Die Corona-Krise - Kühlen Kopf bewahren!

Kühlen Kopf bewahren!
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Hört nicht auf die Person, die Antworten hat, hört auf die Person, die Fragen hat.
      Albert Einstein

Die Corona-Krise


Schutz der Bevölkerung oder Wahlkampf was geht vor?

Update vom 17.01.2021: Bundesaußenminister Heiko wird am 17. Januar 2021 u.a. von tagesschau.de mit dem Vorschlag zitiert, gegen Covid-19 geimpften Personen quasi vorab (also vor Ende des generellen Lockdowns) den Besuch beispielsweise von Restaurants oder Kinos zu ermöglichen. Dies seien anders als in der bisherigen Diskussion dargestellt keine „Privilegien“, sondern stelle eine Ausübung von Grundrechten dar, Auch die Grundrechte der Betreiber seien zu berücksichtigen.

Weil ich diesen Vorschlag gelinde formuliert wenig konstruktiv und darüber hinaus in gesellschaftspolitischer Hinsicht jedenfalls nicht unbedenklich finde, habe ich ihn zum Anlass für eine E-Mail an den Bundesaußenminister genommen. In dieser weise ich ihn auf mögliche Folgen einer solchen Lockerung hin und mache deutlich, dass ich den Vorschlag wenig konstruktiv finde und für unangebrachtes „Wahlkampfgetöse“ halte (im Sinne meiner weiter unten in diesem Artikel formulierten Meinung“). Nach Absendung der Mail konnte ich feststellen, dass ich mit dieser Kritik nicht allein stehe: Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte bereits am Vormittag des 17. Januar 2021 heftige Kritik an dem Vorschlag. Maas sei als Außenminister hierfür gar nicht zuständig. Zudem befeuere er eine „Gespensterdiskussion“: Derzeit stehe nicht einmal genügend Impfstoff zur Verfügung, und dessen Wirkung sei nicht einmal hinreichend geklärt.

Ein Jahr ist es nun etwa her, dass „Corona“ Deutschland erreichte. Das fieberhafte Bemühen der Forscher hat dazu geführt, dass in rekordverdächtiger Zeit ein Impfstoff (von hoffentlich mehreren) entwickelt und kurz vor Weihnachten 2020 von der zuständigen Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen werden konnte. Im Verlauf des Jahres 2020 hatte die EU-Kommission Lieferverträge mit verschiedenen Firmen abgeschlossen, die sich mit der Entwicklung von Impfstoffen beschäftigten, um die später zur Verfügung stehenden entsprechend der Bevölkerungszahl auf die Mitgliedsländer der EU verteilen zu können. In dieser Konstellation hatte die Bundesregierung zunächst darauf verzichtet, eigene Lieferverträge mit an der Entwicklung von Impfstoffen beteiligten Firmen abzuschließen.

Bereits frühzeitig war auch in Deutschland deutlich geworden, dass eine größere Anzahl von Menschen Impfungen gegen „Corona (genauer: gegen das SARS-CoV-2-Virus) skeptisch gegenüberstand, insbesondere als bekannt wurde, dass zumindest ein Teil der Entwicklungsansätze darauf basierte, das Virus auf gentechnischem Weg anzugreifen. Befürchtungen wurden laut, derartige Impfstoffe könnten Veränderungen des menschlichen Genoms und sogar Schädigungen des Erbguts verursachen. Ausgerechnet der erste vielversprechende Impfstoff, entwickelt von der deutschen Firma BioNTech und deren US-amerikanischem Partner Pfizer, basiert nun auf diesem Ansatz.

Eines der ersten Länder, das diesem Impfstoff Anfang Dezember 2020 eine vorläufige (so genannte „Notfall“-)Zulassung erteilte, war das Anfang 2020 aus der EU ausgetretene Großbritannien. Die dortigen Behörden beteuerten allerdings, die „Notfallzulassung“ bedeute nicht, dass dieser Impfstoff nicht hinreichend auf Sicherheit geprüft worden sei. Obwohl BioNTech/Pfizer nahezu zeitgleich mit dem Antrag in Großbritannien auch die Zulassung bei der EMA beantragt hatte, erklärte diese zunächst, eine Entscheidung erst Ende Dezember 2020 treffen zu wollen. Nachdem von verschiedenen Seiten (auch aus Deutschland) Unmut über diese lange Bearbeitungsfrist geäußert worden war, wurde die Entscheidung schließlich auf den 19. Dezember 2020 vorgezogen. Am gleichen Tag erfolgte die formelle Zulassung durch die EU-Kommission, die wiederum Voraussetzung für die Zulassung in den Mitgliedsstaaten und die Auslieferung der bereits hergestellten Impfdosen an diese war. Nachdem die Voraussetzungen für die Impfung in Deutschland bereits am 15. Dezember 2020 abgeschlossen worden waren, sollten die Impfungen am 27. Dezember 2020 starten. Leider erwies sich, dass die Vorbereitungen für den Impfstart in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gut gelungen waren.

Obwohl bereits frühzeitig bekannt war, dass am Anfang der Impfkampagne nur relativ wenige Dosen zur Verfügung stehen würden (weshalb vor den Weihnachtstagen bereits im Rahmen einer Verordnung festgelegt worden war, in welcher Reihenfolge welche Bevölkerungsgruppen geimpft werden sollten), kam Anfang 2021 sehr rasch Kritik an der „Impfstrategie der Bundesregierung“ auf. Am 4. Januar 2021 warf SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn „Chaos und eine zu niedrig ausgefallene Bestellung von Impfdosen vor. Und Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz schickt gar einen Katalog mit 24 Fragen an seinen CDU-Kollegen Jens Spahn und bittet um „dringende Beantwortung“. Dies alles geschieht wohlgemerkt in einer Zeit, zu der sich Deutschland seit Wochen in einem so genannten „harten Lockdown“ befindet, mit bis auf wenige Ausnahmen geschlossenen Geschäften, vollständig geschlossener Gastronomie, komplett eingestelltem Kulturbetrieb, strengen Beschränkungen privater Kontakte, und in einer immer noch von erheblicher Impfskepsis geprägten Startphase der Schutzimpfungen. Dazu wenige Tage, bevor dieser Lockdown aller Voraussicht nach verlängert und auch noch verschärft werden muss, weil die weiterhin hohe Zahl der Neuinfektionen mit dem Virus und die ebenfalls weiterhin erschreckend hohe Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit ihm einfach keinen Raum für andere Entscheidungen lassen (was inzwischen auch so beschlossen worden ist).

Meine Meinung: „Corona“ stellt eine der größten, wenn nicht die größte Herausforderung dar, die Deutschland seit 1945 (dem Ende des Zweiten Weltkrieges) zu bewältigen hatte. Auch wenn es Menschen gibt, die anderer Meinung sein mögen: Die wichtigste Aufgabe in dieser äußerst schwierigen Situation sollte darin bestehen, die Gefahr einer Ansteckung mit diesem in nicht wenigen Fällen (viel häufiger als bei einer Influenza [Grippe]) tödlichen Virus so weit wie eben möglich zu verringern und dabei die Auswirkungen der hierzu erforderlichen Maßnahmen auf die Gesellschaft so gering wie nur eben möglich zu halten. Das ist für die hierfür Verantwortlichen, die Regierungen sowohl im Bund als auch (und sogar in noch höherem Maße) in den Ländern ein enormer Kraft- und ein noch größerer Balanceakt. Dies umso mehr, als es Kräfte gibt, die die Existenz dieses Virus und die von ihm ausgehenden Gefahren schlichtweg leugnen und uns alle glauben machen wollen, die zum Schutz der Bevölkerung angeordneten Maßnahmen dienten völlig anderen Zwecken (wie etwa der Errichtung einer Diktatur).

Vorweg: Ich glaube nicht an diese „Verschwörungstheorien“. Für mich sprechen die Zahlen über die Infektionen mit dem Virus und der Menschen, die an oder mit ihm gestorben sind, eine ebenso eindeutige Sprache wie die Berichte von Menschen, die eine Infektion mit ihm überlebt haben und über mehr oder weniger schwere Folgeschäden berichten, deren Abklingen nicht absehbar ist. Daher unterstütze ich das Bemühen der Bundesregierung und der Landesregierungen, die Verbreitung des Virus so weit wie irgend möglich einzudämmen was andererseits nicht bedeutet, dass ich alle diese Maßnahmen für gut und richtig halte. Aber um im Kampf gegen dieses Virus erfolgreich zu sein, brauchen die Regierungen weit mehr als irgendwelche Maßnahmen oder einen wirksamen Impfstoff: sie brauchen das Vertrauen der Bevölkerung! Nur wenn sie einen möglichst großen Teil der Bevölkerung davon überzeugen können, dass das Bemühen um ein Zurückdrängen und letztlich ein Überwinden dieser Pandemie ernsthaft ist, nur dann haben sie eine Chance, diesen Erfolg auch erzielen zu können.

Und nun bin ich bei meinem Punkt: Ich bemerke gerade, dass insbesondere die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Parteien, und hier insbesondere die SPD, im Begriff sind, dieses Vertrauen zu verspielen. Warum? Beispiel Impfstoff-Zulassung: Wie erwähnt, hatte Großbritannien für den Impfstoff eine Notfallzulassung erteilt. Auch wenn es sein mag, dass eine solche Zulassung nicht bedeutet, dass ein solcher Impfstoff weniger sicher ist: Allein der Wortbestandteil „Notfall-“ wird (Impf-)Skeptikern ganz selbstverständlich suggerieren, dass es sich hierbei nicht um ein „ordentliches“ Verfahren gehandelt haben kann, weshalb einem solchen Impfstoff ebenso selbstverständlich mindestens mit einer gehörigen Portion Misstrauen begegnet werden muss wenn er nicht gar komplett abzulehnen ist. Wenn also mit Blick auf die in Großbritannien erfolgte Notfallzulassung eine ebensolche von deutschen Politikern auch durch die EU gefordert wird, löst das bei mit nur ein verwundertes Kopfschütteln aus: Merken diese Leute gar nicht, dass sie dabei sind, unbedingt notwendiges Vertrauen in die Unbedenklichkeit einer Impfung leichtfertig zu verspielen, indem sie die Bedenken von Impfskeptikernn befeuern?

Beispiel Vorwurf Impf-Chaos: Die SPD bildet nun einmal mit der CDU/CSU eine Bundesregierung. Die wollte sie zwar ursprünglich nicht, und die will sie auch auf keinen Fall länger als bis zum im Herbst dieses Jahres anstehenden Ende der Legislaturperiode, aber noch ist es eben so. Und in dieser Eigenschaft ist sie auch an den Beschlüssen dieser Regierung ebenso beteiligt wie an denen des so genannten „Corona“-Kabinetts, da sie in diesem ebenfalls vertreten ist. Ihre Vertreter kannten also die Beschlusslage, und sie wussten demzufolge auch, dass und weshalb zu Beginn der Impfkampagne Impfstoff nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen würde. Und ihnen war auch bekannt, dass die Verabreichung dieses zuerst zugelassenen Impfstoffs mit größeren logistischen Schwierigkeiten verbunden sein würde, weil er bis kurz vor der Verwendung bei -70° Celsius gelagert werden muss. Klar war last but not least auch, dass für einen kompletten Schutz zwei Injektionen des Wirkstoffs im Abstand von höchstens 42 Tagen notwendig sind. Wenn nun in dieser Situation SPD-Generalsekretär Klingbeil Chaos-Vorwürfe an Jens Spahn richtet und SPD-Finanzminister Olaf Scholz seinem Ministerkollegen von der CDU einen 24-Fragen-Katalog zukommen lässt, dann frage ich mich ebenso wie einige CDU-Politiker, was denn in diese SPD oder zumindest deren hier genannte Protagonisten gefahren sein mag. (Um nicht missverstanden zu werden: Wenn es Fragen an den Koalitionspartner gibt, dürfen, ja müssen diese selbstverständlich gestellt werden. Aber das sollte intern geschehen, jedenfalls in einer Lage wie der aktuellen.) Liebe Leute! Ja, ich weiß, dass im Herbst Bundestagswahl ist, dass eure Partei in einem massiven Umfrage-Tief steckt und Olaf Scholz trotzdem den Anspruch entwickelt hat, diese Wahl mit seiner Partei zu gewinnen und der nächste Bundeskanzler zu werden. Dieses Bestreben ist ja auch legitim, und ich wünsche mir ja auch, dass die nächste Bundesregierung nicht von CDU und CSU dominiert wird. Aber, verdammt noch einmal: Noch ist eure SPD Bestandteil der Bundesregierung, und unser Land steckt in einer der schwersten, wenn nicht gar der schwersten Krise seiner Geschichte. Die Menschen in diesem Land, auch eure eigenen Wähler, dürfen in dieser Situation erwarten, dass ihr euch erst einmal um die Bewältigung dieser Krise kümmert. Wenn ihr das geschafft habt, dürft ihr euch liebend gerne darum kümmern, dieses Land künftig zu regieren und die Dinge zu verwirklichen, die euch am Herzen liegen. Aber bis dahin wollen die Leute, auch eure Wähler, zu denen vielleicht auch ich gehören könnte, Taten sehen, wollen sehen, dass ihr euch bemüht, den Kampf gegen dieses verfluchte Virus und auch seine  Leugner voranzubringen. Damit könnt und sollt ihr euch das Vertrauen der Menschen in diesem Land erwerben. Mit Aktionen wie den hier geschilderten verspielt ihr es – das gilt nicht nur für Politiker der SPD, sondern für die aller Parteien!


Solidarität in Zeiten von „Corona

Es ist schon irgendwie erstaunlich: Als Mitte März 2020 angesichts der stark zunehmenden Zahlen der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus massive Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger verfügt wurden, begehrte kaum jemand dagegen auf. Zwar wurde gegen verschiedene Einschränkungen des Demonstrationsrechts geklagt, und eine der hiergegen erhobenen Verfassungsbeschwerden war sogar erfolgreich. Doch Kontaktbeschränkungen, Gaststätten-, Geschäfts-, Schul- und Kita-Schließungen erregten zwar bei einigen betroffenen Bürgern Verärgerung, wurden aber irgendwie hingenommen. Als jedoch Ende April/Anfang Mai 2020 mit einigen neuen Maßnahmen (etwa der Pflicht, beim Einkaufen oder bei Fahrten im ÖPNV einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen [so genannte „Maskenpflicht“]) Lockerungen der zuvor strengen Beschränkungen eingeleitet werden sollten, ging es einigen Menschen mit den „Lockerungen“ nicht schnell genug. Ein Mann aus Bayern wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Er war der Auffassung, die der Allgemeinheit auferlegten Freiheitseinschränkungen seien unverhältnismäßig. Zum Schutz der besonders gefährdeten über 60-Jährigen sowie des Krankenhaus- und Pflegepersonals sei es ausreichend, wenn von diesen Gruppen die „Quarantänemaßnahmen“ eingehalten würden. Er war also der verschiedentlich auch von Politikern geäußerten Auffassung, es sei gerechtfertigt, den besonders gefährdeten Menschen („Risikogruppen“) besonders starke Freiheitseinschränkungen aufzuerlegen, um im Gegenzug die der Allgemeinheit auferlegten Beschränkungen weitestgehend aufheben zu können.

Mit einem Beschluss vom 13. Mai 2020 Az. 1 BvR 1021/20 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, diese Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlicher Unbegründetheit nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie hat dabei deutlich gemacht, dass der Staat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hat, die Gesundheit und das Leben einer Gefahr besonders ausgesetzter Menschen auch in der Weise zu schützen, dass er die Freiheit von Menschen einschränkt, die dieser Gefahr in geringerem Maße ausgesetzt sind. Von den stärker gefährdeten Menschen könne nicht verlangt werden, sich für eine längere Zeit völlig vom öffentlichen Leben ausschließen zu lassen, damit die Freiheiten der weniger gefährdeten Menschen in größerem Umfang erhalten bleiben könnten. Dies gebe das Grundgesetz nicht her.

Diese Entscheidung des BVerfG macht deutlich, dass die verschiedentlich wohl in Anlehnung an die entsprechenden, in anderen europäischen Staaten ergriffenen Maßnahmen erhobenen Forderungen, zum Schutz der „Risikogruppen“ diese mit einem weitgehenden Kontakt- oder gar Ausgehverbot zu belegen, in Deutschland nicht umsetzbar wären, weil sie gegen das Grundgesetz verstießen. Somit ist klar definiert worden, wie gesellschaftliche Solidarität in Deutschland während einer Pandemie auszusehen hat. Wer sich für diesen Beschluss interessiert, ihn aber nicht in Gänze lesen möchte, kann sich eine von mir erstellte Zusammenfassung ansehen.


„Corona“: Katholische Kreise warnen vor Weltregierung

Update vom 14.05.2020, 10.50 Uhr: Auch eine Woche nach der Veröffentlichung des Aufrufs (s.u.) ist eine Reaktion von Papst Franziskus darauf nicht erkennbar. Bei entsprechenden Recherchen bin ich allerdings auf einen Bericht gestoßen, der weitere Hintergründe offenlegt. Darin wird Kardinal Viganò als Autor des Papiers bezeichnet.


Update vom 11.05.2020, 13.00 Uhr: Kardinal Müller, einer der Mitunterzeichner des unten näher beschriebenen (und von mir bewerteten) Dokuments, hat seine Unterstützung dieses Aufrufs verteidigt, wie das Portal tagesschau.de am 10.05.2020, 17.34 Uhr, meldet. „Interessierte kirchliche Kreise“ hätten das Papier benutzt, um daraus Empörungskapital gegen ihre vermeintlichen Gegner zu schlagen“. Andersdenkende würden als Verschwörungstheoretiker hingestellt. Der Text werde bewusst missverstanden. Das Papier werde so hingestellt, als ob die Pandemie selbst erfunden wäre, um Panik zu machen, was ja absurd ist“. Eine Reaktion aus dem Vatikan ist auch jetzt noch nicht feststellbar.

Bewertung: Natürlich muss sich ein hoher kirchlicher Würdenträger wie Kardinal Müller nach einer solchen Entwicklung zu verteidigen suchen. Nur misslingt ihm nach meinem Eindruck dieser Versuch ziemlich kläglich. Zum einen handelt es sich ja (jedenfalls bei den prominenten Unterzeichnern bzw. Unterstützern des Aufrufs; s.u.) nicht um vermeintliche, sondern durchaus um tatsächliche und teilweise gar erklärte Gegner (des Papstes). Diese wollen offenbar die „Corona“-Krise nutzen, um sich gegen den Papst und andere reformorientierte Kräfte der Kirche in Stellung zu bringen. Dieser Kampf der Traditionalisten gegen eine Modernisierung der katholischen Kirche ist ja bereits seit dem von Papst Johannes XXIII. einberufenen und 1965 unter seinem Nachfolger Paul VI. beendeten II. Vatikanischen Konzil im Gange. Wahrscheinlich bemüht sich Kardinal Müller darum, dies ein wenig zu vertuschen bzw. einen drohenden Konflikt mit Papst Franziskus zu entschärfen. Zudem ist seine Darstellung der Kritik an dem Papier falsch: Sie behauptet nicht, dass ihm zufolge die Pandemie erfunden sei; der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer spricht ja in seiner auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme ausdrücklich davon, dass die Pandemie als Vorwand für die Verbreitung von Verschwörungstheorien benutzt werde (vgl. weiter unten). Folglich müssen die Äußerungen Müllers als ein kläglich misslungener Versuch verstanden werden, die Kritiker des Aufrufs für dumm zu verkaufen.

Bedauerlich finde ich, dass der Vatikan nach wie vor zu diesen Vorgängen schweigt. Zwar ist mir persönlich das Schicksal der katholischen Kirche herzlich egal; sie stellt jedoch nach wie vor in der Weltordnung einen nicht zu unterschätzenden Stabilitäts-, aber auch Machtfaktor dar (letzteres versuchen die Unterzeichner des Aufrufs anscheinend für ihre Zwecke auszunutzen). Sollte diese Funktion verlorengehen, hätte dies mit hoher Wahrscheinlichkeit derzeit nicht absehbare Auswirkungen auf die gesamte politische Weltordnung.

Weitere Aspekte dieses Vorgangs thematisiert ein Kommentar von Tillmann Kleinjung vom Bayerischen Rundfunk, der am 11.05.2020 um 8.33 Uhr online gestellt wurde. Darin bezeichnet er u.a. Kardinal Müller als den „Hans-Georg Maaßen der Katholiken“.


Sonntag, 10. Mai 2020. Wie üblich informiere ich mich per Teletext über die neuesten Entwicklungen auf dieser Welt. Mit den Nachrichten im ZDF-Text bin ich fast durch; dann die letzte Tafel der Übersicht, die letzte Überschrift und dann: Schock, Entsetzen: „Corona-Verschwörungstheorien: Vorwurf an katholische Bischöfe“. Meine Recherche führt mich zu einem ausführlichen Artikel auf der Homepage des Bayerischen Rundfunks.

Es geht um einen offenbar bereits am 7. Mai 2020 veröffentlichten Aufruf mit der Überschrift EIN AUFRUF FÜR DIE KIRCHE UND FÜR DIE WELT an Katholiken und alle Menschen guten Willens“. Die Initiatoren dieses Aufrufs geben ihrer Sorge Ausdruck, dass es Kräfte gibt, die daran interessiert sind, in der Bevölkerung  Panik zu erzeugen. Auf diese Weise wollen sie dauerhaft Formen  inakzeptabler Freiheitsbegrenzung aufzwingen, die Menschen kontrollieren  und ihre Bewegungen überwachen. Diese illiberalen Maßnahmen sind der  beunruhigende Auftakt zur Schaffung einer Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht“. Im Weiteren wird dem „Glauben“ Ausdruck verliehen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des „Corona-Infektionsrisikos mit der Folge, dass ganze Wirtschaftssektoren zum Erliegen gekommen seien, ergriffen wurden, um eine Einmischung von fremden Mächten zu  begünstigen, mit schwerwiegenden sozialen und politischen Auswirkungen“. Die wissenschaftliche Gemeinschaft“ soll dafür Sorge tragen, dass zweifelhafte Geschäftsinteressen die  Entscheidungen der Regierungen und internationalen Behörden  beeinflussen. Es ist unvernünftig, Arzneimittel, die sich als wirksam  erwiesen haben und oftmals kostengünstig sind, zu ächten, um  Behandlungen oder Impfstoffen Vorrang einzuräumen, die nicht so wirksam  sind, aber Pharmaunternehmen höhere Gewinne garantieren.“ Die Regierenden werden aufgefordert, Formen der Kontrolle über Menschen, sei es durch Tracingsysteme, sei es durch irgendwelche anderen Arten der Lokalisierung, auf das Strengste“ zu vermeiden. Denn: Der Kampf gegen Covid-19, so ernst er auch sein mag, darf nicht als  Vorwand zur Unterstützung undurchsichtiger Absichten übernationaler  Organisationen und Gruppen dienen, die mit diesem Projekt sehr starke  politische und wirtschaftliche Interessen verfolgen.“ Im selben Atemzug wird vor einer „drohenden Impfpflicht“ gewarnt, der sich die Bürger ebenso wie Tracingsystemen oder ähnlichen Instrumenten „straffrei entziehen“ können müssten.

Völlig unvermittelt kann man weiter lesen: Man beachte auch den offensichtlichen Widerspruch jener, die einerseits  eine Politik der drastischen Bevölkerungsreduzierung verfolgen und sich  gleichzeitig als Retter der Menschheit präsentieren, obwohl sie über  keine Legitimation verfügen, weder eine politische noch eine soziale.  Letztendlich kann die politische Verantwortung derjenigen, die das Volk  vertreten, auf keinen Fall Experten übertragen werden, die – und das  ist fürwahr beunruhigend – für sich selbst Formen der strafrechtlichen Immunität fordern.“ Doch damit noch nicht genug: Wir fordern die Medien mit Nachdruck auf, sich aktiv zu  einer genauen Informationsweitergabe zu verpflichten und Dissens nicht  zu bestrafen, indem, wie in den sozialen Medien, in der Presse und im  Fernsehen mittlerweile weit verbreitet, Formen der Zensur auszuüben.  Korrekte Informationsweitergabe bedeutet, dass auch anderen, von der  vorherrschenden Meinung abweichenden Stimmen Raum gegeben wird. ... Eine demokratische und ehrliche Debatte ist das beste Gegenmittel gegen die Gefahr subtiler Formen der Diktatur, vermutlich noch schlimmere als jene, die unsere Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit entstehen und vergehen sah. Der Aufruf gipfelt schließlich in der Feststellung: Wir kämpfen gegen einen unsichtbaren Feind, der die Bürger untereinander  spalten, die Kinder von ihren Eltern, Enkel von ihren Großeltern,  Gläubige von ihren Seelsorgern, Schüler von ihren Lehrern und Kunden von  ihren Verkäufern trennen will. Lassen wir nicht zu, dass Jahrhunderte  der christlichen Zivilisation unter dem Vorwand eines Virus ausgelöscht  werden, um eine verabscheuungswürdige technokratische Tyrannei  aufzurichten, in der Menschen, deren Namen und Gesichter man nicht  kennt, über das Schicksal der Welt entscheiden können, indem sie uns in  eine virtuelle Wirklichkeit verbannen. Wenn das der Plan ist, mit dem  uns die Mächtigen dieser Welt uns beugen wollen, dann sollen sie wissen,  dass Jesus Christus, König und Herr der Geschichte, verheißen hat, dass die Mächte der Finsternis nicht siegen werden (Mt 16, 18).

Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Auszüge aus dem Dokument. Am Rande erwähnenswert, für eine Gesamtbewertung aber wohl nicht ganz unwichtig, ist zum einen, dass bei der Aufzählung der durch die Maßnahmen zur Eindämmung der „Corona-Pandemie eingeschränkten Freiheiten die Religionsfreiheit an erster Stelle genannt wird; erst dann folgen die freie Meinungsäußerung und die Bewegungsfreiheit. Zum anderen ist mir aufgefallen, dass sich die Initiatoren des Aufrufs als Hirten, die für die Herde Christi verantwortlich sind“ bezeichnen. Wie ich dies und den gesamten Aufruf bewerte, das können Sie weiter unten nachlesen.

Bevor ich auf das oben kurz vorgestellte Dokument stieß, interessierte mich, wer dahinter steht. In der eingangs erwähnten Teletext-Meldung sind drei Namen genannt: der deutsche Kardinal (und Erzbischof von Mainz) Gerhard Ludwig Müller, Erzbischof Carlo Maria Viganò, ehemaliger päpstlicher Nuntius (Gesandter) in Nigeria und den USA, und Kardinal Joseph Zen Ze-kiun, ehemaliger Bischof von Hongkong. Bemerkenswert ist, dass alle drei Geistlichen in der jüngeren Vergangenheit in Konflikte mit Papst Franziskus geraten sind und Kardinal Zen im Jahr 2018 sogar angekündigt hatte, er wolle sich ins Kloster zurückziehen und schweigen“. Ob diese Gemeinsamkeiten allerdings etwas mit dem Aufruf zu tun haben, muss jedenfalls ich mangels weiterer Kenntnisse der Materie erst einmal dahinstehen lassen. Auffällig finde ich sie aber schon. Der guinesische Kardinal Robert Salah, Kardinalpräfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakrametenordnung, hat seine zunächst geleistete Unterschrift wieder zurückgezogen. Er müsse als ranghoher Mitarbeiter des Kardinalkollegiums eine gewisse Zurückhaltung in politischen Fragen“ zeigen. Persönlich teile er aber die in dem Aufruf mitgeteilten „Bedenken zur Einschränkung von Grundrechten“. Er gilt als einer der schärfsten Kritiker von Papst Franziskus im Vatikan.

Meine Meinung:

Dass im Zusammenhang mit der „Corona-Pandemie immer mehr durchaus krude Verschwörungstheorien das Licht der Welt erblicken und in Umlauf geraten, ist ja in den letzten Tagen mehr und mehr bekannt geworden. Auch ich habe im Freundeskreis schon vor wenigen Tagen die Befürchtung geäußert, dieses Virus könne möglicherweise stärker an unserer demokratischen Grundordnung nagen, als dies für mich bis vor sehr kurzer Zeit noch vorstellbar gewesen sei. Doch dass sich prominente Vertreter der katholischen Kirche Kardinal Müller war immerhin bis zum 2. Juli 2017 Präfekt der päpstlichen Kongregation für die Glaubenslehre auch nur im Entferntesten mit derartigen Dingen beschäftigen würden, wäre mir bis heute Morgen im Traum nicht eingefallen. Da ist die Rede davon, dass unter dem Vorwand der Covid-19-Epidemie in vielen Fällen unveräußerliche  Rechte der Bürger verletzt und ihre Grundfreiheiten unverhältnismäßig  und ungerechtfertigt eingeschränkt werden“, und dass es „Grund zu der Annahme“ gebe, – und das auf der Grundlage offizieller Daten zur Epidemie in Bezug auf  die Anzahl der Todesfälle – dass es Kräfte gibt, die daran interessiert  sind, in der Bevölkerung Panik zu erzeugen und dass diese Kräfte eben eine „Weltregierung“ herbeiführen wollten, die durch niemanden legitimiert wäre. Belege, aus denen sich diese Annahme herleiten lässt, werden (selbstverständlich[?]) nicht genannt, Stattdessen werden anschließend soziale Medien, Fernsehen und Presse hinsichtlich der Informationsverbreitung einfach mal in einen Topf geworfen. Nun kann ich mich persönlich nur auf das Fernsehen (und hier aus jedenfalls für mich guten Gründen nur auf das öffentlich-rechtliche) beziehen, aber dort glaube ich bislang und zwar völlig unabhängig von „Corona keineswegs eine einseitige, sondern im Gegenteil durchaus kritische Berichterstattung wahrgenommen zu haben. Dort wird auch immer wieder auf Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hingewiesen, und Bestrebungen zur Etablierung einer „Weltregierung“ wären mit Sicherheit in den politischen Magazinen aufgegriffen und entsprechende Beiträge publikumswirksam in Trailern angekündigt worden. Nein, liebe Bischöfe und Kardinäle, wer bei der Äußerung solch schwerwiegender Befürchtungen und Anschuldigungen nicht die Quellen nennt, auf die er sich bezieht, der verliert auch wirklich den allerletzten Anspruch darauf, in irgendeiner Weise ernst genommen zu werden.

Es wird beklagt, preisgünstige und wirksame Arzneimittel gegen Covid-19 würden geächtet, teureren und weniger wirksamen der Vorzug gegeben, um der Pharmaindustrie eine höhere Gewinnspanne zu ermöglichen. Woher kommt so etwas?, möchte ich diese Herren fragen. Es werden gerade erst die ersten möglicherweise auch gegen Covid-19 einsetzbaren Medikamente getestet (speziell dagegen entwickelte kann es ja noch gar nicht geben), von denen man nach meiner Kenntnis bei einem offenbar eine weitgehende Wirkungslosigkeit festgestellt hat, wohingegen mit einem anderen die Behandlungsdauer ersten Ergebnissen zufolge verkürzt werden kann. Mithin ist für die geäußerten Anschuldigungen bzw. Befürchtungen keinerlei Grundlage erkennbar. Auch die Gefahr einer Impfpflicht vermag ich nicht zu sehen; sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der immerhin die Pflichtimpfung gegen Masern durchgesetzt hat, hat sich in diesem Fall klar gegen eine solche Verpflichtung ausgesprochen.

Die Eindämmung dieser Pandemie wird nur möglich sein, wenn Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Um dies leisten zu können, müssen in irgendeiner Weise Menschen „überwacht“ werden. Dies sollte zunächst einmal anerkannt werden. Zwar habe ich ausdrücklich erklärt, dass ich die geplante App zur Nachverfolgung von Infektionsketten skeptisch beurteile; da derartige Apps jedoch (jedenfalls derzeit noch) auf nationaler Ebene entwickelt werden, kann schon von daher nicht nachvollzogen werden, inwieweit eine solche (oder gar jegliche, unterhalb dieser Schwelle liegende Bemühungen um eine Nachverfolgung der Infektionsketten) zur Unterstützung undurchsichtiger Absichten übernationaler Organisationen und Gruppen dienen“ könnte. Auch dies muss folglich wohl in den Bereich „Verschwörungstheorie“ eingeordnet werden. Zudem müssen sich die Autoren fragen lassen, wen sie meinen, wenn sie von denen sprechen, die einerseits eine Politik der drastischen Bevölkerungsreduzierung  verfolgen und sich gleichzeitig als Retter der Menschheit präsentieren“ und hierfür über keinerlei Legimitation verfügten, die aber als Experten für sich selbst strafrechtliche Immunität forderten. Nun bin ich zwar selbst bei Online-Diskussionen schon Vertretern der beschriebenen Art begegnet; andererseits habe ich aber zumindest was die deutsche Bundesregierung angeht keinerlei Hinweise darauf, dass Verfechter derartig kruder Sichtweisen von dieser als Experten bemüht werden sollten. Darüber hinaus scheinen die Herren Autoren völlig vergessen zu haben, dass jedenfalls in Deutschland nur sehr wenige Personengruppen in den Genuss strafrechtlicher Immunität kommen können und Regierungsberater/innen nicht zu diesen gehören.

Dass es sich beim Kampf gegen Covid-19 um einen solchen gegen einen „unsichtbaren Feind“ handelt, ist sicherlich richtig (es sei denn, jedermann hätte die Gelegenheit, das SARS-CoV-2-Virus unter dem [Elektronen-]Mikroskop zu betrachten), und auch die von diesem bewirkten Trennungen sind durchaus treffend beschrieben. Jedoch scheint nach Auffassung der Autoren dieses Aufrufs hinter diesem ein noch unsichtbarerer zu stehen, einer, der noch nicht einmal mit einem (Elektronen-)Mikroskop identifiziert werden kann. Dieser dürfte aber (ebenso wie Gott[?]) nur in den Gehirnen derer existieren, die ihn vermuten.

Mit der oben erwähnten „Hirten“-Bemerkung scheinen mir diese Herren schließlich ein sehr bemerkenswertes Menschenbild zu offenbaren; sofort bildete sich in meinem Kopf eine „Führer befiehl, wir folgen!-Assoziation. Nun ist ja bekannt, dass zumindest in früheren Zeiten Geistliche ihre Gemeinde gerne als ihre „Schäfchen“ bezeichneten; für die heutige Zeit scheint mir eine solche Beschreibung des Verhältnisses zwischen (führenden) Geistlichen und Gläubigen jedoch ziemlich aus der Welt gefallen zu sein. Dass die Religionsfreiheit bei der Aufzählung der durch die „Corona-Maßnahmen eingeschränkten Freiheitsrechte an erster Stelle genannt wird, mag zwar noch mit dem Status der Autoren als Geistliche erklärt (und entschuldigt) zu werden; allerdings lassen die (hier nicht wiedergegebenen) Einlassungen zur Zulässigkeit bzw. Nicht-Zulässigkeit staatlicher Einflussnahme auf die Gestaltung von Gottesdiensten erkennen, dass die Herren wohl von der Kirche als einem „Staat im Staate“ träumen.

Zum Glück ist festzustellen, dass dieser Aufruf auch aus Kreisen der katholischen Kirche heftigsten Widerspruch erfährt. An vorderster Stelle hat der Generalvikar des Bistums Essen, Klaus Pfeffer, gegen diesen Aufruf Stellung bezogen. Auf Facebook erklärte er bereits am 8. Mai 2020, 3.08 Uhr: „Kardinal Müller und diejenigen, die mit ihm diesen Aufruf unterzeichnet  haben, entblößen sich selbst: Ich habe den Original-Text gelesen und bin  einfach nur fassungslos, was da im Namen von Kirche und Christentum  verbreitet wird: Krude Verschwörungstheorien ohne Fakten und Belege,  verbunden mit einer rechtspopulistischen Kampf-Rhetorik, die  beängstigend klingt. Es ist ungeheuerlich, wenn unsere Anstrengungen zur  Eindämmung einer Pandemie diskreditiert werden als ‚Vorwand‘, um eine ‚hasserfüllte technokratische Tyrannei‘ zu begründen, die die ‚christliche Zivilisation auslöschen‘ wolle. Dem muss widersprochen  werden! Mit Jesus Christus, auf den sich die Unterzeichner berufen,  haben derart wirre Thesen, die Ängste schüren, Schwarz-Weiß-Denken  verfolgen, üble Feindbilder zeichnen und das Miteinander in unseren  Gesellschaften vergiften, nichts zu tun. Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat sich in einer Erklärung vom 9. Mai 2020, 23.34 Uhr, sehr klar von dem Aufruf distanziert. Aus dem Vatikan (also von päpstlicher Seite) gab es bis zum frühen Abend des 10. Mai 2020 offenbar keine Reaktion. Da jedoch der Kreis der Unterzeichner des Dokuments durchaus international ist, sollte eine solche Reaktion päpstlicherseits auf jeden Fall erfolgen. Geschieht dies nicht, müsste das als Zeichen der Schwäche von Papst Franziskus ausgelegt werden. Zudem würde das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche weiter schwinden.

Und nur ganz nebenbei: Es gibt doch bereits zwei „Weltregierungen“, die sich (zumindest sehr weitgehend) jeder Kontrolle (und auch Legitimation) entziehen: die eine ist jawohl, das meine ich sehr ernst die katholische Kirche, die zweite ist schlicht und ergreifend das Geld (oder, biblisch gesprochen: der schnöde Mammon).


Corona-Warn-App das Ei des Kolumbus?

Update vom 13.04.2020: Manchmal frage ich mich, was in den Köpfen derer vorgeht, die in Deutschland Politik betreiben oder jedenfalls meinen, sie seien für dieses Geschäft geeignet. So erfuhr ich am Vormittag des Ostersonntags von einem Vorstoß des Vorsitzenden der Jungen Union, Tilman Kuban, die geplante Corona-Warn-App nicht etwa nur auf freiwilliger Basis einzuführen, sondern automatisch auf allen Smartphones zu installieren; wer sie nicht nutzen wolle, solle aktiv widersprechen müssen. Ich war entsetzt: Zwei Tage zuvor hatte ich den Bundesgesundheitsminister anhand des mir Widerfahrenen gebeten, über die Sinnhaftigkeit einer solchen App noch einmal genauer nachzudenken (s. weiter unten in diesem Artikel), und nun dieser Vorschlag! ‚Machen sich diese Leute überhaupt Gedanken darüber, was sie da gerade in die Welt hinausposaunen?‘, fragte ich mich. Die Mehrzahl der Bevölkerung ist zwar noch ruhig und befürwortet sogar die uns auferlegten Beschränkungen, aber wenn der Bogen überspannt wird, kann sich das auch schnell ändern. Ein solcher Vorschlag kann zudem schnell Gedanken in Errichtung eines „Überwachungsstaats“ auslösen, der zwar nach menschlichem Ermessen nicht ansteht (und im Falle eines Falles wohl auch vom Bundesverfassungsgericht verhindert werden würde), was aber sehr schnell zu Verschwörungstheorien führen könnte. Und von denen gibt es im Zusammenhang mit Corona“ ohnehin schon viel zu viele. Obwohl ich wusste, dass Kubans Vorstoß bereits kritisiert worden war, wollte ich mich gerade auch wegen des von mir Erlebten persönlich bei ihm zu Wort melden, und teilte ihm daher meine Gedanken per E-Mail mit. Es ist für mich nicht wirklich verständlich, dass in einer solch angespannten Situation wie der momentanen, die für viele Menschen schwere bis schwerste Belastungen mit sich bringt und in der alles nur erdenklich Mögliche getan werden sollte, um die derzeit noch überraschend große Unterstützung in der Bevölkerung für die doch massiven uns allen auferlegten Beschränkungen möglichst aufrecht zu erhalten, derartig undurchdachte Vorschläge gemacht werden. Solche Vorschläge lassen mich auch befürchten, dass die Menschen, die sie vorbringen, jedenfalls zum Teil die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung nicht wirklich verstanden haben.

Seit etwa einer Woche (heute schreiben wir den 10. April 2020) wird konkret über eine App nachgedacht, die Menschen warnen soll, die sich in der Nähe von Personen aufgehalten haben, die „positiv auf Corona getestet wurden. Klingt erst einmal vielversprechend, insbesondere, wenn man bereit ist, Datenschutz-Bedenken hintenan zu stellen. Hierzu war ich obwohl ich durchaus einer Risikogruppe zuzuordnen bin von vornherein nicht bereit. Was mir nun widerfahren ist, lässt mich darüber hinaus an der Sinnhaftigkeit der Einführung einer solchen App zweifeln. Warum?

Mitte März das Virus begann gerade, sich verstärkt in Deutschland auszubreiten verspürte ich beim morgendlichen Aufwachen leichte Erkältungssymptome. Dies teilte ich der Mitarbeiterin des mich betreuenden ambulanten Pflegedienstes mit, weil an diesem Morgen ein Dusch-Termin anstand, den ich zur Vermeidung einer Verschlimmerung ausfallen lassen wollte. Die Information wurde an die Pflegedienstleitung weitergegeben, die für mich durchaus nachvollziehbar eine Corona-Infektion fürchtete; schließlich betreut dieser Pflegedienst eine Vielzahl anderer Menschen mit Behinderung. Was eine solche Infektion nach sich ziehen kann, haben wir in den zurückliegenden Wochen zur Genüge erfahren müssen. Da ich am nächsten Tag ohnehin ein Routine-Telefonat mit meiner Hausarzt-Praxis führen musste, sprach ich darin das Problem an. Schließlich landete ich bei der Hotline des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, durch die mir nach Beantwortung einiger entsprechender Fragen bestätigt wurde, dass bei mir ein Verdacht auf eine Corona-Infektion nicht vorliege; dies möge ich bitte auch meinem Hausarzt mitteilen, der bei Bedarf für den Pflegedienst eine entsprechende Bescheinigung ausstellen könne.

Damit war die Sache für mich erledigt bis zum 9. April 2020. An diesem Tag fand ich Post von der Stadtverwaltung Düsseldorf in meinem Briefkasten vor. Der Inhalt: Eine „Ordnungsverfügung“ des Gesundheitsamtes, datiert auf den 2. April 2020, des Inhalts, hiermit werde schriftlich die bereits am 17.03.2020 ergangene mündliche Verfügung bestätigt, der zufolge ich mich wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion in der Zeit vom 17.03. - 31.03.2020 in häuslicher Quarantäne aufzuhalten und weitere, in dieser Verfügung näher beschriebene Maßnahmen zu beachten habe. Gegen diese Verfügung könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Wie man sich angesichts des oben geschilderten Sachverhalts leicht denken kann, war ich beim Lesen dieser Zeilen wie vor den Kopf geschlagen und zutiefst irritiert. Was sollte das? Ich hatte doch am Telefon eine exakt gegenteilige Auskunft erhalten! Und wieso wird eine solche Verfügung erst schriftlich ausgefertigt,  wenn der Zeitraum schon vorbei ist, auf den sie sich erstreckt? O.k., nach dem ersten Schrecken begann ich nachzudenken. Zunächst einmal wollte ich natürlich wissen, was hier (ganz offensichtlich) schiefgelaufen war. In einem Schreiben an das Gesundheitsamt Düsseldorf stellte ich demzufolge klar, dass es eine mündliche Verfügung des beschriebenen Inhalts nicht oder jedenfalls für mich erkennbar nicht gegeben habe, weshalb ich die schriftliche Verfügung als gegenstandslos betrachte. Da zudem der Zeitraum, auf den sie sich bezöge, bereits abgelaufen sei und ich gerade in der aktuellen Situation nichts von einer unnötigen Belastung der Gerichte hielte, verzichtete ich auf eine Klage gegen sie.

Doch die Sache ließ mir keine Ruhe. Hier war ein Fehler passiert, über den der Amtsleiter Bescheid wissen sollte. Und: Ging das Ganze nicht über diesen „Einzelfall“ hinaus – vielleicht sogar weit hinaus? Da wurde doch schon seit Tagen über diese Warn-App diskutiert! Was wäre, wenn es diese App schon gäbe, schon Mitte März 2020 gegeben hätte, und ich zu ihrer (Be-)Nutzung bereit gewesen wäre? Gut, ich bin nicht positiv getestet worden (weil ich gar nicht getestet wurde; auch ein Unding, schließlich war ich laut der schriftlichen Ordnungsverfügung ein Verdachtsfall), aber reichte es für eine Registrierung eben möglicherweise bereits aus, von einer Behörde als Verdachtsfall eingestuft zu sein? Schließlich ist über die Einzelheiten noch gar nicht entschieden, womöglich noch nicht einmal nachgedacht. Wenn dies so wäre, so spann ich den Faden weiter, dann wären möglicherweise eine Menge Leute, die sich in der fraglichen Zeit in meiner Nähe aufgehalten hatten, völlig grundlos gewarnt und ebenfalls in häusliche Quarantäne geschickt worden mit allen mit einer solchen Maßnahme für die betroffenen Menschen negativen Folgen. So entschloss ich mich, den Amtsleiter nicht nur über den Vorgang an sich zu informieren und ihn um diesbezügliche Aufklärung zu bitten, sondern schilderte ihm auch als mögliche Folgen eines weiteren solchen Fehlers in seinem Amt dieses Szenario. Zudem nahm ich Kontakt zum Studio Düsseldorf des WDR auf und informierte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sowie die Patientenbeauftragte der Bundesregierung über den Vorgang. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn habe ich ebenfalls kontaktiert und ihn nach einer Schilderung des Sachverhalts und meiner oben beschriebenen Überlegungen und Bedenken gebeten, unter Berücksichtigung dessen die Einführung einer solchen App noch einmal zu überdenken. Schließlich, so habe ich gewarnt, könnten als unberechtigt angesehene weitere Einschränkungen von Grundrechten dazu führen, dass die bisher erfreulich hohe Akzeptanz der unsere Freiheit beschränkenden Maßnahmen in der Bevölkerung zu bröckeln beginne. Das aber könne kaum gewünscht sein.

Sobald ich von den angeschriebenen Institutionen bzw. Personen Rückmeldungen erhalte, werde ich sie an dieser Stelle veröffentlichen. Der Bundesgesundheitsminister ist darüber informiert, dass über diesen Vorgang an dieser Stelle eine Veröffentlichung erfolgen soll.


Sport und Perversion

Auch die Sportwelt liegt derzeit bekanntlich still. Auf welch skurrile, in diesem speziellen Fall sogar menschenverachtende Ideen Verantwortliche von Teams in dieser Situation kommen können, enthüllt eine Meldung, die ich am 31. März 2020 dem NOS-Teletext (Niederlande) entnehme. Dieser zufolge hat der Technische Direktor des Formel-1-Rennstalls Red Bull, Helmut Marko, in einem Interview mit dem österreichischen Fernsehen berichtet, zu Beginn der Corona-Krise sei von der Teamleitung erwogen worden, das Team im Rahmen eines Trainingscamps bewusst einer Ansteckung mit SARS-CoV2 auszusetzen. Er wird mit den Worten zitiert: „Es handelt sich um junge, starke Männer mit ausgezeichneter Gesundheit. Auf diese Weise wären sie, wenn wir wieder an die Arbeit gehen können, gut vorbereitet gewesen für eine schwere Weltmeisterschaft.“ Der Plan wurde jedoch schnell verworfen: „Sagen wir mal, dass das nicht wirklich gut ankam.“, soll Marko grinsend hinzugefügt haben.

Meine Meinung:

Von Sportlern wird gerade wie von allen anderen Menschen auch solidarisches Verhalten eingefordert. Zwar auch gegenüber der gesamten Gesellschaft, auch und gerade im Profisport aber auch gegenüber Vereinen bzw. Teams, die wegen geringer Finanzkraft mehr oder weniger große Probleme haben, ihren Betrieb oder sogar ihre Existenz zu sichern. Dabei wird von nahezu allen Akteuren immer wieder betont, die Gesundheit der Sportler, aber auch der möglichen Zuschauer, stehe an erster Stelle. Der Konzern Red Bull ist ein außerordentlich finanzstarker, der Vereine in sehr vielen Sportarten und in vielen Teilen der Welt unterhält. Wenn ein solcher Konzern auch nur entfernt in Erwägung zieht, von ihm beschäftigte Sportler bewusst der Infektion mit einem Virus auszusetzen, dessen genaue Auswirkungen auf die mit ihm infizierten Menschen zu dem fraglichen Zeitpunkt noch nicht einmal ansatzweise bekannt waren, so zeugt dies von einer erschreckenden Verantwortungslosigkeit, ja Menschenverachtung. Es möge jeder für sich entscheiden, wie er mit dem Wissen um eine solche Haltung umgehen möchte. Eine Möglichkeit wäre, die Produkte dieses Konzerns zu boykottieren, wobei ich zu den „Produkten“ auch das zählen würde, was die in seinem Namen tätigen Sportler „produzieren– also etwa Formel-1-Rennen oder Fußballspiele. Aber Achtung: Mit diesem Boykott-Vorschlag ist keinesfalls ein Aufruf zu wie auch immer gearteter Gewalt (einschließlich verbaler) verbunden! „Boykott“ meint hier ausschließlich Konsumverzicht, also: die physischen Produkte nicht mehr zu kaufen, Sportveranstaltungen mit Red-Bull-Beteiligung fernzubleiben.


„Ermächtigungsgesetz in Ungarn

Vor weniger als einer Stunde (in der 17.00 Uhr-Tagesschau) habe ich erfahren, dass das Parlament des EU-Mitglieds (!) Ungarn mit einer Mehrheit von mehr als 72% ein Gesetz verabschiedet hat, das es der Regierung Viktor Orban auf unbestimmte Zeit ermöglicht, ohne das Parlament zu regieren. Selbst wenn die „Corona-Krise alle Länder vor besondere Herausforderungen stellt (s. den nachfolgenden Artikel), ist die dortige Situation offenbar keinesfalls der etwa in Italien oder Spanien vergleichbar, wo Tausende von Toten und Zehntausende von Infizierten gezählt werden. Daher muss vermutet werden, dass Viktor Orban hier versucht, mit einem „kalten Staatsstreich“ ausschließlich seine politischen Vorstellungen und Pläne durchzusetzen. Dies ist umso bemerkenswerter, als seine Fidesz-Partei ohnehin bereits über eine deutliche Mehrheit im Parlament verfügt. Wie dem oben verlinkten „Spiegel“-Artikel zu entnehmen ist, haben die Bundesregierung, aber auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen bisher „zurückhaltend“ auf diesen, sich offenbar bereits in der vergangenen Woche abzeichnenden Vorgang reagiert. Aufrechte Demokraten, insbesondere in Deutschland, muss er jedoch mit großer Sorge erfüllen. Da Demonstrationen in Deutschland aktuell und wohl auf absehbare Zeit nicht möglich sind, müssen andere Formen gefunden werden, um die deutschen und europäischen Politiker zu einer klaren Haltung gegenüber dem EU-Mitglied Ungarn zu drängen. Es kann und darf nicht sein, dass dieses Virus nun auch noch die Demokratien in Europa (und womöglich noch anderswo) zu infizieren beginnt.


Droht wegen Corona eine Revolution?

Wir schreiben den 30. März 2020. Seit etlichen Wochen beherrscht ein Virus die Schlagzeilen in Deutschland, hält das Land in Atem, sorgt für seit dem Zweiten Weltkrieg nie dagewesene Zustände und Einschränkungen unserer Freiheiten und beschäftigt ganz selbstverständlich Bürger und Politiker gleichermaßen: SARS-CoV2. Dieses Virus ist mit dem SARS-Virus verwandt, das 2002 die Welt in Atem hielt, und stammt aus der Familie der Corona-Viren, die ansonsten eher harmlose Erkältungen auslösen, ist aber nach allem, was sich seit seinem Auftauchen in der chinesischen Stadt Wuhan im Dezember 2019 herausgestellt hat, offenbar weitaus ansteckender und tödlicher. Weil in allen Medien ausführlich über die „Corona-Krise“ berichtet wird, habe ich es bis heute – abgesehen von einem anlässlich der Aktualisierung vom 22.03.2020 auf der Startseite veröffentlichten Aufruf, sich entsprechend den von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen angeordneten Maßnahmen zu verhalten und bei allen schmerzlichen Einschränkungen unserer gewohnten Freiheiten Geduld zu bewahren, weil nur so eine Aussicht darauf besteht, dass diese bald wieder aufgehoben werden können nicht für erforderlich gehalten, im Rahmen dieses Webauftritts auf das Geschehen einzugehen oder ihm gar eine eigene Seite zu widmen.

Das hat sich am heutigen Vormittag geändert. Bei meiner morgendlichen Durchsicht der Teletext-Seiten der öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehsender fiel mir im ZDF-Text ein Hinweis auf einen Gastbeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, im „Spiegel“ auf, in der dieser vor einer „Revolution der Mittelschichtgewarnt habe. Sofort war ich alarmiert. So etwas, dachte ich, können wir in der gegenwärtigen Situation aber nun mal gar nicht gebrauchen. Die Lage ist ohnehin schwierig genug, und selbstverständlich wird die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger größer werden, je länger die Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen. Da sollten verantwortliche Politiker doch eher an das Verantwortungsgefühl der Menschen und an deren Zusammengehörigkeitsgefühl appellieren, statt Horrorszenarien an die Wand zu malen. Meine ohnehin schon schlimmen Erwartungen wurden bei der Lektüre des Beitrags sogar noch übertroffen, und so kam ich nicht daran vorbei, Herrn Buschmann per E-Mail zu antworten. Dieser ganze Vorgang war und ist es mir nun doch wert, auch in diesem Webauftritt auf „Corona“ einzugehen.

Meine Meinung:

Es ist wirklich schlimm zu sehen, welche enormen Wirkungen ein Virus hat, das anfangs kaum jemand ernst genommen hat (und es gibt immer noch Politiker führende Staatsmänner durchaus bedeutender Staaten die es immer noch nicht ernstzunehmen bereit sind) nicht nur auf Deutschland, sondern auf immer größere Teile der ganzen Welt haben kann. Abgesehen von den Menschen, die an diesem Virus erkranken oder gar daran sterben werden, wird es sehr negative Auswirkungen auf Millionen, vielleicht zig- oder sogar hunderte Millionen Menschen auf der ganzen Welt haben. Die meisten Politiker haben dies mittlerweile erkannt (wenn auch in einigen Fällen wohl zu spät bis viel zu spät, so etwa Donald Trump oder Boris Johnson) und verordnen ihren Bürgern schmerzhafteste Maßnahmen, die auch die Wirtschaft dieser Länder um in manchen Fällen viele Jahre zurückwerfen werden, was wiederum langdauernde Auswirkungen auf den Wohlstand und die Lebensumstände der Menschen haben wird. Doch wenn diese Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen (oder auch zu früh beendet) werden, dann werden die Folgen in Tausenden, in manchen Fällen (das ist bereits heute Realität) Zehntausenden von Toten bestehen. Und auch wenn es sich bei den Toten bislang überwiegend um ältere oder Menschen mit Vorerkrankungen handelt, was sich aber möglicherweise gerade ein wenig ändert, wie neueste Erkenntnisse andeuten Tote (oder auch nur von der Erkrankung schwer geschädigte Menschen, von denen anscheinend auch in zunehmendem Maße bei schweren Krankheitsverläufen auszugehen ist) können nun einmal nicht mehr arbeiten und die Wirtschaft wieder aufbauen helfen. Wer also noch größere Schäden für die wirtschaftliche Entwicklung seines Landes vermeiden möchte, der sollte Beschränkungen nicht vorschnell aufheben (wollen) und vor allem auf den Rat von Experten hören (und zwar wohlgemerkt im Plural „Experten“ und nicht nur auf einen, womöglich von ihm selbst ausgesuchten, Vertreter dieser Spezies). Und: Es mag ja (aus der Sicht einiger Menschen) eine verlockende Idee sein, zur schnelleren Wiedererlangung eigener Freiheiten einfach Angehörige von „Risikogruppen“ zu deren (vermeintlichem) Schutz in Quarantäne zu schicken. Doch wer dies möchte, sollte sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, dass er beim nächsten Mal selbst zu einer solchen gehören könnte und sich dann genau überlegen, ob er dann auch unfreiwillig in Quarantäne geschickt werden will. Wer wie Herr Buschmann dann darüber hinaus noch meint, eine solche Maßnahme könne „sogar grundrechtlich geboten“ sein, sollte sehr dringend sein Rechtsverständnis und seine Kenntnisse des Grundgesetzes überprüfen: Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes dürfte sich eine unterschiedliche Behandlung von Menschen anhand des Kriteriums „Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe“ wohl eher nicht ableiten lassen, wobei noch erschwerend hinzukommen dürfte, dass diese wohl kaum abschließend definiert werden kann. Auch für Politiker sollte die dringende Empfehlung gelten: „Vor Inbetriebnahme des Mundwerks (oder dem Betätigen der Computertastatur) bitte Gehirn einschalten!


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