Neue Koalition - Aufbruch oder alte Fehler?
Hilft das neue „Schwarz-Rot“ Deutschland?
Seit dem 6. Mai 2025 ist die neue Regierung Deutschlands im Amt. Die so genannten „Unionsparteien“ (die CDU und ihre „Schwesterpartei“ CSU), die die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 mit großem Vorsprung gewonnen hatten, und die bei dieser Wahl auf Platz 3 hinter die AfD zurückgefallene SPD hatten sich zu einem wahren „Zweckbündnis“ zusammengetan; nach dem Wahlergebnis war dies die einzige Möglichkeit gewesen, eine Regierung mit einer AfD-Beteiligung zu verhindern. Die neue Koalition will „Verantwortung für Deutschland“ übernehmen; für sie bedeutet das in erster Linie, die seit Jahren schwächelnde Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, die „illegale Migration“ weiter zu begrenzen und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken (was auch die weitere Stärkung der militärischen Fähigkeiten der Ukraine einschließt – ein Element, das in meinen Augen nach dem weitgehenden, von Donald J. Trumps Regierung verfügten weitgehenden Stopp der militärischen Unterstützung dieses Landes von großer bis größter Wichtigkeit ist).
Wahrlich große Ziele – ob es gelingt, sie alle wie geplant zu erreichen, wird sich zeigen müssen. Die Krux ist nur: Diese Regierung wird sich genau hieran messen lassen müssen. Gelingt es ihr nicht, die großen und drängenden Probleme dieses Landes zu lösen, dann sehe nicht nur ich die riesengroße Gefahr, dass es nach der nächsten, regulär 2029 stattfindenden Bundestagswahl noch schwieriger, vielleicht sogar unmöglich sein wird, eine Regierung ohne Beteiligung der AfD zu bilden. Und die zu lösenden Aufgaben erweisen sich bei näherem Hinsehen als womöglich noch weitaus komplexer, als es schon auf den ersten Blick den Anschein hat. Nehmen wir einmal beispielhaft das Vorhaben, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen: Hier setzen Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU und sein Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (über[?])große Hoffnungen auf ein „Investitionsbooster“ getauftes Instrument. Klingt erst einmal recht gut; allerdings meinen nicht wenige Experten, dass viele Unternehmen dieses Instrument kaum oder gar nicht nutzen können, weil sie entweder gar keine Investitionen planen oder aber die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nicht nutzen können. Diesen Unternehmen würde eine Senkung der Körperschaftssteuer wesentlich mehr helfen; die ist zwar auch geplant, allerdings erst für 2028. Und die im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Stromkosten „für alle“ (also auch für mittelständische Unternehmen und alle Bürger*innen) konnte auf einmal aus finanziellen Gründen doch nicht realisiert werden: im Haushalt seien nicht genügend Spielräume vorhanden. Nach vielfältigen Protesten wegen dieses gebrochenen Versprechens (aus dem Koalitionsvertrag) wurde das Thema noch einmal im Koalitionsausschuss erörtert. Ergebnis: Die Senkung der Stromkosten „für alle“ sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, solle aber „so bald wie möglich“ erfolgen; stattdessen sollten die Verbesserungen bei der Mütterrente (ein Prestigeprojekt der CSU) vorgezogen werden. (Obwohl ich reichlich wenig von Wirtschaftswissenschaften verstehe stellt sich mir schon die Frage, wie eine solche Entscheidung mit dem Vorhaben in Einklang zu bringen ist, zuallererst die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen: während z.B. Bäckereien sehnlich darauf warten, ihre Stromkosten senken zu können, erschließt sich mir nicht im Geringsten, wie (zwar womöglich wünschenswerte) Verbesserungen bei der Mütterrente zu einer Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen könnten.)
Doch damit hören die diesbezüglichen Probleme keineswegs auf; im Gegenteil türmen sich noch weitaus größere auf, die hier (auch aus Gründen der Übersichtlichkeit dieses Artikels) nur angedeutet werden sollen: So laufen in der Kranken- und der Pflegeversicherung die Kosten immer weiter aus dem Ruder, und wirklich nachhaltige Lösungen zur Eindämmung oder gar Umkehr dieser Entwicklungen haben weder die Koalition als solche noch die einzelnen sie tragenden Parteien anzubieten.
Dabei stellen nicht nur die großen Ziele der schwarz-roten Koalition diese vor Herausforderungen; wie sich in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause (und hier auch noch am allerletzten Sitzungstag) zeigte, scheinen auch vermeintliche „Alltagsgeschäfte“ die Koalitionäre vor beachtliche Probleme stellen zu können (bei denen auch die moderne Informationstechnologie eine nicht unwesentliche – und unrühmliche – Rolle gespielt hat). Vorgesehen war, an diesem 11. Juli 2025 drei Personen in das Amt eines Richters/einer Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Der hierfür zuständige Ausschuss des Deutschen Bundestages hatte dem Plenum hierfür mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit seiner 12 Mitglieder auf Vorschlag von CDU und CSU Günter Spinner, Richter am Bundesarbeitsgericht, und auf Vorschlag der SPD die Rechtsprofessorinnen Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Doch gegen die letztgenannte Kandidatin wurde unmittelbar nach Bekanntwerden ihrer Nominierung eine Desinformations- und Hetzkampagne eingeleitet, die bald auch von namhaften Vertretern der katholischen Kirche, allen voran dem Bamberger Erzbischof Herwig Gössl, befördert wurde. In deren Mittelpunkt wurden angebliche „liberale Positionen“ zum Schwangerschaftsabbruch gestellt – verschwiegen wurde hierbei geflissentlich, dass sie einem Senat angehören soll, der für diesen Rechtsbereich gar nicht zuständig wäre (kaum erwähnt wurde und wird aber auch, dass genau dieser für ein Parteiverbots-Verfahren zuständig wäre, das nicht unbedeutende politische Kräfte gegen die AfD anstreben). Der Widerstand gegen sie in der CDU/CSU-Bundesfraktion wuchs stetig an; schließlich wurden am Vortag der geplanten Wahl noch Plagiatsvorwürfe hinsichtlich ihrer Doktorarbeit laut. Diese führten letztendlich dazu, dass auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD die diese Wahl betreffenden Tagesordnungspunkte für diesen Sitzungstag gestrichen wurden.
Letztlich haben sich die gegen Brosius-Gersdorf erhobenen Anschuldigungen ausnahnmslos als haltlos und nicht belegbar erwiesen; ein Umstand, der immerhin dazu geführt hat, dass Erzbischof Gössl sie angerufen und sich bei ihr für sein Verhalten entschuldigt hat. Das ändert allerdings ebenso wie das bisher nicht angenommene Angebot, ihre Positionen noch einmal persönlich vor der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu erläutern, etwas daran, dass in eben dieser nach wie vor erheblicher Widerstand gegen ihre Wahl besteht. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat, ebenso wie der CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, wiederholt angedeutet, er wünsche von der SPD eine Neunominierung für diesen Posten.
Vom Bekanntwerden der Tatsache an, dass in der Unions-Bundestagsfraktion Vorbehalte gegen Prof. Brosius-Gersdorf wegen ihrer (angeblich zu liberalen) Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen laut geworden seien, begann mich diese Angelegenheit zu interessieren. Zwar stehe ich als Mensch mit einer seit meiner Geburt bestehenden Behinderung einer (weiteren) Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durchaus kritisch gegenüber; andererseits muss auch ich anerkennen, dass sich viele Frauen durch die geltenden Gesetzesbestimmungen in einer von ihnen als unzumutbar empfundenen Notlage sehen. In einer solchen Situation muss eine Diskussion über Gesetzesänderungen auch im Richterkollegium des Bundesverfassungsgerichts zumindest möglich sein (dass sie im Falle ihrer Wahl mit solchen Fragen gar nicht befasst sein würde, war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt). Der Grad meines Interesses erhöhte sich mit der Absage der Wahl auf Betreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlagartig, und noch um einige weitere Potenzen, nachdem die wahren Tatsachen über die gegen die Kandidatin erhobenen Vorwürfe ans Licht kamen und die führenden Kräfte in den Unionsparteien noch immer darauf beharrten, die SPD möge doch eine Rücknahme ihrer Kandidatur und die Benennung einer anderen Person zumindest in Erwägung ziehen. Meine Alarmglocken schrillten endgültig, als am Morgen des 16. Juli bekannt wurde, Frau Prof. Brosius-Gersdorf habe in dem tags zuvor im ZDF ausgestrahlten Interview im Rahmen der Sendung „Markus Lanz“ eine Bereitschaft zum Verzicht auf ihre Kandidatur erkennen lassen, sollte sich durch diese die Möglichkeit eines Schadens für das Bundesverfassungsgericht abzeichnen. Ich fand, dieser Frau müsse dringend der Rücken gestärkt werden, und bat sie in einer E-Mail, nicht von sich aus auf ihre Kandidatur zu verzichten, außer wenn dies zu ihrem eigenen Schutz oder dem ihrer Familie geschehe.
Auch an den folgenden Tagen zeichnete sich kein Einlenken seitens der Skeptiker in der Unions-Bundestagsfraktion ab. Nachdem Bundeskanzler Merz auch an dem Wochenende 19./20. Juli in den Medien mehrfach mit Äußerungen wiedergegeben wurde, die ein Beharren auf einer Rücknahme der Kandidatur von Prof. Brosius-Gersdorf durch die SPD zumindest andeuteten, beschloss ich, mich auch an ihn zu wenden; den Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, informierte ich hierüber mit folgenden Worten: „Vor wenigen Augenblicken habe ich die nachfolgende E-Mail an die Geschäftsstelle Ihrer Partei übermittelt; ich hoffe sehr, dass sie Ihrem Parteivorsitzenden zeitnah zugänglich gemacht werden wird. Da Sie als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion neben Ihrem Parteivorsitzenden die größten Möglichkeiten haben dürften, diese unsäglich peinliche Causa noch zu einem halbwegs glimpflichen Ende zu bringen, möchte ich Sie hiermit zum einen über dieses Schreiben informieren und Sie zum anderen bitten, ebenfalls Ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen zweifellos bereits entstandene Schaden noch halbwegs in Grenzen gehalten werden kann. Schließlich haben Sie – anders als Ihr Parteivorsitzender – gegenüber Ihren Fraktionskollegen bereits eingeräumt, in dieser Angelegenheit nicht unbedingt geschickt vorgegangen zu sein. Nur so – denke ich – wird es möglich sein, den hierdurch drohenden weiteren Vertrauensverlust in politisches Handeln in Deutschland noch einigermaßen in Grenzen zu halten. Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundlichen Grüßen“.
Am Abend des 20. Juli wurde gemeldet, der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil habe (zum wiederholten Male) erklärt, die SPD werde auf der Kandidatur von Prof. Brosius-Gersdorf bestehen. Daraufhin beschloss ich, die beiden SPD-Vorsitzenden über mein Schreiben an den CDU-Vorsitzenden zu informieren und sie als „einfacher Bürger“ in ihrem Entschluss zum Festhalten an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf zu bestärken. Ihren Fraktionsvorsitzenden, Matthias Miersch, habe ich über diese E-Mail mit den folgenden vorangestellten Worten in Kenntnis gesetzt: „Vor wenigen Augenblicken habe ich die unten wiedergegebene E-Mail an die beiden Co-Vorsitzenden Ihrer Partei übermittelt. Zum einen möchte ich Sie über diesen Vorgang informieren; zum anderen möchte ich Sie darum bitten dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin geschlossen hinter der Kandidatur von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf stehen und dazu beitragen, einen Sieg der Feinde unseres demokratischen Systems und unserer Verfassung zu verhindern und einem weiteren Vertrauensverlust in ‚Politik‘ vorzubeugen. Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundlichen Grüßen“.
Eine Antwort vonseiten der CDU steht (Stand 23.07.2025) noch aus; sollte eine solche noch eintreffen, werde ich sie an dieser Stelle umgehend veröffentlichen. Aus der SPD-Parteizentrale habe ich bereits am 22.07.2025 diese Antwort erhalten.
Meine Meinung: Kehren wir zu der in der Überschrift dieses Artikels gestellten Frage zurück. Natürlich ist es für ihre auch nur vorläufige Beantwortung viel zu früh; schließlich ist die aktuelle Bundesregierung noch nicht einmal 100 Tage im Amt. Aber ich würde sie gerne auf die oben erörterte „Causa Brosius-Gersdorf“ beziehen – nicht zuletzt deshalb, weil ich ihr (im Gegensatz zum CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzler) eine durchaus nicht zu unterschätzende Bedeutung für die politische Entwicklung in unserem Land beimesse. CDU und CSU begründen ihr politisches Handeln häufig damit, in „staatspolitischer Verantwortung“ zu handeln. Nun denke ich, dass sich dieses Land – spätestens seit dem Abend des 23. Februar 2025 – in einer ernst zu nehmenden politischen Krise befindet. Das an diesem Abend herausgekommene Ergebnis der an diesem Tag stattgefundenen Bundestagswahl besagt schließlich im Klartext nichts anderes, als dass die Oppositionsparteien in dem neu gewählten Parlament mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellen. Das wiederum bedeutet, dass für jegliche Änderungen des Grundgesetzes (und eben auch für die Wahl eines Richters/einer Richterin am Bundesverfassungsgericht) Stimmen von Abgeordneten aus Parteien benötigt werden, die nicht Teil der neuen Bundesregierung sind. Doch damit noch nicht genug: Die größte Oppositionspartei ist nun die selbsternannte „Alternative für Deutschland“, die nach aktueller Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Gesamtpartei „gesichert rechtsextremistisch“ ist (was es derzeit nicht öffentlich verbreiten darf, weil die Partei gegen diese Einstufung klagt und sich das Bundesamt daher zu einem „Stillhalteabkommen“ bereit erklärt hat). Das heißt wiederum nichts anderes, als dass zumindest große Teile der Mitglieder dieser Partei diesen Staat, seine seit der Gründung der Bundesrepublik geltende freiheitlich-demokratische Grundordnung und somit weite Teile unserer „Grundgesetz“ genannten Verfassung ablehnen.
Es ist zunächst einmal nicht zu beanstanden, wenn ein/e Abgeordnete/r des Deutschen Bundestages sagt, er könne die Wahl einer bestimmten Person in das Richterkollegium des Bundesverfassungsgerichts nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, und ihr daher seine/ihre Stimme verweigert. Problematisch wird es aber, wenn sich eine solche Ablehnung überwiegend oder sogar vollständig auf der Basis von Falschinformationen entwickelt, und noch problematischer wird es, wenn diese Falschinformationen von Kräften in die Welt gesetzt und verbreitet werden, die nicht das Wohl dieses Staates und seiner Bürger im Auge haben, sondern im Gegenteil eine völlig andere staatliche Ordnung errichten und unsere Demokratie abschaffen wollen. Das mag nicht von vornherein erkennbar sein; wenn es aber aufgedeckt wird, sollte ein jeder, der aufgrund einer solchen Information eine Entscheidung getroffen hat, bereit und in der Lage sein, diese zu überdenken Der Ablauf der hier geschilderten Ereignisse lässt es als sehr naheliegend erscheinen, dass sich jedenfalls ein Teil der Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundeverfassungsgericht ablehnten (und aktuell [24.07.2025] immer noch ablehnen) von diesen Falschinformationen hat beeinflussen lassen. Wenn CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann derartige Vermutungen als „Mär“ abtut, so mag das seine Sicht der Dinge sein; fraglich bleibt allerdings, wie viele Menschen er von dieser überzeugen kann.
Zurück bleibt das Gefühl, dass in dieser Angelegenheit zunächst einmal viele Dinge gar nicht gut gelaufen sind. Viel schlimmer ist aber: Vieles weist darauf hin, dass sich Mitglieder des Bundestages und einer Partei, die sich selbst immer wieder als „staatstragend“ anzusehen geruht, in einer wichtigen, eines unserer höchsten und wichtigsten Staatsorgane betreffenden Frage ausgerechnet von erklärten Feinden des Staates, dessen Verfassung und Gesetze sie zu schützen verpflichtet sind, haben beeinflussen lassen. Und auch damit nicht genug: Jedenfalls einige von ihnen sind nicht bereit, diesen ihren Fehler einzugestehen und hieraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel hat im ARD-„Sommerinterview“ sehr deutlich gemacht, dass der politische Hauptgegner ihrer Partei die CDU sei. Da ist es schon fast peinlich, wenn sogar Bundestagsabgeordnete eben dieser Partei mit Vorgängen wie diesem deren Geschäft befördern. Dieser vom Münchner Erzbischof Reinhard Marx geäußerten Auffassung kann wohl nicht nur ich uneingeschränkt zustimmen (was mir bei Kirchenvertretern kaum einmal möglich ist). Die schwarz-rote Koalition hat sich für Deutschland viel vorgenommen; da ist es schon wirklich sehr schade, dass sie nach noch nicht einmal 100 Tagen im Amt den Feinden dieses Staates völlig ohne Not in die Hände arbeitet – noch dazu maßgeblich in Gestalt der größten sie tragenden Partei!