diesen zurück.
 
Weniger als zwei Stunden zuvor hatte unweit des Kapitols (in dem der Kongress tagt) eine Versammlung Tausender Trump-Anhänger unter dem Motto „Rettet Amerika“ (Save America) stattgefunden. Auf dieser hatte auch der Noch-Präsident gesprochen, erneut betont, er habe die von den Demokraten gestohlene Wahl gewonnen, und seine Anhänger aufgefordert, zum Kapitol zu ziehen und seinen Sieg zu verteidigen. Etwa eine Stunde, nachdem sich die beiden Kammern des Kongresses zur Beratung des Einspruchs gegen das von Arizona vorgetragene Wahlergebnis zurückgezogen hatten, trafen die ersten Demonstranten am Kapitol ein. Wenig später begann das bis dahin Unvorstellbare: Ein Sturm auf das Kapitol! Aufgebrachte Trump-Anhänger drangen in das Gebäude ein, zerstörten Fenster, verwüsteten Abgeordnetenbüros und gelangten schließlich bis zu dem Raum, in dem gerade der Senat tagte. Dort konnten sie von den Sicherheitskräften offenbar nur mit Hilfe von Schusswaffengebrauch aufgehalten worden, wobei eine Person tödlich getroffen wurde. Die anwesenden Abgeordneten und Senatoren, allen voran Vizepräsident Mike Pence, der die Sitzung zur Bestätigung des Wahlergebnisses traditionsgemäß leitete, die Sprecherin des Abgeordnetenhauses, die Demokratin Nancy Pelosi, sowie die Führer der Senatsfraktionen, Mitch McConnell (Republikaner) und Chuck Schumer (Demokraten), konnten in Sicherheit gebracht werden. Die Sitzung des Kongresses wurde für mehrere Stunden unterbrochen, aber schließlich doch fortgesetzt. Nachdem der Einspruch gegen das Arizona-Ergebnis vom Senat mit 93 zu 6 und vom Repräsentantenhaus mit 303 zu 121 Stimmen abgewiesen worden war, wurde auch der Einspruch gegen das Ergebnis von Pennsylvania vom Senat mit 92 zu 7 Stimmen abgewiesen (den am Nachmittag des 7. Januar 2021 vorliegenden Meldungen ist nicht zu entnehmen, ob das Repräsentantenhaus im Anschluss ebenfalls noch darüber abgestimmt hat; ein etwaiges Ergebnis wird nicht vermeldet). Am Donnerstagmorgen (7. Januar) um 3.04 Uhr Ortszeit verkündete Vizepräsident Mike Pence schließlich die Zustimmung des Kongresses zu den von den Bundesstaaten übermittelten Wahlergebnissen. Damit ist die Wahl Joseph R. Bidens zum 46. Präsidenten der USA auch offiziell bestätigt. Im Vorfeld der Abstimmung hatte Donald Trump seinen Vizepräsidenten noch aufgefordert, diese Bestätigung zu verhindern. Das hatte dieser allerdings kurz vor Beginn der Sitzung mit dem Hinweis zurückgewiesen, er habe einen Eid auf die Verfassung geschworen.

Noch während der Besetzung des Kapitols hatte sich der gewählte Präsident Joe Biden mit einer Video-Ansprache zu Wort gemeldet und den Sturm auf das Parlamentsgebäude als schweren Angriff auf die amerikanische Demokratie verurteilt. Zudem forderte er den amtierenden Präsidenten auf, sich in einer Fernsehansprache an die Nation zu wenden. Dieser reagierte mit einem Twitter-Video auf die Vorfälle. Darin forderte er die Demonstranten auf, „friedlich nach Hause“ zu gehen und Recht und Ordnung zu respektieren. Weil er sich jedoch von den Vorgängen nicht distanzierte, sondern sogar noch Verständnis für die Demonstranten äußerte („Ihr seid tolle Leute, wir lieben euch“), sperrte Twitter später seinen Account für zunächst zwölf Stunden mit der Androhung einer dauerhaften Sperre, sofern er drei von weitere beanstandete Tweets nicht dauerhaft entferne. Facebook und Instagram beanstandeten ebenfalls von ihm in diesem Zusammenhang eingestellte Posts und sperrten den jeweiligen Account für 24 Stunden. Inzwischen gibt es Forderungen US-amerikanischer Politiker*innen, Trump noch vor Ende seiner am 20. Januar 2021 endenden Amtszeit aus dem Amt zu entfernen.

Zuvor hatte sich das Interesse der politischen Beobachter und der interessierten Öffentlichkeit ein weiteres Mal auf den Bundesstaat Georgia gerichtet. Dort waren nämlich für diesen Tag Stichwahlen angesetzt, da die am 3. November 2020 parallel zur Präsidentschaftswahl durchgeführten Wahlen zu den beiden Senatssitzen dieses Staates ohne Ergebnis geblieben waren. Das Ergebnis dieser Wahlen war für die Handlungsfähigkeit des künftigen US-Präsidenten von entscheidender Bedeutung. Gelänge es den beiden Kandidaten der Demokraten, diese Abstimmungen zu gewinnen, gäbe es im Senat ein Patt: Sowohl die bisher über die Mehrheit verfügenden Republikaner als auch die Demokraten verfügten über 50 Sitze. Für den Fall einer Stimmengleichheit bei Abstimmungen regelt die US-Verfassung, dass die Stimme des Vizepräsidenten der USA den Ausschlag gibt (dieses Amt enthält quasi als „Nebenjob“ auch das des Präsidenten des Senats). Somit wäre es den Republikanern dann nicht mehr möglich, wichtige Entscheidungen – z.B. zu Gesetzesvorhaben, aber auch zur Besetzung von Regierungsämtern – zu blockieren. Offenbar fielen beide Sitze an die Demokraten. Somit kann die Stimme der gewählten Vizepräsidentin Kamela Harris künftig in entsprechenden Fällen den Demokraten die Mehrheit sichern.

Meine Meinung: Was sich am Abend des 6. Januar 2021 in der US-Bundeshauptstadt Washington ereignet hat, macht mich schlicht fassungslos. Es ist (hoffentlich!) der (doch nur vorläufige?) Höhepunkt einer Entwicklung in diesem Land, die zwar schon lange vor der Wahl Donald J. Trumps zum 45. Präsidenten der USA eingesetzt hat, die aber durch ihn in seiner vierjährigen Amtszeit in erschreckender Weise befördert worden ist: der Spaltung der amerikanischen Gesellschaft. Dieser Mann ist durch eine demokratische Wahl an die Macht gekommen (lassen wir einmal unberücksichtigt, dass nie aufgeklärt werden konnte, ob und auf welche Weise möglicherweise andere Staaten diese Wahl zu seinen Gunsten beeinflusst haben). Schon sehr frühzeitig hat er vor der im November 2020 anstehenden Wahl versucht, Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Wahlsystems zu säen. Als sich abzeichnete, dass wegen der Corona-Pandemie in bisher in den USA ungekannt hohem Maße auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgegriffen werden würde, versuchte er deren Zuverlässigkeit in Zweifel zu ziehen und erklärte sie für in hohem Maße betrugsanfällig. Bereits am 18. August 2020 (!) erklärte er, diese Wahl könne er nur durch Betrug verlieren. Aus heutiger Sicht scheint es, als habe er bereits zu diesem Zeitpunkt die Kampagne vorbereitet, die er nach dem 3. November 2020 bis zum heutigen Tag, dem 7. Januar 2021, unbeirrt fortgeführt hat: Er habe die Wahl gewonnen, der Sieg Bidens basiere ausschließlich auf Betrug, die Wahl sei „gestohlen“. Dass keine der von seinem Team gegen den Wahlausgang angestrengten Klagen (von ca. 60 [in Worten: sechzig!] ist die Rede) erfolgreich war und selbst die drei von ihm in seiner Amtszeit beim Supreme Court (oberster Gerichtshof dewr USA) eingesetzten Richter in nicht einem einzigen Fall zu überzeugen waren, interessiert ihn dabei offensichtlich nicht die Bohne. Selbst eine reine Formsache wie die Bestätigung der Wahlergebnisse der Bundesstaaten durch den Kongress nutzen er bzw. seine Anhänger dazu, die Glaubwürdigkeit der amerikanischen Demokratie in Zweifel zu ziehen – wie sich gezeigt hat, mit fatalen Folgen.

Ein Muster fällt mir auf. Das Muster von Männern, die auf demokratischem bzw. legalem Wege in ein politisches Amt gelangen, aber anschließend nicht bereit sind, dieses Amt wieder aufzugeben. Auch Adolf Hitler wurde zwar nicht demokratisch gewählt, gelangte aber durch einen von der Verfassung gedeckten Prozess und Handlungen demokratisch gewählter Amtsträger ins Amt des Reichskanzlers. Bei seinem Einzug in die Reichskanzlei erklärte er dann, dass ihn nunmehr niemand lebend wieder hier herausbringen werde. Nun will ich keinesfalls Donald J. Trump in eine Linie mit Adolf Hitler stellen; aber auch in der heutigen Zeit gibt es Politiker, die sich ähnlich wie dieser verhalten, was den Verbleib in dem einmal erlangten Amt angeht. Spontan fallen mir hierzu der russische Präsident Wladimir Putin und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ein, und auch Benjamin Netanjahu scheint sich in diese Riege einreihen zu wollen. Zum Glück ist es anscheinend so, dass die US-amerikanische Demokratie (noch?) stark genug ist, derartigen Bestrebungen zu widerstehen. Aber: Die US-amerikanische Demokratie gilt in weiten Teilen der an westlichen Werten orientierten Welt als Vorbild (wahrscheinlich ist sie dies trotz einiger Schwächen auch). Wenn aber der oberste Repräsentant dieses Systems und zudem wohl mächtigste Mann der Welt, der Präsident der USA, mit „alternativen Fakten“ Politik betreiben zu müssen meint, wenn dieser die freie Presse als Feind des Volkes und – immerhin auch noch am Nachmittag des 6. Januar 2020 – als „Lügenpresse“ tituliert (was zum einen aus dem Nazi-Jargon entlehnt ist und zum anderen dazu geführt hat, das an ebendiesem Tag ein Team des ZDF vor dem Kapitol mit dieser Parole angegriffen und seine Ausrüstung beschädigt wurde), dann beschädigt das nicht nur das Ansehen der US-amerikanischen Demokratie, sondern das dieser Staatsform ganz allgemein. Nun ist die Staatsform „Demokratie“ zwar keineswegs vollkommen; allerdings wäre mir dies auch von keiner anderen existierenden oder vergangenen Staatsform bekannt, und das Leben unter dieser Staatsform scheint mir jedenfalls erstrebenswerter als in jeder anderen mir bekannten. Kurzum: Die Vorgänge des 6. Januar 2021 in der US-Bundeshauptstadt Washington und die Amtszeit des 45. Präsidenten der USA lassen mich sehr nachdenklich und in großer Besorgnis zurück. Dennoch gibt es auch etwas an den dargestellten Vorgängen, das mich ein wenig positiv stimmt: Georgia wurde dreißig Jahre lang von den Republikanern im Senat vertreten, und bei der Präsidentschaftswahl 2016 gewann Trump diesen Staat. Er wollte nun den dortigen Sieg Bidens nicht wahrhaben und drängte einen Parteifreund zum Wahlbetrug, was dieser wenige Tage vor der Stichwahl für die Senatssitze öffentlich machte. Diese gingen trotz enger Voraussagen über den Wahlausgang beide an die demokratischen Kandidaten. Ich mag nicht ausschließen, dass gerade dieser Vorgang diese Wahl entscheidend beeinflusste.

Ein Detail sei noch hervorgehoben, weil ich es absolut bemerkenswert finde: Der Hinweis von Vizepräsident Mike Pence, er habe einen Eid auf die Verfassung geleistet. Damit wirft er nämlich unausgesprochen Donald J. Trump, also seinem Präsidenten, einen Bruch seines Amtseides vor. Das, finde ich, darf ruhig einmal herausgehoben dargestellt werden.


CDU – was ist los in Sachsen-Anhalt?
   
Anfang Dezember 2020 ließen Meldungen aus Sachsen-Anhalt aufhorchen: Die dort regierende „Kenia-Koalition“ aus CDU, SPD und GRÜNEN drohe an der Ratifizierung des neuen Medien-Staatsvertrags zu zerbrechen, weil die CDU die darin enthaltene Beitragserhöhung von 86 Cent pro Monat nicht mittragen wolle. Weil auch die AfD diese Haltung vertritt und diese beiden Parteien im Landtag über eine Mehrheit verfügen, führte diese Haltung der CDU-Landtagsfraktion zu Befürchtungen hinsichtlich eines Zusammengehens dieser beiden Parteien. Hierzu muss man wissen, dass die Koalition nach den letzten Landtagswahlen als „Bollwerk“ gegen eine Beteiligung von AfD und Linken an der Regierung dieses Landes vereinbart wurde (die CDU lehnt bekanntlich eine Zusammenarbeit mit diesen von ihr als „undemokratisch“ angesehenen Parteien kategorisch ab), und dass sowohl SPD als auch GRÜNE eine Ratifizierung des Medien-Staatsvertrags unterstützen. Dieser ist im Übrigen von Ministerpräsident Reiner Haseloff bereits unterzeichnet worden und kann nur dann wie vorgesehen am 1. Januar 2021 in Kraft treten, wenn er von allen Länderparlamenten ratifiziert worden ist.
 
Nachdem es am Mittwoch, den 2. Dezember 2020, noch so aussah, als könne im Rahmen von Gesprächen zwischen den Koalitionspartnern in der darauffolgenden Woche eine Lösung gefunden werden, erschien am Freitag, den 4. Dezember 2020, ein Interview mit dem Landes-Innenminister und -CDU-Vorsitzenden, Holger Stahlknecht, in der „Magdeburger Volksstimme“. Darin bekräftigt er die Haltung der CDU-Landtagsfraktion, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags abzulehnen. Die CDU lasse sich in dieser Frage nicht erpressen. Zur Begründung dieser Haltung führt er an, die Fraktion hinterfrage zu Recht, ob es bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten „genügend Sparbemühungen gegeben“ habe. Immerhin gehe es nicht nur um 86 Cent pro Beitragszahler und Monat (dies bezeichnet er wörtlich als „Narrativ“, also als vorgeschobenes Argument), sondern vielmehr um 1,5 Mrd. Euro in vier Jahren. Und er übt inhaltliche Kritik an der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien: „Die Öffentlich-Rechtlichen haben den Transformationsprozess in den  ostdeutschen Ländern, der zu einschneidenden Umbrüchen im Leben vieler  Menschen geführt hat, zu wenig abgebildet. Die Öffentlich-Rechtlichen  berichten gelegentlich nicht auf Augenhöhe, sondern mit dem erhobenen  Zeigefinger der Moralisierung.“ Anscheinend erkennt er aber auch, mit dieser Äußerung möglicherweise zu weit gegangen zu sein, denn er schränkt sogleich ein: „Es geht nicht um die Beschneidung von Pressefreiheit. Es muss aber  möglich sein, die Strukturen derjenigen auf den Prüfstand zu stellen,  die vom Geld der Beitragszahler leben.“ Am Ende des Interviews bekräftigt er seine Ansicht, dass sich die beiden anderen Koalitionsparteien in ihrer Haltung (zur Zustimmung zum Medien-Staatsvertrag) bewegen müssten; geschehe dies nicht, käme es zu einer Minderheits-Alleinregierung der CDU bis zu den regulären Landtagswahlen am 6. Juni 2021.
 
Dieses Interview nahm Ministerpräsident Haseloff zum Anlass, Stahlknecht noch am selben Tag als Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt zu entlassen: das notwendige Vertrauensverhältnis zu dem Minister sei nicht mehr gegeben. Wenig später kündigte Stahlknecht an, auch den Landesvorsitz der CDU am kommenden Dienstag (8. Dezember 2020) niederzulegen.
 
Meine Meinung: Die Kommentatoren sind sich einig: Es geht in Sachsen-Anhalt nur sehr vordergründig um die im Medien-Staatsvertrag vorgesehene Gebührenerhöhung. Dort regiert eine Koalition, die sich – was ich persönlich begrüße und auch für nachvollziehbar und politisch sinnvoll halte – zusammengefunden hat, um eine Beteiligung der AfD an der Landesregierung zu verhindern. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass in einer solchen Koalition der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten relativ rasch aufgebraucht ist. An diesem Punkt ist diese Koalition (Beobachter meinen, bereits seit längerer Zeit) offenbar angekommen. Zudem kämpfte sie nahezu von Anfang an mit dem Problem, dass einige der CDU-Landtagsabgeordneten mehr oder weniger offen mit einem Zusammengehen mit der AfD liebäugeln. Bisher konnte sich Ministerpräsident Haseloff dieser Bestrebungen erwehren. Nun scheint es, dass diese Kräfte in der im Medien-Staatsvertrag vorgesehenen und von der AfD-Fraktion ebenfalls abgelehnten Beitragserhöhung einen willkommenen Anlass sehen, den Aufstand zu proben und sich einer ungeliebten Koalition zu entledigen. Zwar betont Stahlknecht in dem Interview mit der „Magdeburger Volksstimme“ ausdrücklich, er sei kein Freund der AfD und lehne jegliche Zusammenarbeit mit dieser Partei ab. Allerdings weiß er auch (hoffentlich), dass eine von ihm ins Spiel gebrachte Minderheitsregierung der CDU ohne die Stimmen der AfD keine Gesetzesvorhaben verwirklichen könnte. Somit würde ein solcher Schritt eben doch eine Zusammenarbeit mit der AfD erforderlich machen – es sei denn, man wolle einen politischen Stillstand im Land bis Mitte nächsten Jahres in Kauf nehmen.
 
Zudem erscheinen seine Einlassungen zu den öffentlich-rechtlichen Medien fragwürdig, ja sogar bedenklich. Weiß Herr Stahlknecht nicht, dass es die öffentlich-rechtlichen Sender sind, die immer wieder rechte Umtriebe und Verbindungen aufdecken, oder will er es vielleicht gar nicht wissen? Und selbst wenn es richtig sein sollte (dies adäquat zu beurteilen, ist mir nicht möglich und steht mir deshalb nicht zu), dass einzelne Beiträge den gesellschaftlichen Transformationsprozess in Ostdeutschland nicht zutreffend oder gar „moralisierend“ dargestellt haben: Kann dies ernsthaft zum Anlass genommen werden, die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und das hierzu etablierte Verfahren insgesamt in Frage zu stellen? Was meint Stahlknecht damit überhaupt konkret? Etwa die Darstellung rechter Umtriebe in den östlichen Bundesländern oder den zögerlichen Umgang der Justiz mit denselben? Hätte da nicht das ebenfalls wesentlich von der CDU regierte Sachsen viel mehr Grund zur Klage? (Interessanterweise beschwört der sächsische [CDU-]Ministerpräsident Kretschmer gerade seine sachsen-anhaltinischen Parteifreunde inständig, ihre Blockadehaltung zum Medien-Staatsvertrag aufzugeben.)
 
Das Problem scheint tiefer zu liegen – möglicherweise in der DNA der CDU. Sie versteht sich als einzige übrig gebliebene „Volkspartei“ (was ist das eigentlich genau?) und leitet daraus anscheinend einen mehr oder weniger absoluten Regierungsanspruch ab. Muss sie dabei mit Parteien koalieren, die ihrem Weltbild von einer mehr oder weniger kapitalistisch geprägten Gesellschaftsform nicht entsprechen, kommt zumindest Unbehagen auf. Zudem ist vielen konservativ eingestellten CDU-Mitgliedern ihre Partei unter dem Vorsitz von Angela Merkel zu weit nach links gerückt („sozialdemokratisiert“ worden); diese neigen daher dazu, ihre neue politische Heimat in der AfD zu suchen. Anscheinend übersehen sie dabei (geflissentlich?), dass die AfD selbst ihre bei der Parteigründung durchaus zuzugestehende konservative Grundhaltung namentlich in Gestalt ihrer ostdeutschen Landesverbände weitestgehend zugunsten einer nationalistischen Ausrichtung verlassen hat und eine Nähe zu neonazistischen Kräften keineswegs scheut. Wegen der Führungsschwäche in der Bundes-CDU kann von dort aus das ausgesprochene Kooperationsverbot mit der AfD zudem kaum hinreichend durchgesetzt werden; die Vorgänge in Thüringen im Frühjahr 2020 haben zudem gezeigt, dass dies auch mit einer „starken“ Parteiführung nicht immer gelingt. Sollten die Geschehnisse in Sachsen-Anhalt tatsächlich zum vorzeitigen Ende der „Kenia-Koalition“ führen, hätte dies nach meiner Einschätzung gravierende Folgen weit über dieses Bundesland hinaus – und das beileibe nicht nur wegen des dann gescheiterten Medien-Staatsvertrags! Möglicherweise werden sich dann auch die Unionsparteien – zumindest aber die CDU – fragen müssen, ob sie wirklich noch als „staatstragend“ angesehen werden und ihren Führungsanspruch aufrechterhalten können.


Polizei im Fokus – wie geht es weiter?

Es hat sich viel ereignet seit dem 25. Mai 2020 – dem Tag, an dem der Afro-Amerikaner George Floyd durch einen brutalen Polizei-Einsatz in Minneapolis sein Leben verlor. Auch in Deutschland blieb dieses Ereignis nicht ohne Folgen. Heute, am 11. Juli 2020, möchte ich den Versuch unternehmen, diese Ereignisse einmal zusammenzufassen und zu bewerten. Die Polizei ist auch in unserem Land nicht nur in den Fokus, sondern zum Teil sogar unter Beschuss geraten. Welche Folgen hat dies alles – nicht nur für die Polizei, sondern auch für unsere Gesellschaft, möglicherweise für unser Land?
 
„Black Lives Matter“ – schwarze Leben zählen – diese Worte sind seither in (nahezu) aller Munde. Dennoch möchte ich meine Gedanken mit der Feststellung beginnen, dass sie – so richtig und vor allem wichtig diese Feststellung selbstverständlich ist – zu Missverständnissen führen können. Natürlich zählen „schwarze“ Leben – aber sie zählen eben nicht nur. Die Leben der Menschen aller anderen Hautfarben zählen selbstverständlich ebenso. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn alle Menschen die Einsicht hätten, diesen Slogan im Sinne von „Black Lives Matter Also“ (schwarze Leben zählen auch [im Sinne von „ebenso“]) zu verstehen. Es ist erkennbar, dass jedenfalls einigen deutschen Politikern ein solches Verständnis noch abgeht; jedenfalls lassen einige Äußerungen auch vor laufenden Fernsehkameras darauf schließen.
 
Doch nach diesem eher allgemeinen Einstieg in das Thema möchte ich ein wenig näher auf die Diskussion eingehen, die durch das erwähnte und einige weitere Ereignisse in den USA, die sich wohl am Besten mit den Worten „Polizeigewalt gegen Schwarze“ umschreiben lassen, über die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen in Deutschland entstanden sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es auch in Deutschland bereits seit vielen Jahren immer wieder Vorfälle gibt, die Fragen nach einem möglicherweise existierenden latenten Rassismus bei der deutschen Polizei aufkommen lassen. Zwei Fälle, die bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden konnten, sollen hier (beispielhaft) erwähnt werden: Da ist zunächst einmal der Fall des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh, der nach einem abgelehnten Asylantrag legal (im Wege einer Duldung) in Deutschland lebte und am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Gefängnisses in Dessau-Roßlau (in Gestalt eines stark verbrannten Leichnams) tot aufgefunden wurde. Die Ermittlungen in diesem Fall sind von Ungereimtheiten und Widersprüchen geprägt. Obwohl es starke Indizien dafür gibt, dass Oury Jalloh nicht – wie im Polizeibericht behauptet (und wegen Unterdrückung von Beweismaterialien und Gutachten bisher nicht widerlegt werden konnte) – das zu seinem Tod führende Feuer selbst gelegt haben konnte (und es zudem Hinweise auf vor seinem Tod stattgefundene Misshandlungen gibt), sind die nach einem zweifelhaften, vom BGH bestätigten Freispruch seit 2014 laufenden Bemühungen um eine Neuaufnahme des Verfahrens immer wieder gescheitert. Über eine am 25. November 2019 zu diesem Fall erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG noch nicht entschieden (Stand: 11.07.2020).
 
Der zweite hier zu nennende Fall ist der des ebenfalls durch ein Feuer in seiner Gefängniszelle ums Leben gekommenen Amad A. Der aus Syrien stammende Mann wurde am 6. Juli 2018 von der Polizei festgenommen, weil er Frauen mit anzüglichen Gesten beleidigt haben sollte. Bei einem Datenbank-Abgleich stellte sich heraus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft nach einem Mann ähnlichen Namens mit dem selben Geburtsdatum suchte. Der dort gesuchte Mann stammte jedoch aus Mali, und aus den Umständen ergab sich, dass das identische Geburtsdatum nur ein vermeintlicher Anhaltspunkt war. Auch hier soll der Inhaftierte den Zellenbrand, bei dem er zu Tode kam, selbst gelegt haben; auch hier lassen die Umstände dies wenig glaubwürdig erscheinen.
 
Diesen Schilderungen ist hinzuzufügen, dass sie nicht unmittelbar mit dem nachfolgend dargestellten Gegenstand zu tun haben: In beiden Fällen lag für das polizeiliche Tätigwerden bei der Festnahme ein konkreter Anlass vor (bei Oury Jalloh ein begründeter Verdacht auf ein [erneutes] Drogendelikt). Der Zusammenhang mit dem Thema wird jedoch dadurch hergestellt, dass in beiden Fällen der Verdacht aufkommen muss (und eben bislang nicht ausgeräumt werden konnte), Polizisten seien an dem Geschehen maßgeblich beteiligt gewesen. Da es sich bei beiden Gefangenen um Menschen nicht weißer Hautfarbe handelte, können rassistische Motive ebenfalls zumindest nicht ausgeschlossen werden.
 
Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang das Versagen nicht nur der Polizei, sondern auch verschiedener Landeskriminalämter (LKA) im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie. Obwohl es Hinweise auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund der Taten gab, ermittelte die Polizei zunächst ausschließlich im Umfeld der Opfer; die gegebenen Hinweise wurden als „abwegig“ beiseite geschoben.
 
Bereits am 18. März 2020 – also weit vor den Geschehnissen um George Floyd und völlig unabhängig von diesen – hatte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) nach einer Umfrage unter Menschen schwarzafrikanischer Abstammung den Polizeibehörden des Bundes und der Bundesländer empfohlen, eine Studie zum so genannten „racial profiling in Auftrag zu geben. Anscheinend unter dem Eindruck des Todes von George Floyd erwogen die Bundesministerien des Innern und der Justiz Anfang Juni dem Vernehmen nach zunächst, dieser Empfehlung zu folgen. Dann die plötzliche Kehrtwende des Bundesinnenministers: Am 5. Juli 2020 ließ er durch einen Ministeriumssprecher verkünden, er halte eine solche Studie „unverändert nicht für sinnvoll“. Auf harsche Kritik stieß nicht nur diese überraschende Absage, sondern wohl noch mehr die für diese angeführte Begründung: Eine solche Studie sei nicht erforderlich, weil Racial Profiling verboten sei.
 
Das mag sein, doch es gibt immer wieder Berichte, dass es in Deutschland (weiterhin) angewendet wird. Das zeigen etwa Interviews wie die mit Mohamed Okasha in den „tagesthemen“ vom 6. Juli 2020. Er ist vor sechs Jahren aus Ägypten nach Deutschland gekommen und promoviert gerade in Leipzig. Er habe schon häufiger spontane Polizeikontrollen in Zügen oder auf Bahnhöfen erlebt – wohl vor allem wegen seiner Hautfarbe. An eine erinnere er sich noch sehr genau: „Ich habe gemerkt innerlich, ich muss mich jetzt beweisen, ich muss sagen: Ich promoviere an der Uni. Als ich das gesagt hab, habe ich gemerkt, dass der Ton anders wurde. Der Respekt irgendwie, mehr Respekt. Irgendwie – keine Ahnung – als ob sie so Kategorien haben für Ausländer.“ Oder die Aussage von „Hassan“ aus Syrien (der unerkannt bleiben möchte) in der „Report Mainz“-Sendung vom Tag darauf, der in Deutschland eine Ausbildung macht und als „gut integriert“ bezeichnet wird. Zu den Krawallen von Stuttgart vom 20./21. Juli 2020 befragt erklärt er, er habe die Szenerie beobachtet und die Beschädigung der Polizeiautos „genossen“. Seine damit dokumentierte Wut auf die Polizei erklärt er damit, dass er schon oft von der Polizei kontrolliert und dabei beleidigt worden sei. Wörtlich sagt er: „Und da meinte der: Wenn es dir hier nicht gefällt, verpiss dich! So genau. Ich schwör's Ihnen, verpiss dich nach Stuttgart, nimm dir einen Flieger und verpiss dich nach Damaskus zurück.“ Er erzählt weiter, dass die Polizei sich in der jüngeren Vergangenheit auch teils unangemessen verhalten habe. So habe sie beispielsweise die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert, ohne selbst Masken zu tragen. Das habe wohl mit zu dem Gewaltausbruch beigetragen. – Angesichts solcher Äußerungen stößt bei mir die Aussage der Stuttgarter CDU-Lokalpolitikerin Birgil Akpinar in derselben Sendung, selbst mit Migrationshintergrund und Mitglied des baden-württembergischen Landesvorstands ihrer Partei, auf einiges Unverständnis: „Wenn er (ein Zuwanderer) denkt, dass er sich hier nicht wohlfühlt, und die Werte nicht annehmen möchte, nicht respektiert und nicht akzeptiert, sich an die Spielregeln der Demokratie nicht hält, kann er gerne seinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Land suchen und dort aufbauen.“ Insbesondere angesichts der Tatsache, dass an diesen Krawallen zwar auch, aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund beteiligt waren, empfinde ich diese Worte als unangemessen und arrogant. Wer sich das Video anschaut, wird bei ihren Worten auch einen solchen Gesichtsausdruck feststellen können.
 
Allein diese beiden beispielhaften Berichte deuten zumindest an, dass es Racial Profiling bei der deutschen Polizei durchaus geben könnte – obwohl es verboten ist. So stieß denn auch die Absage Horst Seehofers an eine entsprechende aufklärende Studie überwiegend auf Kritik. Nachdem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Tag der Erklärung Seehofers noch geschwiegen hatte, bestand sie einen Tag später auf deren Durchführung. Polizei-Vertreter äußerten sich uneinheitlich: Während der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, der dpa erklärte: „Wenn diese Studie das Ziel hat, Rassismus in der Polizei zu untersuchen, dann lehne ich das ab.“ (Kölnische Rundschau vom 07.07.2020), äußerte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, sehr kritisch zu deren Absage. Allein die Begründung Seehofers „schrappt am Intellekt“, sagte er in der „Aktuelle Stunde“ des Westdeutschen Fernsehens  vom 06.07.2020. In der bereits erwähnten „tagesthemen“-Sendung vom selben Tag erklärt er in einem ausführlichen Interview, Seehofer habe der Polizei selbst mit dieser Absage einen „Bärendienst“ erwiesen. Angesichts verschiedener von ihm aufgezählter Fälle wünsche sich sein Verband bereits seit längerem, dass diese Vorkommnisse von unabhängiger Seite untersucht würden. Er sei überzeugt davon, dass die große Mehrheit der Beamten auf dem Boden des Grundgesetzes stehe und dies auch durch eine solche Studie bestätigt werde. Wenn es aber Probleme gebe, „dann haben wir selbst ein Interesse daran, diese offen zu machen und auch offensiv anzugehen.“ Für die Debatte sei es wichtig, zunächst einmal überhaupt festzustellen, worum es gehe. „Wir kennen nur die Fälle, die ich gerade schon angesprochen habe, aber was sich wo in welchen Organisationseinheiten der Sicherheitsbehörden oder in welchen Regionen tatsächlich abspielt, wissen wir nicht. Ich verstehe insoweit die Debatte auch gar nicht, weil ich nicht weiß, wieso wir Angst vor Wissenschaftlern haben sollten.“ Er betont weiter, er bemühe sich immer, „nicht von Einzelfällen, sondern von Fällen zu sprechen, und zwar von viel zu vielen Fällen, über die wir in der Vergangenheit schon diskutiert haben.“ Das von Horst Seehofer für die Absage vorgebrachte Argument sei „ja nun wirklich 'ne Binse“.
 
Auch aus der eigenen Parteifamilie erfährt der Bundesinnenminister Ablehnung für seine Entscheidung. Am 10. Juli 2020 forderte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU) ihn auf, den Weg für eine unabhägige Studie über mögliche rassistische Tendenzen bei der Polizei freizumachen: „Ich teile die Einschätzung der Polizeiverbände, dass eine  wissenschaftliche Auseinandersetzung für eine sachliche Diskussion  erforderlich und gut ist. Genau die brauchen wir, um all denen den Rücken zu stärken, die täglich  unverzichtbar wichtige Arbeit leisten, und Probleme anzugehen, wo sie  auftauchen.“ Einen Tag später legte ihm auch ihr Parteikollege Norbert Röttgen, der sich auch um den Vorsitz der Partei bewirbt, den Auftrag zu einer solchen Studie nahe. Dabei wiederholte er im Wesentlichen die bereits von Sebastian Fiedler vorgetragenen Argumente, ergänzt um den Hinweis, nichts sei vergleichbar mit dem institutionalisierten Rassismus in den USA. „Aber auch wir haben Grund, Rassismus aufzuspüren und Veränderung  einzuleiten. Das gilt für die Gesellschaft wie für staatliche Organe.“ Auch in Deutschland gebe es Rassismus. (Diese und weitere Informationen finden Sie ausführlicher auf der Homepage des „Münchner Merkur“.) – Wie der „Focus“ am 12. Juli 2020 in seiner Online-Ausgabe meldet, soll im Innenministerium ein Auftrag zu einer solchen Studie gar nicht erwogen worden sein. (Man darf gespannt sein, ob und vor allem wie die Bundesjustizministerin hierauf reagieren wird.) Bereits kurz nach seiner Absage-Ankündigung hatte Horst Seehofer erklärt, er wolle zunächst die Ergebnisse eines beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Auftrag gegebenen „Lagebildes“ zur Aufklärung rechtextremistischer Umtriebe im gesamten öffentlichen Dienst abwarten.
 
Was könnte Horst Seehofer bewogen haben, sich gegen eine solche wissenschaftliche Studie zu stellen? Ihm ist eines zuzugestehen: Er versteht sich als oberster Dienstherr der Polizistinnen und Polizisten in Deutschland, und er möchte sich in einer für diese wahrlich nicht einfachen Situation vor diese stellen. Es ist ja objektiv so: Übergriffe auf Polizeikräfte häufen sich; die bereits erwähnten Krawalle in Stuttgart bilden da gewissermaßen nur die sprichwörtliche „Spitze des Eisbergs“. Aber – das ist auch in den Reaktionen auf seinen (vermeintlichen?) Rückzieher immer wieder betont worden, und auch ich möchte dies an dieser Stelle für diese Site noch einmal klarstellen – es geht auch keinesfalls darum, gegen die Polizei oder gar die Sicherheitsbehörden in ihrer Gesamtheit einen Generalverdacht auszusprechen. Vielmehr geht es darum zu ergründen, was hinter den „viel zu vielen“ Fällen steckt, von denen Sebastian Fiedler sprach. Wenn etwa Hengameh Yaghoobifarah am 15. Juni 2020 in der „taz“ darüber fantasiert, dass man die Polizist*innen im Falle der Abschaffung der Polizei einzig und allein noch für Arbeiten auf der Müllkippe einsetzen könnte, dann hat das für mich nichts mehr mit Satire zu tun, sondern ist einfach nur widerlich. Ein solcher Beitrag mag von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sein; er ist aber schlicht unanständig. Irgendwie muss man da schon fast von „Ironie der Geschichte“ sprechen, wenn sich die Autorin (nach ihren Angaben die Redaktion der „taz“) nach massiven Drohungen gegen ihre Person wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses Beitrags gezwungen sieht, bei den so Geschmähten um Schutz nachzusuchen. Der zeitliche Abstand zwischen der Veröffentlichung dieser Kolumne und den Ereignissen von Stuttgart könnte übrigens den Schluss nahelegen, dass sich einige der Teilnehmer daran durch sie ermuntert gefühlt haben.
 
Und es geht auch noch um etwas mehr. So kommen immer wieder Fälle ans Tageslicht, in denen sich rechtsextreme Gesinnungen innerhalb der Polizei offenbaren. Zu nennen wären hier beispielhaft Vorfälle  in den nordrhein-westfälischen Städten Essen und Hamm, wo Ende Februar/Anfang März 2020 mehreren Polizisten rechtsextreme Aktivitäten nachgewiesen werden konnten. Und noch weit schwerwiegender scheinen die Vorgänge zu sein, die sich bereits seit 2018 in Hessen abspielen. Bereits seit August dieses Jahres hat die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die auch als Nebenklägerin im NSU-Prozess aufgetreten war, mehrfach Todesdrohungen erhalten, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren und Informationen enthielten, die aus einem Frankfurter Polizeicomputer stammten. Ausgerechnet in der Woche nach der oben ausführlich erörterten Absage des Bundesinnenministers zur Durchführung einer Studie zu Racial Profiling wird nun bekannt, dass die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Hessischen Landtag, Janine Wissler, sowie offenbar weitere Politikerinnen aus dieser Partei ähnliche Drohschreiben mit ebenfalls nicht öffentlich verfügbaren Informationen erhalten haben – und das bereits seit Februar 2020. Die in den an Frau Wissler gerichteten E-Mails enthaltenen nicht-öffentlichen Informationen stammen aus einem Wiesbadener Polizeicomputer. Angesichts dieser Fakten rückte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) von seiner bisherigen Linie ab und erklärte, er könne die Existenz eines rechten Netzwerks in der hessischen Polizei nicht mehr ausschließen. Und zu allem Überfluss gibt es auch noch eine Affäre um das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz, das illegal Daten über Abgeordnete der AfD im sächsischen Landtag gesammelt haben soll. Nachdem es zunächst hieß, die Daten müssten sofort gelöscht werden, herrscht inzwischen offenbar völlige Unklarheit bzw, Verwirrung über die Frage, wie mit ihnen umgegangen werden soll. – Wenngleich diese Vorgänge selbstverständlich nicht unmittelbar mit dem zuvor erörterten Problem zu tun haben, besteht sehr wohl eine gewisse Gemeinsamkeit: Es geht um die Glaubwürdigkeit der Arbeit der Behörden, die für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sorgen sollen. Diese Glaubwürdigkeit ist Voraussetzung für etwas noch Wichtigeres, ohne das die staatliche Ordnung eines Staates – jedenfalls eines solchen mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – auf Dauer keinen Bestand haben kann: Das Vertrauen in die Arbeit dieser Behörden!
 
Meine Meinung: Um es vorweg noch einmal deutlich zu machen: Wir brauchen die Polizei! Und wir brauchen auch die anderen Behörden, die dafür sorgen, dass unsere staatliche Ordnung erhalten bleibt. Aber: In diesen Behörden arbeiten Menschen. Und Menschen haben eine manchmal unangenehme, aber leider nicht abzustellende Eigenschaft: Sie machen Fehler! (Die einen mehr, die anderen weniger.) Und: Gerade Sicherheitsbehörden haben eine besondere Aufgabe: Sie sollen (wie schon der Name sagt) für Sicherheit sorgen. Und das ist manchmal schwierig. Allein deshalb, weil es Menschen gibt, die von Regeln (bzw. deren Einhaltung) nicht allzu viel halten. Also ich habe Verständnis dafür, dass es da manchmal schwierig ist, die von einem Rechtsstaat vorgegebenen Regeln einzuhalten. Vielleicht wäre es ja auch für Polizisten einfacher, sich an die für sie geltenden Regeln zu halten, wenn es weniger Menschen gäbe, die sie als „Feinde“ betrachten. Weil das aber alles so ist, wie es nun einmal ist (z.B. die Tatsache, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe eben in einer „weißen“ Gesellschaft einfach eher auffallen und man sich deswegen vielleicht eher merkt, dass diese bei bestimmten Straftaten aufgefallen sind), kommen Fehler nun einmal vor – dummerweise sogar dann, wenn sie verboten sind.
 
Weil das alles aber so ist, sollte gerade ein Bundesinnenminister als oberster Dienstherr der für „innere Sicherheit“ zuständigen Behörden erkennen (können), dass auch die dort arbeitenden Menschen eben Menschen sind – und daher von Fehlern gar nicht frei sein können. Und wenn dann eine dieser Sicherheitsbehörden dazu bestimmt wird, eine der anderen auf ihre Zuverlässigkeit zu kontrollieren, dann kann das nicht unbedingt das Vertrauen in die Politik fördern; schließlich sind ja diese Behörden auch auf Zusammenarbeit untereinander angewiesen. Wie lautet doch ein Sprichwort? Richtig: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Und nach alledem sollte dieser Minister auch erkennen (können), dass eine von unabhängiger Seite geführte Untersuchung nach Fehlern am ehesten geeignet sein wird, das oben beschriebene notwendige Vertrauen zu schaffen: Entweder werden keine Fehler gefunden – dann ist alles gut, und zumindest für verständige Menschen ist das erwähnte notwendige Vertrauen hergestellt. Oder es werden Fehler gefunden: dann sind diese offenbar und können abgestellt werden. Wie schon Sebastian Fiedler fragte: Wo ist das Problem?
 
Es ist zu hoffen, dass Horst Seehofer bald zu dieser Einsicht gelangt. Die Polizist*innen und anderen Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden, die ordentlich und korrekt ihren Dienst versehen, werden es ihm danken. Die anderen können – endlich – entlarvt und aus dem Dienst entfernt werden. In der Bevölkerung wird – abgesehen von den Unverbesserlichen – das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und damit in unseren Rechtsstaat gestärkt werden – was letztendlich (hoffentlich) dazu führt, dass alle ein wenig zufriedener und entspannter sein können. Wenn er nicht zu dieser Einsicht gelangen kann, sollte er eine Erwägung anstellen, die er schon einmal angestellt hat: zurückzutreten! Auch das würden ihm dann viele danken. Wenn er aber bei seiner Haltung und seiner Argumentation bleibt, dann ist das eben – eine „Binse“!


Hanau – und was nun?
 
Am Abend des 17. Februar 2020 erschoss ein 43-jähriger Deutscher neun Mitbürger mit Migrationshintergrund (drei von ihnen hatten ausschließlich einen deutschen Pass), seine 72-jährige Mutter und schließlich sich selbst. Wie erste Ermittlungen ergaben, glaubte sich dieser Mann von Geheimdiensten überwacht und verfolgt, wollte in einem Video u.a. den Bürgern der USA weismachen, sie würden ebenso von einer Geheimregierung regiert wie Deutschland, und sah die Lösung des Problems offenbar in der Auslöschung ganzer Völker.
 
In die Trauer über diese Wahnsinnstat mischte sich – verständlicherweise und durchaus auch bei mir – neben Angst auch Wut. Wut über eine Entwicklung in unserer, der deutschen, Gesellschaft, die solche Taten zu begünstigen scheint: die zunehmend zu bemerkenden Tendenzen des Hasses gegen „Ausländer“, gegen Muslime und überhaupt gegen Andersdenkende. Nahezu reflexartig haben viele „etablierte“ Politiker „die AfD“ für diese schreckliche Tat mitverantwortlich gemacht. Und ebenso reflexartig haben führende Köpfe dieser Partei (ich weigere mich an dieser Stelle, diese Menschen als „Politiker“ zu bezeichnen) dies zurückgewiesen: es habe sich um die Tat eines psychisch kranken Menschen gehandelt, die nicht politisch und damit weder rechts noch links motiviert gewesen sei. Äußerungen der AfD hätten mit dieser „nichts zu tun“ (O-Ton Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD im Deutschen Bundestag).
 
Selbstverständlich ist diese Darstellung nicht richtig, weil sie extrem vordergründig ist. Der Täter von Hanau hatte es erkennbar (und gestützt auf die Materialien, die die Polizei nach der Tat sicherstellen konnte) darauf angelegt, Menschen mit Migrationshintergrund (möglicherweise gleichgesetzt mit „Muslimen“) zu töten. Selbst wenn angesichts der bisher bekannten Umstände eine psychische Störung bzw. Erkrankung kaum von der Hand zu weisen sein dürfte, ist doch darauf hinzuweisen, dass eine solche nicht unmittelbar zu Gewalttaten dieser Art führen wird bzw. muss. Unterstützt wird eine solche Entwicklung jedoch aus psychologischer Sicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit durch Äußerungen, die Hass gegen Ausländer, Muslime oder einfach nur Andersdenkende in dieser Gesellschaft als „normal“ oder doch wenigstens als hinnehmbar erscheinen lassen. Und solche Äußerungen sind eben durch die AfD „hoffähig“ geworden.
 
Dennoch denke ich, dass die Politiker, die nach „Hanau“ (und vergleichbaren Ereignissen) sofort mit dem ausgestreckten Zeigefinger auf die AfD zeigen, unbedacht handeln. Auch wenn es durchaus so ist, dass die AfD ein Klima des Hasses und der Ausgrenzung in Deutschland zu schaffen versucht und auf diese Weise für derartige Taten selbstverständlich mitverantwortlich ist, drängt der sofortige Hinweis darauf nach einer solchen Tat diese Partei in eine ihr keinesfalls zustehende, von ihr aber liebend gerne angenommene „Opferrolle“. Sinnvoller als das reflexartige Aussprechen von Anschuldigungen scheint mir zu sein, auf die Anhänger, auf die Wählerinnen und Wähler dieser Partei zuzugehen und den Versuch zu unternehmen, diesen die Methoden zu verdeutlichen, mit denen sie arbeitet, mit denen sie Wahrheiten verdreht und zu Halb- oder gar Unwahrheiten macht. Das Geschehen von Hanau möchte ich zum Anlass nehmen, noch intensiver als bisher auf die von dieser Partei ausgehenden Gefahren für Deutschland und die Demokratie in Deutschland aufmerksam zu machen. Dieser Beitrag soll hierzu einen Anfang darstellen; sobald ich mir hierzu weitere Gedanken gemacht und diese schriftlich festgehalten habe, plane ich die Einrichtung einer speziellen Seite zu diesem Thema auf dieser Homepage.
 
Nachtrag vom 16. September 2024, erstellt anlässlich der Restaurierung der Artikel dieser Seite und der Erstellung dieses Archivs: Seit Ende April 2020 widmet sich die Seite „Keine neuen Nazis!“ den Problemen des wieder erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland insbesondere in Gestalt der AfD.


Die Thüringen-Krise
 
Am 5. Februar 2020 wurde in Thüringen mit den Stimmen der vom Rechtsaußen geführten AfD-Fraktion der FDP-Politiker Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt. Bis zum 10.02.2020 hat dieses Ereignis so viele Folgen gezeitigt, dass ich mich nun entschlossen habe, ihm eine eigene Seite zu widmen: „Die Thüringen-Krise“. Die beiden bisher auf auf dieser Seite veröffentlichten Artikel (und selbstverständlich weitere seither erstellte) finden Sie nun dort.


Bitte keine Gewalt!
 
Im ARD-Mittagsmagazin vom 28. Januar 2020 wurde – offenbar als Vorschau auf einen Beitrag in „Report Mainz“ vom selben Abend – über zunehmende linksextreme Gewallt in Deutschland berichtet. Dabei ging es nichtr nur um die Ausschreitungen bei der Demonstration in Dresden-Connewitz am vorangegangenen Wochenende, die sich gegen das Verbot der Website „linksunten.indymedia.org“ richtete und in Übergriffen auch gegen Polizisten endete, sondern auch um Angriffe bzw. Einschüchterungsversuche gegen einen Berliner Journalisten und eine Dresdener Immobilienmaklerin, die sich auf die Vermittlung von Luxuswohnungen im Dresdener Stadtteil Connewitz spezialisiert hat. Aus einem Interview mit dem Präsidenten des Hamburger Verfassungsschutzes wurde zudem deutlich, dass linksextreme Gewalt in Deutschland ein zunehmendes Problem darzustellen scheint.
 
Ich möchte diese meine Homepage zu der Feststellung nutzen, dass Gewalt niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung werden darf, und mich ausdrücklich von derartigen Vorkommnissen distanzieren. Wenn rechte Gruppen zu Hass und Gewalt aufrufen, ist dies schlimm, und solchen Entwicklungen sollte jeder entgegentreten. Das Gleiche hat aber auch für Gewaltaufrufe aus dem linken Spektrum zu gelten. Ich habe Deutschland immer als ein zivilisiertes Land begriffen (jedenfalls nach der Überwindung des Nationalsozialismus), und ich möchte, dass dies so bleibt. Daher rufe ich alle Leser dieser Seite auf, sich für ein solidarisches Deutschland einzusetzen, wo immer es geht – und sich ebenso gegen die Anwendung von Gewalt auszusprechen, wo immer es geht!


Was ist Volksverhetzung?
 
Keine zwei Wochen nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle/Saale (s. nachfolgenden Artikel) schreckte mich wieder eine unfassbare Meldung auf: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG NRW) hatte am 21.10.2019 in 2. Instanz im Rahmen einer Eilentscheidung einem Antrag der Partei „Die Rechte“ stattgegeben, auf einer von ihr angemeldeten Demonstration den Slogan „Nie, nie wieder Israel!“ auf einem Transparent zeigen zu dürfen (Az: 15 B 1406/19). Die Richter waren der Auffassung, dieser Slogan stelle keine Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB dar, sondern sei eine vom Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung. Nachdem die Entscheidungsgründe erst mit einiger Verzögerung verfügbar waren, konnte ich am 14.11.2019 eine Analyse derselben fertigstellen. Diese habe ich am 19.11.2019 mit separaten Anschreiben dem Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, der Antisemitismusbeauftragten dieses Landes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sowie der Präsidentin des OVG NRW, Dr. Ricarda Brands, übermittelt. Darin komme ich zu dem Ergebnis, dass das von den Richtern gefundene Ergebnis – auch und gerade unter Berücksichtigung zweier zur Untermauerung der Entscheidung herangezogener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – Fragen aufwerfen muss. So eindeutig, wie es in den Entscheidungsgründen dargestellt wird, scheint jedenfalls mir die Verneinung des Tatbestandes der Volksverhetzung nicht zu sein.
 
Am 17.11.2019 erschien in der „Augsburger Allgemeine“ ein Interview mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster. Dieses habe ich zum Anlass genommen, ihm mit Schreiben vom 19.11.2019 sowohl die Analyse der OVG-Entscheidung als auch die im nachfolgenden Artikel erwähnte Ausarbeitung zu den von mir ausgemachten Ursachen des (Juden-)Hasses zukommen zu lassen.
 Bereits am 19.11.2019 erhielt ich vom Sekretariat von Frau Leutheusser-Schnarrenberger per E-Mail eine erste Reaktion. Darin heißt es: „... im Namen der Antisemitismusbeauftragten möchte ich Ihnen für Ihre Eingabe und das darin zum Ausdruck kommende Engagement danken. Das gilt besonders für Ihre inhaltlichen Ausführungen, die Sie in dieser Mail angehängt haben. Die Antisemitismusbeauftragte wird die weitere Entwicklung genau beobachten.“ Am 29.11.2019 erreichte mich eine per E-Mail übermittelte Antwort aus dem OVG NRW vom 27.11.2019. Zwar kann sich dessen Präsidentin aus rechtlichen Gründen nicht inhaltlich zu meiner Ausarbeitung äußern; da diese jedoch dem für die Entscheidung verantwortlichen 15. Senat zur Kenntnisnahme zugeleitet wurde, sind immerhin die betrofffenen Richter über die an ihrer Entscheidung geübte Kritik informiert. Damit kann ich eines der mit ihr verfolgten Ziele durchaus als erreicht betrachten. – Über weitere Reaktionen werde ich – sofern sie erfolgen – an dieser Stelle informieren.


Woher kommt der Hass (auf Juden)?
 
Am 9. Oktober 2019 – dem dreißigsten Jahrestag der großen Leipziger Montagsdemonstration, bei der 70.000 Menschen mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“ auf die Straße gingen und damit letztlich den Untergang der DDR und die Vereinigung der bis dahin existierenden beiden deutschen Staaten einleiteten – schreckte etwa gegen 13.30 Uhr eine Nachricht auf: In Halle an der Saale seien in der Nähe einer Synagoge Schüsse gefallen. Eine Frau und einige Straßen weiter ein Mann in einem Döner-Imbiss seien von einem schwarz gekleideten Mann mit Sturmhaube erschossen worden. Der (oder die?) Täter sei(en) auf der Flucht. Mein erster Gedanke war: ‚NSU 2:0‘. Schließlich gab es an Personen gerichtete Drohungen, die entsprechend unterzeichnet waren, und die bereits die geschilderten ersten bekannt gewordenen Einzelheiten ließen an einen rechtsradikalen Hintergrund zumindest denken. Zudem konnte an eine Tat gedacht werden, die mit der deutschen Vergangenheit im Zusammenhang stehen könnte.
 
Bald wurde klar: Der Täter war in der Tat rechtsradikal, und er gab unumwunden zu, er habe „so viele Juden wie möglich töten“ wollen. Motiv war also dieses Mal kein Ausländer-, sondern Judenhass. Nachdem ich mich in den darauffolgenden Tagen – auch über das Anschauen von Talkshows im Fernsehen zu diesem Anschlag – weiter informiert und mir selbstverständlich viele Gedanken zu der Tat und ihren (möglichen) gesellschaftlichen Ursachen (und Folgen) gemacht hatte, stellte ich mir eben die Frage, die ich als Überschrift für diesen Artikel gewählt habe. Seit langem verfolge ich die gesellschaftliche Entwicklung (nicht nur) in Deutschland mit großer Sorge: Immer mehr scheinen Elemente der (Mit-)Menschlichkeit dem Hass Platz zu machen – das gab es schon einmal in Deutschland, und es nahm einen üblen Ausgang. Seither gab es eine mehr oder weniger stille Übereinkunft: die des „Nie wieder!“ Doch wohl nicht nur ich habe den Eindruck, dass diese Übereinkunft in der deutschen Gesellschaft mehr und mehr in Gefahr gerät, und so beschloss ich, die sich mir stellenden Fragen schriftlich zu fixieren. Nach etwa einwöchiger Arbeit kann ich hier das Ergebnis präsentieren. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich mich an ein sehr schwieriges Thema gewagt habe, und bin auch davor gewarnt worden, man werde mir „Antisemitismus“ vorwerfen. Wer meinen Text aufmerksam liest und mir nach dieser Lektüre diesen Vorwurf machen möchte, den lade ich gerne zu einem offenen Dialog per E-Mail ein. Ich denke gute Argumente zu haben, um diesen Vorwurf widerlegen zu können.
 
Doch es ist nicht nur der Hass auf Juden, der Sorgen bereiten muss, sondern mindestens ebenso der allgemein anzutreffende Hass, der sich im „Netz“ findet, aber auch in der Sprache. Hier tut sich seit einigen Jahren eine Partei hervor, die sich selbst als „Alternative“ bezeichnet. Sie mag eine solche sein, ist aber in Teilen eine des Hasses und der Intoleranz. Diese Teile dieser Partei werden inzwischen – nach meiner Auffassung völlig zu Recht –  vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet. Trotz dieser Beobachtung macht die Parteiführung keine Anstalten, sich von den fraglichen Mitgliedern zu trennen, und stellt die Partei steif und fest als „bürgerlich“ dar. Der von einigen Seiten erhobene Vorwurf, sie trage eine politische bzw. moralische Mitverantwortung an dem Attentat von Halle, wird vom Bundessprecher der Partei mit dem Hinweis zurückgewiesen, es gebe in seiner Partei keine Antisemiten. Dass es sie offenbar doch gibt und wie ich auf die Reaktion eines von ihnen auf das Attentat meinerseits reagiert habe, können Sie hier nachlesen. (Nachtrag vom 09.11.2019: Die in meiner Ausarbeitung niedergelegten Befunde (auch in Bezug auf die Rolle der AfD hinsichtlich der Beförderung des Antisemitismus in Deutschland) werden durch ein Dossier gestützt, das ich heute eher zufällig auf tagesschau.de entdeckt habe.)

Meine Bitte an die Besucher dieser Website: Seien Sie mutig! Stellen Sie sich dem Hass entgegen, wo immer es Ihnen möglich ist. Deutschland ist ein wunderbares Land, und wir als Gesellschaft dürfen uns die Errungenschaften, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aufgebaut werden konnten, nicht von dumpfen Hassern wieder entreißen lassen. Demokratie ist wahrlich nicht immer einfach, sie erfordert Arbeit und Engagement von Vielen, aber sie ist allemal besser als ein Regime von Hass und Intoleranz.


Wie gelingt die deutsche „Verkehrswende“?
   
Wenige Tage, bevor am 20. September 2019 das so genannte „Klimakabinett“ ein Paket von Maßnahmen beschließen soll, mit deren Hilfe die auf der Pariser Klimakonferenz beschlossenen Ziele insbesondere zur Einsparung von CO2 von Deutschland eingehalten bzw. erreicht werden sollen, wurde am 15. September 2019 in der Polit-Talkshow „Anne Will“ im Ersten Deutschen Ferrnsehen über die Frage diskutiert, ob Klimapolitik radikal sein müsse. Gäste im Studio waren u.a. Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur, und Stefan Wolf, Chef eines Automobilzulieferer-Unternehmens und Mitglied im Vorstand des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), sowie die Greenpeace-Vertreterin Marion Tiemann, die als „Verkehrsexpertin“  der Organisation vorgestellt wurde.
 
Zu Beginn der Sendung wurde mit Bezug auf den schweren Unfall mit einem SUV, bei dem am 6. September 2019 in Berlin vier Menschen getötet worden waren, die Frage eines Fahrverbotes für diese Fahrzeuge in Städten erörtert. Aus meiner Sicht war dies ein sehr unglücklicher Einstieg in die Diskussion: Zwar ist es richtig, dass diese Fahrzeuge durchaus auch Unfallfolgen verschlimmern können; es sollte aber in der Sendung um Klimapolitik gehen. Durch diesen verfehlten Einstieg wurden die negativen Auswirkungen des gegenwärtigen SUV-Booms jedoch nur am Rande beleuchtet. Sowohl Herr Scheuer als auch Herr Wolf verwiesen denn auch recht gekonnt darauf, dass doch diese Fahrzeuge gerne gefahren würden und man auch angesichts eines solch tragischen Unfalls den Menschen nicht die Freiheit nehmen dürfe, solche Fahrzeuge zu fahren. Als etwas übertrieben und wenig passend muss auch der Auftritt von Frau Tiemann bezeichnet werden. So verwies diese z.B. in der Diskussion um mögliche Fahrverbote für SUVs in Städten auf den Dieselskandal. Dies sind nun allerdings zwei verschiedene Paar Schuhe: Zwar belasten Dieselmotoren die Umwelt, allerdings mit Stickoxiden bzw. Feinstaub, während Benzinmotoren einen höheren Ausstoß an CO2 verursachen. Bei der Umweltbelastung durch SUVs geht es aber vornehmlich um die Belastung mit CO2; ob Diesel oder Benziner, erscheint jedenfalls mir zunächst einmal eher zweitrangig. Als Tatsache sollte anerkannt werden, dass diese Fahrzeuge wegen ihres höheren Gewichts und ihres durch ihre Form bedingten höheren Luftwiderstands zur Fortbewegung mehr Energie benötigen als „normale“ PKW – und wo mehr Energie benötigt wird, werden auch zwangsläufig mehr Schadstoffe ausgestoßen, also eben auch mehr CO2. Das gilt für Dieselmotoren ebenso wie für mit Benzin betriebene Ottomotoren; insofern kommt es auf die Art des in einen SUV eingebauten Motors nicht wirklich an (ginge es nur um CO2, wäre der Diesel sogar noch vorzuziehen, was aber eben nichts daran ändert, dass ein SUV auf jeden Fall mehr CO2 ausstößt als eine Limousine oder ein Kombi in herkömmlicher Bauweise).
 
Im weiteren Verlauf ging es dann um die Frage, ob die zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Pläne, mit denen die Experten des Bundesverkehrsministeriums den für den Verkehrssektor und hier speziell für den Autoverkehr geforderten Anteil an der Verringerung des CO2-Ausstoßes sicherstellen wollen, dieses Ziel tatsächlich erreichen können. In diesen Plänen ist u.a. vorgesehen, Bahnfahren billiger zu machen, den Verkauf von reinen E-Autos stärker als bisher zu fördern und den Ausbau von Ladestationen für diese Autos voranzutreiben. Sowohl von Herrn Scheuer als auch von Herrn Wolf wurde vehement betont, wie unverzichtbar der Betrieb von Autos gerade im ländlichen Raum sei. Nur so könne dort ein wirtschaftlicher Niedergang vermieden werden. Schließlich müssten auch im ländlichen Bereich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können, und das Auto sei gerade hier dafür eben unverzichtbar. Diese Freiheit dürfe den Menschen nicht genommen werden. (Herr Scheuer sprach in diesem Zusammenhang wiederholt vom „Berliner Blick“, der nicht auf den ländlichen Raum übertragen werden dürfe. Damit meinte er wohl, dass es eben im ländlichen Raum kein dem städtischen vergleichbares Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, weshalb man dort weniger gut auf das Auto verzichten kann.)
 
Meine Meinung...
... hierzu habe ich in einer E-Mail an Bundesverkehrsminister Scheuer zum Ausdruck gebracht, die ich am Tag nach der Sendung sowohl an seine Bundestags-Adresse als auch an sein Ministerium übermittelt habe. In einem ersten Teil habe ich darauf hingewiesen, dass SUVs nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch für die Menschen, die ihren Betrieb ertragen müssen, Nachteile und sogar Gefahren mit sich bringen. Wenn sie nun den Menschen, die sie fahren, andererseits ein besonderes Wohlgefühl verschafften, rechtfertige dies den Schluss, jedenfalls die schwereren von ihnen als „Luxusgut“ aufzufassen. Wegen der mit ihnen verbundenen Nachteile und Gefahren für die Gesellschaft und dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz, dass mit dem Erwerb von Eigentum auch gesellschaftliche Verpflichtungen verbunden sind, könne in einem nächsten Schritt über eine Art Luxussteuer auf diese Fahrzeuge nachgedacht werden. Diese könnte etwa mit 20% des Nettopreises (Preis ohne Mehrwertsteuer) angesetzt werden und sollte nach meinen Vorstellungen zweckgebunden für den Auf- bzw. Ausbau einer klimaneutralen (also das Klima nicht negativ beeinflussenden) Verkehrsinfrastruktur (Fahrzeuge, Anlagen, Fertigungsmethoden) verwendet werden.
 
In einem zweiten Punkt habe ich die aus meiner Sicht unangemessene Verwendung des Begriffs „Freiheit“ insbesondere bei der Diskussion der Problematik der Verringerung des CO2-Ausstoßes durch den Verkehr in ländlichen Räumen kritisiert. Mir war der Hinweis wichtig, dass „Freiheit“ in ihrem eigentlichen Sinn nicht nur die Freiheit sein kann, ein Auto zu benutzen, sondern dass darunter ebenso die Freiheit verstanden werden muss, es eben nicht benutzen zu müssen. Diese Freiheit (im Sinne von Wahlfreiheit) hätten die Bewohner des ländlichen Raumes derzeit aber gar nicht; sie müsse für sie erst geschaffen werden, indem ihnen ein den städtischen Bedingungen jedenfalls in etwa vergleichbares Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) zur Verfügung gestellt werde. (Dies sollte ohnehin ein Bestandteil der erklärten Bemühungen der Bundesregierung sein, in den Städten und auf dem Land annähernd gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen.) Zudem – so habe ich zuletzt gewissermaßen augenzwinkernd angefügt – könne man mit derartigen Maßnahmen vielleicht der AfD in der Zukunft einige Wähler wieder abspenstig machen.
 
Abschließend habe ich gefragt, weshalb die vielen mit dem Problem derzeit beschäftigten Experten nicht in der Lage seien, derart einfache Dinge und Zusammenhänge herauszufinden bzw. herzustellen, und (in Anspielung auf Herrn Scheuers Auffassung, Verbote müssten in der Debatte um Klimaschutz unbedingt vermieden werden) auch darauf hingewiesen, dass etwa eine gesetzliche Festlegung auf ein Datum, ab dem keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden sollen, nicht unbedingt nur als ein „Verbot“ aufgefasst werden müsse. Das könne ebensogut auch als eine Aufforderung zum Handeln verstanden werden. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Konzentration auf die Förderung der Entwicklung und Beschaffung vollelektrischer Autos für fragwürdig halte, weil für die Batteriefertigung Rohstoffe benötigt werden, deren Förderung mit weiterer Umweltverschmutzung oder gar -zerstörung einhergeht. Diese kämen überwiegend in ärmeren Ländern vor. Unter den durch den Abbau verursachten Schäden habe die dortige einheimische Bevölkerung zu leiden. Dieses Vorgehen der reichen Länder könne man durchaus als eine moderne Form des Kolonialismus auffassen, müsse es vielleicht sogar. Schließlich habe ich an Herrn Scheuer die Aufforderung gerichtet, den Menschen endlich die Wahrheit über die Situation zu sagen, die da lauten müsse: „Wenn wir unseren Kindern und Kindeskindern eine Welt hinterlassen wollen, in der sie noch unter einigermaßen erträglichen Umständen leben können, dann müssen wir uns von unserem Anspruchsdenken verabschieden. Wenn Sie heute nicht bereit sind, auf einen kleinen und wirklich verzichtbaren Teil Ihres Wohlstands zu verzichten, dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass in einer nicht sehr fernen Zukunft den Menschen auf der Erde nicht mehr die für ihr (Über‑)Leben notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen und aus diesem Grund Kriege ausbrechen werden, wodurch letztlich das Überleben der Menschheit als solcher gefährdet sein könnte. Ein ‚Weiter so‘ heißt: ‚Nach mir die Sintflut!‘

Wer meine Argumentation im Einzelnen lesen möchte, findet den Wortlaut der E-Mail unter dem weiter oben eingefügten Link.

Die EU – ein Trümmerfeld
 
Am 2. Juli des Jahres 2019 hat der Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), der sich nach den vom 23. - 26. Mai 2019 abgehaltenen Wahlen zum Europäischen Parlament mit der Frage der Besetzung der so genannten „Spitzenämter“ (Präsident/in der EU-Kommission, also des „Regierungschefs“ der EU, Präsident/in des Europäischen Rates, der/die die Sitzungen des Europäischen Rates [also der Staats- und Regierungschefs] koordiniert, Präsident/in der Europäischen Zentralbank [EZB] und Außenbeauftragte/r [Koordinator und Repräsentant der Außen- und Verteidigungspolitik der EU]) zu befassen hatte, nach zähem Ringen seine Vorschläge auf den Tisch gelegt. Dies, nachdem auf einem ersten Treffen vom 30. Juni bis zum 1. Juli keine Einigung erzielt werden konnte. Das Ergebnis dieser Beratungen ist derart niederschmetternd, dass es mich zu diesem Artikel mit genau dieser Überschrift veranlasst.
 
Was ist geschehen? Vor der erwähnten Wahl zum Europäischen Parlament hatten die dort vertretenen Parteien, die in so genannten „Parteienfamilien“ zusammengeschlossen sind, Spitzenkandidaten benannt. In den Nominierungsprozess waren die Staats- und Regierungschefs eingebunden. Aus dem Kreis dieser Personen sollte der/die Kandidat/in für das Amt des/der Kommissionspräsident/in ausgewählt werden. Der entsprechende Vorschlag muss durch die Staats- und Regierungschefs erfolgen, die Wahl erfolgt allerdings durch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Vor der Wahl (zum EU-Parlament) war versprochen worden, dass der vorzulegende Vorschlag aus dem Kreis dieser Spitzenkandidaten erfolgen werde. Drei Kandidaten gab es: Von den in der Europäischen Volkspartei (EVP) zusammengeschlossenen konservativen und christlichen Parteien war Manfred Weber aus der deutschen CSU aufgestellt worden, von den Sozialisten der niederländische Sozialdemokrat Frans Timmermans und von den Liberalen die Dänin Margrethe Vestager. Bemerkenswert bei diesen Nominierungen war, dass Manfred Weber, der aus der größten „Parteienfamilie“ benannt worden war, als einziger dieser Kandidaten noch kein Amt in der EU-Kommission bekleidet hatte; er strebte also als einziger dieser Kandidaten den Posten an, ohne über entsprechende Erfahrungen zu verfügen. Auch in Deutschland bzw. Bayern hatte er noch keine Erfahrung als Minister sammeln können.
 
Bereits am Montag nach der Wahl zum Europäischen Parlament war bei einem ersten „Gipfel“ der Staats- und Regierungschefs deutlich geworden, dass es gegen eine Nominierung Webers für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten erhebliche Widerstände gab. Großes Gewicht dürfte hierbei vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ausgegangen sein: er war ganz offenbar der Auffassung, dass es Weber an der notwendigen politischen Erfahrung für dieses Amt mangele. Zudem stellte er anscheinend generell in Frage, dass der oder die Kommissionspräsident/in zwangsläufig aus dem Kreis der Spitzenkandidaten stammen müsse. Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt jedoch zunächst sowohl daran als auch an der Kandidatur von Manfred Weber für das Amt fest. Als Ergebnis des Treffens wurde der amtierende Ratspräsident, der Pole Donald Tusk, mit der Erarbeitung eines Vorschlags für die Besetzung aller zu vergebenden Spitzenämter (s.o.) beauftragt, den er am 30. Juni vorlegen sollte. Dem Vernehmen nach sah dieser vor, Frans Timmermans für das Amt des Kommissionspräsidenten vorzuschlagen (zu den anderen zu vergebenden Posten wurden vor der Bekanntgabe der gestrigen Entscheidung keine weiteren Namen bekannt). Damit wäre das so genannte „Spitzenkandidaten-Prinzip“ gewahrt worden. Bei den Beratungen stellte sich jedoch heraus, dass es gegen Timmermans seitens der osteuropäischen Staaten, allen voran Polen und Tschechien, erhebliche Widerstände gab. Verwunderlich war dies nicht: Weil diese Staaten erhebliche Probleme damit haben, die von ihnen bei ihrem Beitritt anerkannten und unterschriebenen Regeln etwa zur Ausgestaltung des Gerichtswesens einzuhalten, hatte Frans Timmermans in den vergangenen Jahren Verfahren gegen sie eingeleitet, um die Einhaltung eben dieser Regeln zu erreichen. Die Regierungen dieser Staaten aber fühlen sich deswegen missverstanden und argumentieren, die EU würde ihre „nationalen Eigenheiten“ nicht in hinreichendem Maße akzeptieren und sich zu sehr in ihre inneren Angelegenheiten einmischen. Unterstützt wurden sie bei der Ablehnung dieses Personalvorschlags von der italienischen Regierung, die sich aus Linkspopulisten und nationalistischen Kräften zusammensetzt und sich ebenfalls von der EU-Kommission „bevormundet“ fühlt.
 
Obwohl der eigentlich nur für den 30. Juni vorgesehene Gipfel bis zum Vormittag des 1. Juli verlängert und in nächtlichen Einzelgesprächen versucht wurde, eine Lösung zu finden, vertagten sich die Staats- und Regierungschefs schließlich auf den Mittag des 2. Juli. Wie es genau geschah, haben auch die erfahrenen Brüsseler Korrespondenten der verschiedenen Medien noch nicht herausgefunden; jedenfalls konnte bereits am frühen Abend desselben Tages ein – allerdings völlig überraschendes und wohl von so gut wie niemandem erwartetes – Ergebnis präsentiert werden: Präsidentin der EU-Kommission soll die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) werden, Präsident des Europäischen Rates der derzeitige belgische Ministerpräsident Charles Michel (Liberale), Präsidentin der EZB die den Konservativen zuzurechnende Französin Christine Lagarde, derzeitige Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), und Außenbeauftragter der spanische Sozialist Josep Borrell, amtierender Außenminister seines Landes. (Nähere Informationen zu diesen Personen gibt es etwa bei Spiegel Online.)
 
Während die Berufung von Christine Lagarde und Charles Michel als sicher gelten kann, weil hier das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, könnte es für Ursula von der Leyen schwierig werden. Sie muss vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit (376 von 751 Stimmen) bestätigt werden. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden ihrer Nominierung sind aber bereits erhebliche Vorbehalte gegen sie laut geworden. Insbesondere die Tatsache, dass sie nicht zu den Spitzenkandidaten (s.o.) gehört, sondern gewissermaßen von außen in den Nominierungsprozess gelangte, wird von vielen Abgeordneten skeptisch gesehen; sie sind der Auffassung, dass dies eine Wählertäuschung sei, weil zuvor versprochen wurde, den Posten eben aus den Reihen der zuvor aufgestellten Spitzenkandidaten zu besetzen. Von diesen sei aus ihren Wahlkampfauftritten bekannt, wofür sie stehen, von Frau von der Leyen dagegen nicht. Womöglich nicht unbedingt aus der Sicht der EU-Abgeordneten, wohl aber aus der vieler politischer Beobachter (und damit wohl auch Wähler), kommt eine weitere Kritik an dieser überraschenden Nominierung: Die Staaten, die ursprünglich Frans Timmermans für den Posten des EU-Kommissionspräsidenten vorgeschlagen hatten, seien um der Wahrung des Prinzips der Einstimmigkeit bei der Nominierung willen vor den Staaten eingeknickt, die den Regeln der Europäischen Union nicht in allen Punkten zu folgen bereit seien, und hätten aus diesem Grund einen Kandidaten fallen lassen, der in besonderer Weise die Rechtsstaatlichkeit und damit die Werte der EU zu verteidigen bereit sei.
 
Meine Meinung: Bei der diesjährigen Wahl zum Europäischen Parlament war die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Zum einen wohl, weil viele Menschen in den Staaten der Europäischen Union erkannt haben, dass die in der Welt anstehenden Probleme (als Beispiele seien hier nur der Klimawandel und die weltweit sich auftuenden Handelskonflikte genannt) nur mit einer starken EU einigermaßen in den Griff bekommen werden können, zum anderen aber auch, weil sich in einigen der Mitgliedsstaaten Tendenzen breit machen, die nationalen Interessen stärker in den Vordergrund zu stellen und sich gegen (echte oder vermeintliche) „Einmischungen aus Brüssel“ zu wehren. Jedenfalls der Teil der Wähler, die wegen ihrer Befürwortung der europäischen Idee zur Wahl gegangen sind (und dabei natürlich erwarteten, dass die ihnen gegebenen Versprechen eingelöst werden würden), muss sich nun eher enttäuscht fühlen: Keiner der Spitzenkandidaten ist für das Amt des Kommissionspräsidenten vorgeschlagen worden, sondern stattdessen eine Politikerin, von der vorher nie die Rede war und die kein Programm für diese Präsidentschaft hat entwickeln können. Das Versprechen, die Besetzung dieses Postens dieses Mal nicht „in Hinterzimmern auszukungeln“, ist von den Staats- und Regierungschefs gebrochen worden, und – fast noch schlimmer: ein Kandidat, der erklärtermaßen für die Bewahrung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in der EU steht, ist am Widerstand der Vertreter von Ländern gescheitert, die gerade in zunehmendem Maße nicht nur bereit, sondern bereits seit geraumer Zeit dabei sind, diese Grundsätze mehr und mehr infrage zu stellen.
 
Das mag notwendig gewesen sein, um die Gemeinschaft in Zukunft handlungsfähig zu erhalten. Schließlich müssen viele zu treffende Entscheidungen einstimmig gefällt werden, und in der aktuellen weltpolitischen Lage ist es schon wichtig, die EU handlungsfähig zu erhalten. Aber: ist sie überhaupt noch wirklich handlungsfähig? In wenigstens einem zentralen Bereich muss dies bereits seit längerem infrage gestellt werden: bei der Frage, wie mit Menschen umgegangen werden soll, die – aus welchen Gründen auch immer –  ihre Heimat in Afrika, im Nahen Osten oder anderswo in Asien verlassen und ihre Zukunft in einem Land der EU suchen. Seit 2015 ist es nicht gelungen, in der Frage einer gerechten Verteilung dieser Menschen auf möglichst viele Staaten der EU eine Einigung zu erzielen – schlicht und ergreifend deswegen, weil einige Länder es ohne Wenn und Aber ablehnen, auch nur einen einzigen dieser „Flüchtlinge“ aufzunehmen. Und nicht nur das: die Haltung dieser Staaten hat auch dazu geführt, dass die Schiffe abgezogen wurden, die im Mittelmeer so genannte „Schlepper“ (= Personen, die bereit sind, für viel Geld Menschen nach Europa zu bringen) aufspüren, aber auch bei Bedarf Menschen retten sollten, die auf häufig nicht oder kaum seetüchtigen Schiffen auf diese Überfahrt geschickt werden. So ertrinken Menschen, die in ihrer Verzweiflung gleichwohl diese Überfahrt wagen, in immer größerer Zahl im Mittelmeer. Zudem werden Schiffe privater Hilfsorganisationen, die dennoch Menschen vor dem Ertrinken retten, aus Häfen insbesondere in Italien und auf Malta ferngehalten und ihre Besatzungen als Kriminelle behandelt. Hieran wirken gerade die Staaten in besonderer Weise mit, die eine Nominierung von Frans Timmermans für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission verhindert haben.
 
Dieser Zustand wiederum ist – diese Auffassung hat übrigens auch der ehemalige ARD-Korrespondent in Brüssel, Rolf-Dieter Krause, mehrfach vertreten – auf einen entscheidenden „Webfehler“ in den so genannten Europäischen Verträgen, die die Grundlage für die Europäische Union bilden, zurückzuführen: Ein Land, das einmal in die EU aufgenommen worden ist, kann auch bei schlimmsten Verletzungen der Bestimmungen dieser Verträge nicht mehr aus der Union ausgeschlossen werden. Möglich ist allein ein von dem Mitgliedsstaat selbst zu beantragender Austritt aus derselben – so, wie wir es gerade mit Großbritannien erleben. Zwar müssen alle neu aufzunehmenden Staaten vor ihrer Aufnahme die Regeln und Grundsätze der Gemeinschaft ausdrücklich akzeptieren; dass dies aber beileibe keine Garantie für deren Einhaltung ist, belegen die bereits erwähnten Beispiele von Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Polen. Diese Länder haben ursprünglich durchaus die vereinbarten Regeln eingehalten, fordern aber mittlerweile vehement eine Rücksichtnahme auf ihre „nationalen Eigenheiten“ – auch wenn sie damit Regeln und Grundsätze verletzen, die sie bei ihrem Beitritt akzeptiert und unterschrieben haben.

Die in den letzten beiden Absätzen beschriebenen Dinge sind es, die mich in Verbindung mit hier den beschriebenen Personalentscheidungen der Staats- und Regierungschefs vom 2. Juli 2019 von der EU als einem „Trümmerfeld“ sprechen lassen, zumal mit letzteren eine ganze Menge Vertrauen und eine ganze Menge Hoffnungen auf eine sich erneuernde, sich dem Bürger und seinen Erwartungen stärker öffnende EU zerstört worden sein dürften. Gestärkt wurden im Grunde die Kräfte, die die EU in ihrer heutigen Form zerstören wollen; sie können sich – jedenfalls erst einmal – gestärkt fühlen und dürften in Zukunft noch stärker und selbstbewusster auftreten. Wir brauchen ohne jeden Zweifel eine starke EU – aber es sind nach meinem Eindruck gerade weitere Schritte zu ihrer Schwächung unternommen worden. Abhilfe könnte eine (erneute) Reform der erwähnten Europäischen Verträge schaffen. So könnte dort z.B. festgelegt werden, dass der Vorschlag des Europäischen Rates für das Amt des Kommissionspräsidenten aus den Reihen der zuvor (mit Billigung des Rates aufgestellten) Spitzenkandidaten erfolgen muss. Ferner könnten weitere Ausnahmen vom Prinzip der Einstimmigkeit festgelegt und möglicherweise sogar die Möglichkeit eines Ausschlusses aus der Union bei sehr schwerwiegenden Verstößen gegen ihre Regeln und Grundsätze zumindest erwogen werden. Nur: diese Möglichkeiten sind
sehr theoretischer Natur: schließlich müssten alle Mitgliedsstaaten derartigen Änderungen zustimmen. Glaubt irgendjemand daran? Wo ist die Lösung, die Europa aus dieser Krise hilft und es wieder nach vorne bringt?!


„Fridays for future“ und die Politik
   
Seit Wochen demonstrieren auch in Deutschland junge Menschen im Rahmen der Bewegung „Fridays for future“ junge Menschen für mehr und besseren Klimaschutz – und bleiben dafür dem Schulunterricht fern. Sogar Eltern schließen sich mittlerweile dieser Bewegung an und unterstützen ihre Kinder in diesen Aktionen. Das scheint auch dringend nötig, droht doch gerade Deutschland seine selbstgesteckten Klimaziele für 2020 krachend zu verfehlen. Und schließlich geht es um die Zukunft eben derer, die da Freitag für Freitag demonstrieren – und nicht um die derjenigen, die heute „an den Schalthebeln der Macht sitzen“ und in der Verantwortung stehen, die Welt für die nachfolgenden Generationen lebenswert zu erhalten. Obwohl es um genau diese Menschen geht, sind die von der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft weitestgehend ausgeschlossen; ihr einziges Mittel, sich zu beteiligen, sind diese Demonstrationen.
 
Nun stößt es bereits seit Beginn dieser Bewegung bei etablierten Politiker/innen insbesondere der eher als „konservativ“ zu bezeichnenden Parteien auf Kritik, dass diese Demos während der Schulzeit stattfinden. Sie werfen ihnen vor, die Schule zu „schwänzen“, und drohen mit entsprechenden Konsequenzen. Dass dieser Tatbestand so nicht erfüllt ist, kann u.a. bei Wikipedia nachgelesen werden. Zudem gibt es durchaus Wege, dem Unterricht legal fernzubleiben. Doch gerade um den 15. März 2019 herum, an dem die weltweit größte Beteiligung an diesen Demonstrationen erreicht wurde, nahmen die Einschüchterungsversuche deutscher Politiker/innen massive Formen an. Bereits im Vorfeld forderte die Bezirksregierung Düsseldorf Wuppertaler Schulen auf, die Zahl der Teilnehmer an der für diesen Tag angekündigten Großdemonstration zu melden – offenbar auf Betreiben der nordrhein-westfälischen Schulministerin Yvonne Gebauer. Die konnte sich allerdings mit ihrem Ansinnen nicht wirklich durchsetzen: Die Schulleiter reagierten – jedenfalls zum Teil – verärgert und ließen wissen, sie bräuchten Unterstützung bei anderen Problemen, und die Demo-Initiatoren forderten sie auf, selbst zum Zählen nach Wuppertal zu kommen. Auch die CDU-Vorsitzende, Annegret Kramp-Karrenbauer, meldete sich zu Wort: sie ließ wissen, dass sie die Demonstrationen zwar gut finde, nicht aber, dass diese während der Schulzeit stattfänden. Die daraus entstehenden Konsequenzen müssten sie ertragen. Im Gegensatz zu ihr äußerte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bedingtes Verständnis für die jungen Menschen: für dieses Anliegen könne man schon mal am Freitagvormittag demonstrieren. Für eine Dauereinrichtung wäre ihm allerdings auch der Freitagnachmittag lieber.
 
Meine Meinung: Wie oft ist den jungen Menschen vorgeworfen worden, sie seien zu unpolitisch und nur an ihrer Karriere interessiert?! Nun gehen sie zu Zehntausenden auf die Straße, weil die verantwortlichen Politiker/innen offensichtlich einfach nicht in der Lage sind, die Weichen für eine Zukunft zu stellen, die auch für die heute junge Generation, die sich noch nicht aktiv an den zu treffenden politischen Entscheidungen beteiligen kann, noch lebenswert ist. Diese Menschen sagen, dass Angst sie umtreibt: die Angst, in einer Welt leben zu müssen, die nicht mehr wirklich lebenswert ist. Statt ihnen diese Angst zu glauben, diese Menschen ernst zu nehmen, bemühen sich viele Politiker/innen, sie zu diffamieren, ihnen zu unterstellen, es gehe ihnen um Fernbleiben von der Schule. In dieser Situation springen den jungen Menschen zunächst einmal Eltern zur Seite und engagieren sich ebenfalls fürs Klima. Sehr lobenswert, wie ich finde. Diesen jungen Menschen sollte man ihre Angst glauben. Nur wer über entsprechende Bildung verfügt, wird an solchen Demonstrationen teilnehmen; auch denke ich, dass Eltern von Schülern, die wegen ihrer Leistungen den Schulunterricht besser nicht versäumen sollten, ihren Sprösslinge schon entsprechnde Anweisungen geben werden. Die Mehrzahl derer, die da teilnehmen, werden wissen, was sie tun; da werden die Ermahnungen von „AKK“ weitgehend überflüssig sein. Ich jedenfalls freue mich, dass so viele junge Menschen auf die Straße gehen und für ihre Zukunft streiten – gegen Politiker/innen, die sich immer noch von gewinnsüchtigen Lobbyisten beeinflussen lassen, statt die Zukunft verantwortlich gestalten zu wollen. Dass ich damit nicht alleine stehe, belegt auch der Tagesthemen-Kommentar vom 15. März 2019. Allerdings muss ich zugestehen, dass die Frage nach dem Zeitpunkt der Demonstrationen (während der Schulzeit) auch mir nicht völlig unberechtigt erscheint; so weit ich es bei meiner flüchtigen Übersicht über die Homepage erkennen konnte, bleiben die Organisatoren eine Aussage hierzu schuldig.






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